Tarifanpassung bei Free & Easy - GZ billiger, Takt 60/1

  • Zitat

    Original geschrieben von muli
    Dann ist mit der Aktivierung noch etwas Zeit (siehe entspr. thread).


    und wenn man in dem besagten Thread und in den F&E AGB´s nachschaut, stellt man fest, dass die Karten *ab* der Registrierung und nicht ab dem Firstcall beginnen abzulaufen. Habe eben ein Paket aus der letzten F&E Aktion (September) aufgemacht. Karte ist gültig bis Sept. 2003, obwohl ich heute zum erstenmal damit telefoniert habe. Also nicht auf den Firstcall spekulieren und hinterher nur abgelaufende Karten da liegen zu haben...
    @ muli
    was hat man von der SoKü? Man bekommt den Kartenwert, das sind dann 10€ Gewinn... Dann würde ich die Karten eher bei Ebay verkaufen. 15€ bekommst du da bestimmt...



    Was ich bescheuert von Eplus finde, dass netzinterne Gespräche 15 cent und die Anrufe zur Mailbox 19 cent kosten... Mailbox ist doch auch netzintern...

  • Zitat

    Original geschrieben von jonasm
    ...
    @ muli
    was hat man von der SoKü? Man bekommt den Kartenwert, das sind dann 10€ Gewinn... Dann würde ich die Karten eher bei Ebay verkaufen. 15€ bekommst du da bestimmt...


    Ich habe bei ebay noch nicht geschaut. Falls dem aber so ist, daß dort F&Es für mehr als 15 /T/Euro weggehen, ist ebay natürlich besser als SoKü.


    Gruß


    muli

  • Guthabenauszahlung


    Im Moment ist Ebay noch ziemlich überfüllt mit den ganzen 5-Euro-Aktions-Karten und die gehen meistens unter Guthabenwert weg. also doch besser auszahlen lassen. Damals wurde das Geld übrigens auf das in der Kündigung von mir angegebene Konto überwiesen, hat ewig gedauert, weil erst alle Karten auf mich registriert werden mußten.

  • Wie läuft das mit der Sokü ab? Bei der Hotline oder direkt in den Shop und dort Guthaben ausbezahlen lassen?

  • Re: Guthabenauszahlung


    Zitat

    Original geschrieben von Golfer
    Damals wurde das Geld übrigens auf das in der Kündigung von mir angegebene Konto überwiesen, hat ewig gedauert, weil erst alle Karten auf mich registriert werden mußten.


    Wird das Guthaben voll überwiesen? Was wäre denn, wenn ich die Karte für offiziell 30€ (?) gekauft hätte, muss ich dann die Rechnung vorlegen? Ich werde die Karten aber soweiseo nicht verkaufen, da ich die für netzinterne Gespräche nutze und die da immer noch unschlagbar günstig sind.

  • Es gab das Restguthaben überwiesen, unabhängig von Einkaufquelle und -preis, und zwar auf den Pfennig genau. Wer also die Karte teurer gekauft hatte, hatte sozusagen Pech gehabt, der "Anschlußpreis" war weg. Ich hatte damals aber günstig einen ganzen Stapel Karten erworben, ich glaube für ein Drittel des Guthabenpreises, und da kam der Zeitpunkt gerade recht.

  • Anspruch auf alte Tarife


    Solange E-Plus nicht explizit auf das Kündigungsrecht hingewiesen hat, hat man IMHO nach § 28 Abs. 3 einen Anspruch auf die alten Tarife, denn Änderungen zuungunsten des Kunden werden vor einer solchen Information nicht wirksam. Die oben zitierte SMS enthält einen solchen Hinweis offensichtlich nicht.


    <edit>
    Achtung: Nachfolgend zitierte Rechtsvorschrift wurde am 07.05.2002 aufgehoben.
    </edit>


    Zitat

    § 28 Abs. 3 TKV
    [...]
    Der Kunde ist auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Änderungen zuungunsten der Kunden werden vor dieser Information nicht wirksam. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach der Information davon Gebrauch macht.


    Stellt sich nur die Frage, mit welchem Aufwand sich in der Praxis ein solcher Anspruch durchsetzten lässt. ;)


    Gruß


    muli

  • SoKü-Paragraph aufgehoben!


    Der § 28 TKV (der "Sonderkündigungsparagraph") wurde mit dem Post- und telekommunikationsrechtlichen Bereinigungsgesetz vom 7. Mai 2002 aufgehoben (siehe Artikel 19 auf Seite 12)!


    Hat jemand 'ne Ahnung wie der Kundenschutz bei Vertragsänderungen zuungunsten von Kunden neuerdings rechtlich verankert ist?


    :confused: muli :confused:

  • Leider hat mir heute die Hotline die Zwangsumstellung zum 1.5. bestätigt. Der (diesmal kompetent klingender) Mitarbeiter hat ein Sonderkündigungsrecht abgelehnt, da eine Gebührenreduzierung vorgenommen wurde. Die Taktverlängerung würde zwar im Einzelfall eine Verteuerung für die Kunden bedeuten, die weit weniger als eine Minute telefonieren, aber eplus meint, dass die durchschnittliche Gesprächsdauer um eine volle Minute schwankt und somit nur Einzelkunden betroffen sind. :flop:

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

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