Beklagte fingiert Beweis

  • Hallo,
    danke für eure regen Antworten!
    Es geht um einen Vertrag, aus dem mir Geld zusteht, der angeblich schon vor 2 Jahren gekündigt wurde. der Betrag ist drei bis vier-stellig. Zwar nicht die Welt, habe ich habe es nicht so und will mir auch nicht alles bieten lassen. Daher werde ich mal die vorgeschlagenen Ansätze weiterverfolgen.
    Viele Grüsse
    Vieltaenzer

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    Nicht das Absenden muss belegt werden, sondern der Zugang - oder täusche ich mich da?


    Die Annahme, von zwei Blättern eines Briefs könne genau eines auf dem Versandweg abhanden gekommen sein, dürfte vom Gericht als lebensfremd gewertet werden.


    Der Zugang des einen Blatts belegt m.E. den Zugang des zweiten, wenn beide im selbsen Umschlag steckten. Und genau das bezeugen doe beiden Herrschaften der Gegenseite.


    Ober begehe ich hier einen Denkfehler?


    Frankie

  • Viel interessanter wäre für mich die Frage, wie ein Mensch sich daran erinnern kann.


    Ich habe schon probleme, mich daran zu erinnern, welche Briefe ich vor 6 Monaten verschickt habe. Geschweige mich daran zu erinnern, ob da 2 oder 3 Zettel in diesem Briefumschlag gewesen sind; welches Motiv die Briefmarke hat, etc.. Und dann nach 2 Jahren?


    Ich habe einmal einen Fall vor Gericht gehabt, da hat ein Verkäufer behauptet, das (nicht versicherte) Päckchen vor 1 Jahr mit 2 Zeugen zur Post gebracht zu haben. Das Gericht hat der Beklagten auferlegt zu belegen, warum die beiden Zeugen sich an DIESES Paket erinnern sollten.


    Vielleicht als Anregung...

  • Frank: Genau so ist es. Der TE hat ja bereits zugestanden, zumindest das eine Schreiben erhalten zu haben. Und genau daran sieht man, dass es nie klug ist, ohne Anwalt vor Gericht aufzutreten. Hier wird m.E. am falschen Ende gespart. Ohne Aussicht auf Erfolg wirst du auch ohne Anwalt niemanden verklagen, oder? Aber wenn du mit dem Erfolg rechnest, kannst du dir auch einen Anwalt nehmen, da dieser dann von der unterliegenden Gegenseite bezahlt wird. Nun hat die Gegenseite dich "ausgetrickst", du hast ungünstige Tatsachen zugestanden und bist nun soweit überfragt, dass du in einem Mobilfunkforum nachfragen musst. Das Ergebnis wird wohl sein, dass du nicht nur auf deinen Anspruch verzichten musst, sondern auch noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten tragen musst.
    Ein Anwalt hätte die Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der Beweislast wahrscheinlich anders eingeschätzt und wäre eventuell zu dem Ergebnis gekommen, dass du dich nicht mehr daran erinnern kannst, ein bestimmtes Dokument erhalten zu haben. Dann hätte die Gegenseite den Zugang beweisen müssen, nicht nur das Absenden oder den angeblichen Inhalt. Das ist zwar nicht die feine Art, aber so läuft das eben.

  • Frank


    Nein, Du hast das schon richtig erfasst. Trotzdem muss das Gericht der Gegenseite das, bzw. dem Zeugen, auch noch glauben. Aber zur weiteren Diskussion fehlen Informationen wie etwa: Was ist das für ein Vertrag oder was für Schrift- bzw. Beweisstücke sind es konkret?

  • Jimmythebob:


    Zitat

    Aber wenn du mit dem Erfolg rechnest, kannst du dir auch einen Anwalt nehmen, da dieser dann von der unterliegenden Gegenseite bezahlt wird


    Diese Pauschalisierung ist genau genommen falsch, und das weißt du auch....:-)


    Zitat

    wäre eventuell zu dem Ergebnis gekommen, dass du dich nicht mehr daran erinnern kannst, ein bestimmtes Dokument erhalten zu haben. Dann hätte die Gegenseite den Zugang beweisen müssen, nicht nur das Absenden oder den angeblichen Inhalt. Das ist zwar nicht die feine Art, aber so läuft das eben.


    Eben. Und deshalb sollte ein Anwalt auch die "miesen" Tricks und Kniffe kennen. Wobei das ja kein Kniff ist, vielmehr Alltag.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Jimmythebob:



    Diese Pauschalisierung ist genau genommen falsch, und das weißt du auch....:-)


    Spielst du auf den Vergleich an? Ich schrieb ja ausdrücklich die "unterliegende" Partei. Und in diesem Fall ist die Pauschalisierung absolut richtig, s. § 91 ZPO.
    :)

  • Wenn die Angestellten wirklich für Ihren Arbeitgeber lügen werden, hast du in der Tat schlechte Karten.


    In jedem Fall den Vortrag der Gegenseite bestreiten und den Richter bitten, die Zeugen vor Vernehmung nachdrücklich auf ihre Wahrheitspflicht und die Folgen einer Falschaussage hinweisen. Auf Vereidigung der Zeugen hinwirken und den Zeugen selbst ankündigen, Anzeige wegen Falschaussage zu erstatten.


    Der Gegenpartei mitteilen, dass du sie wegen (versuchten) Prozessbetrugs anzeigen wirst.


    Wenn es wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt du das ganze einen Anwalt übernehmen.


    Wenn die Angestellten dann immer noch ohne rot zu werden lügen, kannst du nichts machen (wobei es natürlich auch darauf ankommt, ob der Beweis dieser Tatsache hier überhaupt relevant ist - dazu sind hier in diesem Thread aber bisher zu wenige Informationen). Von daher musst du auch abwägen, ob sich das Geld für einen Anwalt tatsächlich lohnt.

  • Dir ist schon klar, was du dem TE damit rätst?


    Einfach "so" jemanden wegen Falschaussage und Prozessbetrug anzuzeigen, ist nicht gerade ein sehr guter Tip.
    Unabhängig von der Beweisbarkeit und dem Eindruck, den man damit evtl. macht und vielleicht gerade vermeiden sollte; ist es bei den Deutschen tatsächlich Mode, einfach mal "was anzuzeigen", ohne sich Gedanken über die möglichen Folgen zu machen.

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