Beklagte fingiert Beweis

  • Hallo,
    da ich mein Geld nicht erhalten habe, habe ich eine kleine Firma verklagt. Wegen des nicht so hohen Betrages lohnt sich der Weg zum Anwalt nicht.
    Der Beklagte hat vor Gericht behauptet, daß mir ein Schriftschtück zugestellt wurde, welches ich jedoch nicht erhalten habe. Das Gericht hat den Beklagten aufgefordert, dies zu belegen. Dies hat er wie folgt getan:


    Das Beweisstück1 "hat Herr X in Beisein von Herrn Y in einen Umschlag zusammen mit Beweisstück2 getan und bei der Deutschen Post aufgegeben. Mit Erhalt von Beweisstück2 hat der Kläger auch Beweisstück1 erhalten".


    Beweisstück1 wurde zwei Jahre zurückdatiert.


    Das Beweisstück2 (ebenfalls 2 Jahre alt) habe ich dem Gericht vorgelegt.


    Ich habe jedoch nur Beweisstück2 als normalen Brief vor 2 Jahren erhalten. Die beklagte Firma benennt also 2 Zeugen, die dann womöglich bei Gericht auch eine Falschaussage machen würden, da diese ja von ihrem Arbeitgeber abhängig sind.


    Wie kann man solchen Machenschaften entgegentreten? Vielleicht hat ja jemand eine Idee? Danke!
    Grüsse
    Vieltaenzer

  • Kann dir leider nicht helfen, doch eines wüßte ich gerne: wie kann man denn ohne Anwalt verklagen? Ich dachte, man braucht immer einen Anwalt, vor allem in der ersten Instanz, damit die Gerichte nicht überlastet werden. Kann mich da jemand aufklären?

    Dodge This!
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  • Übel, übel ... dem entgegenzutreten dürfte nicht einfaach werden.


    Das sieht ffast wie einee "Masche" aus. Dann könnten gleichgelagerte Fälle aus der Vergaangenheit existieren.


    Hast Du die Möglichkeit, insowweit Recherchen anzustellen?


    Andere Frage:
    Hattest Du den Brief damals allein geöffnet oder waren auf Deiner Seite vielleicht auch Zeugen beteiligt - was insbesondere der Fall sein kann, wenn die Posteingang von Mitarbeitern erledigt wird?


    Frankie

  • Nicht das Absenden muss belegt werden, sondern der Zugang - oder täusche ich mich da?

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Beklagte fingiert Beweis


    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Beweisstück1 wurde zwei Jahre zurückdatiert.

    Sollten Kriminalisten so etwas nicht erkennen können? Vielleicht habe ich aber auch zu viel Tatort geguckt...

  • Re: Re: Beklagte fingiert Beweis


    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Sollten Kriminalisten so etwas nicht erkennen können? Vielleicht habe ich aber auch zu viel Tatort geguckt...


    Haben wir bei einem Vertrag gemacht, es kann nachvollzogen werden wenn man Glück hat, war ein Schriftsachverständiger. Lohnt sich aber nicht bei jedem Vertrag.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Kann dir leider nicht helfen, doch eines wüßte ich gerne: wie kann man denn ohne Anwalt verklagen? Ich dachte, man braucht immer einen Anwalt, vor allem in der ersten Instanz, damit die Gerichte nicht überlastet werden. Kann mich da jemand aufklären?


    Den Anwalt brauchst Du nur wenn auch Anwaltszwang besteht. Hier läuft das Ganze wohl aufgrund des geringen Betrages vor dem Amtsgericht und da herrscht kein Anwaltszwang. Allerdings halte ich es nach der Schilderung für sehr sinnvoll jetzt hier einen Kollegen zu beauftragen.


    Soweit es auf die Zustellung ankommt habe ich da keinen Geheimtipp sondern es kommt dann auf die Aussagen der Zeugen in der Verhandlung an, möglicherweise braucht es noch einen Sachverständigen. Um welchen Betrag geht es überhaupt konkret?

  • Und was hat ein Schriftstück mit einer nicht getätigten Zahlung zu tun?


    Oder ist das eine rückdatierte Kündigung des Dienstleistungsverhältnisses gewesen, so dass überhaupt bestritten wird noch Geld zu schulden?

  • chicken


    Berechtigte Frage. In diesem Sinne frage ich mich auch gerade, warum Vieltaenzer hier nicht deutlich formuliert und nur von "Schriftstück" und "Beweisstück" spricht.

  • Re: Beklagte fingiert Beweis


    Zitat

    Original geschrieben von Vieltaenzer
    Wie kann man solchen Machenschaften entgegentreten? Vielleicht hat ja jemand eine Idee?


    Ist das als Urkundenfälschung nicht ein strafbares Offizialdelikt, welches den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden kann / sollte? (Also zumindest das mit der Rückdatierung. Das Schreiben und Nicht-Abschicken eines Briefs ist per se ja nicht verboten).

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