Linksabbieger - Radfahrer von hinten

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Um eine Enttäuschung reicher, denn bisher dachte ich bei der wohlklingen Wuhlheide an sowas wie einen größtenteils naturbelassenen Zustand mit sowas wie einem künstlichen oder halbnatürlichen Amphitheater als Veranstaltungsort. (:


    Du darfst weiter an die naturbelassen Wuhlheide denken - die verlinkte Kreuzung hat mit der Wuhlheide absolut nichts zu tun - die liegt gut 2km weiter weg.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Natürlich muss man als Autofahrer im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Verkehrsteilnehmer berücksichtigen, allerdings ist es nunmal Fakt, dass man nicht in zwei Richtungen gleichzeitig schauen kann und wenn dann manche Radfahrer wie Outlaws einfach machen, wie sie wollen, ohne den geltenden Gesetzen zu folgen, dann ist das fahrlässig und man sollte sie auf jeden Fall zur Verantwortung ziehen, unabhängig davon, wer das "stärkere" Fahrzeug hat.

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  • Re: Re: Linksabbieger - Radfahrer von hinten


    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Der Radfahrer sollte daher lieber etwas kleinere Brötchen backen, denn ER zeigt Fehlverhalten. Dem Autofahrer hier in einer hitzigen Diskussion Vorhaltungen zu machen war ziemlich unverschämt von diesem Pedalritter.


    Nein BEIDE zeigen ein Fehlverhalten, das belegen auch X gerichtsurteile. Und da er vermutlich gerade knapp einem Verkehrsunfall entgangen ist, der ihm deutlich mehr wehtut als dem autofahrer, kann ich durchaus nachvollziehen, dass er auf 180 war.


    Als Autofahrer kann man ihn darauf hinweisen, dass er auch auf der falschen Seite gefahren ist. Aber sich dann über den Radfahrer so zu beschweren ist dann schon etwas verquer.

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    man sollte sie auf jeden Fall zur Verantwortung ziehen



    Das ist aber die grundsätzlich falsche Denkweise - weil der Radfahrer gegen eine Verkehrsregel verstösst, hat er nicht sozusagen alle seine anderen Rechte verspielt.
    In der fraglichen Situation heisst das ohne jedes Wenn und Aber: Er hat Vorfahrt.
    Die Frage wie ggfs. die Haftung bei einem Unfall verteilt werden würde hat damit erstmal nichts zu tun.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Erstmal müsste mal klären, ob es sich um einen benutzungsplichtigen Radweg handelt der dann auch noch in beide Richtungen freigegeben ist. Autofahrer denken ja immer gern, dass jeder Fussweg ein Radweg ist der auch benutzt werden muss.
    Aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, dass es sehr oft vorkommt, dass Fußwege von Amts wegen zu benutzungspflichtigen Radwegen deklariert werden, obwohl sie es eigentlich laut Gesetz nicht sein sollten, denn Radfahrer gehören immer auf die Straße, nur an besonders gefährlichen Punkten bei denen ein Radweg einen großen Sicherheitsvorteil bringt, dürfen sie von Amts wegen dazu gezwungen werden die Straße zu verlassen.
    Es gibt dann auch so "lustige" Situationen wo auf beiden Seiten der Straße benutzungspflichtige Radwege bestehen, die in beide Richtungen freigegeben sind. Der Radfahrer müsste sich also eigentlich aufteilen um sich korrekt zu verhalten.


    Grundsätzlich musst du aber beim Abbiegen einen Schulterblick machen, hast du bestimmt auch in der Fahrschule gelernt. Machst du das nicht bekommst du m.M. die alleinige Schuld, der Radfahrer bekommt dann max. ein Ordnungsgeld wenn er da denn tatsächlich nichts zu suchen hatte. Fährt er deutlich zu schnell auf der falschen Seite und du konntest ihn trotz Schulterblick nicht sehen weil er eben angeschossen kam, wirst du immernoch eine Teilschuld bekommen, denn du bist der Stärkere und musst auf die Schwächeren aufpassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Erstmal müsste mal klären, ob es sich um einen benutzungsplichtigen Radweg handelt


    Nö.
    Ist für die Frage der Vorfahrt erstmal völlig wurscht.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Fährt er deutlich zu schnell auf der falschen Seite und du konntest ihn trotz Schulterblick nicht sehen weil er eben angeschossen kam, wirst du immernoch eine Teilschuld bekommen, denn du bist der Stärkere und musst auf die Schwächeren aufpassen.


    Gibts nen Tempolimit auf Fahrradwegen? Wäre mir neu.

  • Zitat

    Original geschrieben von Educator
    Naja, gerade Leute vom Land (Konzertbesucher) sind schnell mit solchen Kreuzungen überfordert.


    In Marzahn/Hellersdorf ist es noch übler, dort verläuft auch mal ne Tramlinie dort, wo üblicherweise der Radweg ist - dann ist im worst case wirklich die letzte Messe gesungen. 5m entscheiden darüber, ob links die Tram einrastet oder rechts der Gegenverkehr. Glaub mal nicht, dass Straßenbahnen bei "Rot" immer halten.

    Panzern begegnet man inzwischen ja garnichtmehr. Gut also, daß du die Straßenbahn erwähnt hast - besonders, daß deren Signale ja nicht nur synchron zum entsprechenden Straßenverkehr laufen. Gegenüber der Straßenbahn befindet man sich im Konfliktfall als Auto ausnahmsweise in einer ähnlich hoffnungslosen Situation, wie ansonsten die nicht umblechten Verkehrsteilnehmer gegenüber dem Auto. Ob man selbst oder der andere an der Konfliktstelle garnicht hätte sein dürfen, das spielt doch ausschließlich bei der nachlaufenden juristischen Abwägung und Lastenverteilung eine Rolle. Nicht ohne Grund gilt ja nach wie vor, daß man innerhalb des Sichtbereiches, bei Gegenverkehr innerhalb der halben Sichtweite anhalten können muss - auch wenn gefahrene Geschwindigkeiten in Kurven, bei Nacht, oder bei nicht ganz klarer Witterung das nicht unbedingt vermuten lassen. Weder die Rollatoromi, noch der querliegende Lastwagen sollte sich da befinden. Ob's dann um's fremde oder um's eigene Leben geht ist nur eine Frage der Perspektive der beteiligten Verkehrsteilnehmer.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan


    Für den Fahrer ist immer schwer festzustellen, ob der Radweg in beide Richtungen freigegeben ist. Daher ist davon auszugehen.


    Kann ich bestätigen. Ich bin ziemlich viel als Rad- und Autofahrer unterwegs und solche Dinge gehören zum Alltag. Ebenso hat man als Radfahrer bei Rechts-Vor-Links dann auch Vorfahrt. Aber welcher Autofahrer schaut da schon? Da kann doch absolut nichts kommen :rolleyes:


    Im Gegenzug wird man angehupt, wenn man als Autofahrer an solchen Straßen den Radfahren dann die Vorfahrt gewährt. Aber das ist sowieso Standard. Auch beim normalen Abbiegen wird nicht selten gehubt, weil ja der Hintermann ja den Rollifahrer oder die Kinder nicht sieht und wohl denkt man hält einfach zum Spaß an. Man gewöhnt sich dran.....


    Ich kenne viele Straßen wo auf beiden Seiten Radwege sind und das Fahren beiderseits erlaubt ist. Das ist häufig dann der Fall, wenn dort größere Geschäfte etc. vertreten sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von blackSHARK
    Gibts nen Tempolimit auf Fahrradwegen? Wäre mir neu.


    Wenn was passiert um Grunde ja: http://www.radverkehrspolitik.…eschwindigkeit-passieren/


    Ein Radfahrer war auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg mit einer Fußgängerin kollidiert, die trotz Warnung plötzlich einen Schritt nach hinten trat. Aus § 1 Abs. 2 StVO lesen die Richter ab, dass der Radfahrer beim Passieren der Fußgängerin mit knapp 15 Kilometern pro Stunde zu schnell unterwegs war, in diesem Fall sei Schrittgeschwindigkeit angemessen gewesen.


    Das war ein Radweg, kein einfacher für Radfahrer freigegebener Fußweg.

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