Niedrigere Promillegrenze für Radfahrer?

  • Wie gut, dass ich längst erwachsen bin und mir ein Taxi leisten kann.


    Denke ich an meine Jugend zurück, war es definitiv Usus, nach einer Party in der Umgebung mit dem Fahrrad heimzufahren - auch dann, wenn man alkoholisiert war.


    Zwar kann ich nicht beurteilen, wie jemand mit 1,6 Promille im Blut ausschaut, mehr als 1,1 Promille dürfte es in vielen dieser Fälle aber gewesen sein. In keinem einzigen Fall wurde ein Unfall verursacht. Einen Sturz des Radfahrers irgendwo auf dem Heimweg mag es in einzelnen Fällen zwar gegeben haben, aber keinen einzigen mit nennenswerten Verletzungen, die im Freundeskreis ganz sicher bekannt geworden wären.


    Zudem:
    Es kann nicht Aufgabe der Strafgesetzgebung sein, einen Bürger vor sich selbst zu schützen. In der Folge müssten zunächst Selbstmordversuche (sofern sie nicht wegen Gefährdung Dritter o.ä. ohnehin sttrafbewehrt sind) mit einem besonders hohen Strafmaß belegt werden. Die Gefahr, in die sich ein "Täter" mit Selbsttötungsabsicht begibt, ist schon ganz offensichtlich höher als die beim Radfahren unter Alkoholeinfluss.


    Ich habe das Gefühl, dass manche politmüden Gesellen aus dem Schlaf hochgeschreckt sind und einfach mal "Aktion zeigen" wollen, damit man ihnen nicht am Ende der im September auslaufenden Legislaturperiode völlige Untätigkeit vorwerfen kann. :mad:


    Frankie

  • Zitat

    Strafrechtliche Konsequenzen
    Gut zu wissen: Eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kann nicht nur mit Kraftfahrzeugen, sondern grundsätzlich auch mit dem Fahrrad begangen werden!


    Eine Trunkenheitsfahrt liegt immer dann vor, wenn das Fahrrad nicht mehr sicher geführt werden kann. Eine feste Promillegrenze gibt es hier nicht. Ist der Fahrradfahrer verkehrsauffällig geworden, kann die für Kraftfahrzeuge geltende Grenze von 0,5 Promille ab der eine Ordnungswidrigkeit vorliegt auch für Radfahrer herangezogen werden, hat der sogar einen Unfall verursacht, so ist auch hier - wie bei Kraftfahrzeugen - die 0,3-Promillegrenze ausschlaggebend. Als absolute Fahruntüchtigkeitsgrenze für Radfahrer hat der Bundesgerichtshof 1,7 Promille festgesetzt (bei Kraftfahrzeugen: 1,1 Promille). Einzelne Gerichte haben aber auch schon 1,5 Promille für die absolute Fahruntüchtigkeit ausreichen lassen.


    Werden durch die Unfähigkeit, das Rad sicher zu führen, Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von einigem Wert gefährdet, droht gar die Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB.


    Quelle: http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=29


    Wie ich richtig vermutet habe, kann die Polizei Fahrradfahrer unter 1,6 Promille auch zur Ordnung heranziehen.


    Eine Einführung einer offiziellen Promillegrenze für Fahrradfahrer ist daher aus meiner Sicht nicht erforderlich.


    Die Möglichkeiten des Eingriffs und der Ahndung sind den Ordnungsbehörden gegeben.

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  • Das ist richtig. Die neu zu schaffende Regelung beträfe nur diejenigen Radfahrer, die sich vollkommen unauffällig und verkehrsgerecht verhalten.


    Macht sich irgendeine Form der Fahruntüchtigkeit nach außen hin bemerkbar, braucht es die Neuregelung nicht.


    In meinen Augen machen die Landesinnenminister aktuell mal wieder auf Pausenclown, weil Gesetze zu wesentlichen Fragen angesichts der gegenwärtigen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag das Papier nicht wert wären, auf dem sie stünden.


    Ich denke, in den Bundesländern besteht genug eigener Handlungsbedarf, so dass nicht ein Teil der hier dringend benötigten Energie in Nebensächlichkeiten des "großen Parketts" (Bundesgesetzgebung) fließen sollte. Erst einmal die eigenen Hausaufgaben zu machen, war schon immer eine kluge Verfahrensweise, von der man nicht ohne triftigen Grund abweichen sollte.


    Auf Anhieb fallen mir mehr als ein Dutzend Brandnester ein, in denen dringend gelöscht werden müsste ... und dann sowas ...


    Frankie

  • Die Einführung einer Grenze von 1,6 Promille muß ja einen Grund haben. Offenbar ist man darüber an der Grenze zur Volltrunkenheit.


    Der radfahrende Trinker muß ja auch eine Faustformel haben. Etwa: 4 Bier sind möglich, danach mache ich mich strafbar. (o.ä.) Bei den Autofahrern ist es das berühmte eine Bier, was man sich genehmigen darf.


    Die meisten vergessen aber, daß es andere Promillegrenzen gibt als 0,5, wenn man in einen Unfall verwickelt ist bzw. andere durch sein Verhalten im Verkehr gefährdet.


    Beim trinkenden Radfahrer verstehe ich nicht, wi er es steuern soll, von 1,6 Promille auf bspw. 1,2 Promille oder auf 1,0 zu kommen.


    Soll der Trinker jedesmal ein Teströhrchen mit sich führen??

  • Das Problem ist immer dasselbe:


    Dem Bürger soll vorgegaukelt werden, dass sich Versäumnisse bei der Überwachung geltenden Rechts durch eine Verschärfung von (weiterhin nicht ausreichend überwachten) Strafvorschriften schon ausgleichen werden.


    Inzwischen erkennen aber immer mehr Bürger diese Mogelpackung, die besonders gern in Bayern und Hessen unters Volk gestreut wird. Denn der Effekt solcher Maßnahmen bleibt einfach aus ... nicht immer, aber immer öfter ...


    Frankie



    Man bedenke:
    Ressourcen der Polizei, die durch zumindest gelegentliche systematische Alkoholkontrollen (nur dann wäre m.E. der grundgesetzlich geforderten Gleichbehandlung im Rahmen der Strafverfolgung genüge getan) von Radfahrern gebunden würden, stünden für andere Maßnahmen natürlich nicht zur Verfügung. Neue Aufgaben der Polizei bedingen logischen Gesichtspunkten folgend eine Aufstockung des Personalhaushalts, um diese zusätzlichen Aufgaben auch erfüllen zu können.


    Und da wette ich, dass nichts dergleichen passieren wird. Wettet jemand dagegen? :D



    Mal was anderes - mein Wunsch an die Innenminister-Konferenz:
    Ich möchte den guten alten "Dorfsheriff" zurück, der auch am Ort wohnt. Der war in meiner Jugend eine echte Institution, von dem eine weitaus größere generalpräventive Wirkung ausging, als von jeder gesetzlichen Vorschrift. Tauchte der zu Hause auf, war echt was los ... da können einige wenige Sozialstunden vom Jugendrichter nicht mithalten ...


    Aber auch bei Erwachsenen genoss er eine gewisse Autorität ... es bestand halt stets die Gefahr, ihm zu begegnen. Zudem hat er so manches gerichtliche Verfahren (insbesondere nachbarschaftsrechtlicher Art) erspart. Ich bin mir sicher, dass seine Stelle "unterm Strich" ein Vielfaches der Lohnkosten erspart hat. Der hat seinerzeit ganz sicher auch allzu benebelte Radfahrer bekehrt ... ganz ohne neues Gesetz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nezhoni
    Und wieso dann keine generelle Promillegrenze, auch für Fußgänger? Die können auch auf der Straße rumstolpern und andere gefährden...


    Hast du live schonmal in einem PKW einen betrunkenen Fahrradfahrer gesehen bzw. versucht diesen gefahrlos zu passieren? So wie's aussieht nicht.

  • Wen man dem das schlimm anmerkt, hätte ich nicht versucht den zu passieren, sondern die Polizei gerufen und gewartet, bis die den mitnehmen.

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  • Da stelle ich mich Freitags oder Samstags spät abends 1 Std. auf den Balkon und sehen dutzende besoffener Radfahrer und wundere mich jedesmal, das hier bei uns an der Ecke nicht jeden Tag mind. zwei totgefahren werden.


    Von mir aus sollten die selben Grenzwerte für Radfahrer gelten, die bei Autofahrern auch gelten.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Hast du live schonmal in einem PKW einen betrunkenen Fahrradfahrer gesehen bzw. versucht diesen gefahrlos zu passieren? So wie's aussieht nicht.


    Es gibt genug nüchterne Radfahrer die auf der Straße fahren wie - mir fällt kein passendes Wort ein! Da wird man als Autofahrer an der Ampel plötzlich rechts überholt - passiert häufig beim Anfahren, oder die Schlenken wie wild hin und her! Sobald ich einen Radfahrer überholt habe und an eine Ampel komme, stelle ich mich soweit rechts das dieser definitiv nicht an mir vorbei kommt.

    Programming is like sex:
    One mistake and you have to support it for the rest of your life.

  • Zitat

    Original geschrieben von THWS
    Hast du live schonmal in einem PKW einen betrunkenen Fahrradfahrer gesehen bzw. versucht diesen gefahrlos zu passieren? So wie's aussieht nicht.


    Wie Nokiahandyfan bereits angemerkt hatte:


    Um diese Fälle geht es nicht.


    Hier reichten die bereits bestehenden Vorschriften, um solche Kandidaten aus dem Verkehr zu ziehen.


    Und da sind wir wieder beim Punkt:


    Würden bestehende Gesetze in angemessener Weise durchgesetzt, bräuchte es viele neue nicht. ;)


    Frankie

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