Zu den Fußnoten in Geistes- und Sozialwissenschaften:
Kriterium für Nachweise durch Fußnoten ist neben dem Urheberschutz die lückenlose Nachprüfbarkeit der Aussagen einer Arbeit. Das ist allerdings weniger trennscharf, als es klingt. Es gibt ein paar Aussagen, die sind so allgemeingültig und etabliert, dass sie nicht nachgewiesen werden müssen. Die Grenze zu ziehen ist nicht ganz einfach, und sie verläuft auch unterschiedlich je nach Status eines Wissenschaftlers. Ein Doktorand muss zumindest in der Abgabefassung eher mehr als erforderlich nachweisen.