Bundestagswahl 2013

  • Oh, ein Wirtschaftsinstiitut. Dem glaube ich natürlich sofort alles. Im übrigen sollte man mal schauen, wer da beauftragt (hat).


    Die Prozentzahlen sind eh egal, selbst wenn es nur 5% wären (sind wohl eher 20-30% mit allen Zusammen, die auftsocken, 400 Euro Jobs haben, oder Praktika, oder Weksverträge, oder Tarifverträge mit Stdl. unter 8,50 Euro, die werden nämlich alle nicht von der "Aufstocker"-Statistik erfasst, wieder so ein kleiner Trick!), denn es kann nicht sein, dass der Staat (und somit alle Bürger und Steuerzahler) die Gewinne eines UNternehmers zahlt.


    Denn er macht Gewinn, wenn der Lohn nicht ausreicht; und zwar in dem Maße, wie die Aufstockung greift. Wenn er genug Lohn zahlen würde, würde zwar der Gewinn einbrechen, aber so ist das nun mal in der Marktwirtschaft. Gezwungen wird keiner. Und ich bin, wie hunderte andere Wirtschaftexperten der Meinung, dass es keinen Unterschied macht, ob ein Unternehmen 30% oder nur 14% Gewinn macht, oder gar nur 10%.


    Wenn das Geschäftsmodell auf staatliche Subvention basiert, in welcher Form auch immer, ist das Geschäftsmodell kein Geschäftsmodell, sondern wird von der freien Marktwirtschaft, wenn sie richtig angewandt wird, vom Tablett gefegt. Ganz einfach. Ich bin gerne bereit, wenn alle ausreichend Geld verdienen, auch mehr von meinem eigenen Geld zu geben.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Mit Überstunden auf Seite 4. da kämen aber viele in Deutschland nicht auf den vereinbarten Effektivlohn.
    Nicht bezahlte Überstunden sind eine Seuche. Egal in welcher Einkommensklasse.

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von 7650w
    ...
    Nicht bezahlte Überstunden sind eine Seuche. Egal in welcher Einkommensklasse.


    In gehobenen Einkommensklassen ist derartiges aber oft schon fester Bestandteil des Arbeitsvertrags. Wer in Deutschland zumindest den Status eines leitenden Angestellten bekleidet, muss aus meiner Sicht bei den Vertragsverhandlungen ein gewisses Maß an Überstunden bereits fest einkalkulieren. Hier ist jeder seines Glückes Schmied.


    Anders in einfachen Einkommensgruppen. Hier ist es oft so, dass der AG die Bedingungen diktiert und der AN nur die Wahl hat, zu unterschreiben oder nicht. Obwohl die Alternative "oder nicht" de facto nur eine rein rhetorische Floskel ist. Denn unterschreibt der potenzielle AN nicht, wird er von der ARGE umgehend abgestraft.


    Ich sehe also schon einen Unterschied, weil AN in einfachen Positionen de facto keinen Einfluss auf den Inhalt ihres Arbeitsvertrags haben ... andere dagegen in vielen Fällen aber schon.



    Edit:
    Stellt Euch betreffend gehobene Positionen mal vor, die Verhandler der Koalitonäre hätten sich in irgendeiner Weise auf arbeitsschutrechtliche Bestimmungen berufen - die Republik wäre über viele Monate vollkommen führerlos. Deutlich länger, als es aktuell der Fall war (und auch dieser Stillstand wird sich noch bemerkbar machen bei Projekten, die zum 01.01.2014 starten soll(t)en. Werden die überhaupt noch verabschiedet, sind sie mit heißer Nadel gestrickt und stellen die Anwender in manchen Fällen vor kaum lösbare Probleme.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    In gehobenen Einkommensklassen ist derartiges aber oft schon fester Bestandteil des Arbeitsvertrags. Wer in Deutschland zumindest den Status eines leitenden Angestellten bekleidet, muss aus meiner Sicht bei den Vertragsverhandlungen ein gewisses Maß an Überstunden bereits fest einkalkulieren. Hier ist jeder seines Glückes Schmied.


    Leitende Angestellte im Sinne BVVG sind faktisch erst Geschäftsführer.
    Nicht jeder der AT Einstufung hat ist auch leitend.
    Bei uns ist das relativ fair geregelt, ich kenne aber viele Unternehmen, die Pseudo-AT Angestellte kreieren, um die Überstunden nicht zahlen zu müssen. Eigentlich müssten die vom Einkommen her Tarifangestellte sein.
    Darauf bezog sich mein Einwand.


    Btw. Auch im AT-Bereich gibt es friss oder stirb. Imho gehören die unter 50k€ in Tarifgruppen.

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von 7650w
    Leitende Angestellte im Sinne BVVG sind faktisch erst Geschäftsführer.
    Nicht jeder der AT Einstufung hat ist auch leitend.

    Nicht ganz. Geschäftsführer sind genau genommen keine Angestellten mehr.


    Leitender Angesteller ist jemand, der
    a) Prokura oder eine sehr weit gehende Handlungsvollmacht erteilt bekommen hat, oder
    b) die Befähigung zur Einstellung und/oder Entlassung von Mitarbeitern erhalten hat und diese auch tatsächlich regelmäßig ausübt, oder
    c) ein weit überdurchschnittliches Gehalt erhält. Als Richtwert gilt das Dreifache der aktuellen Bezugsgröße von SGB IV, also für 2014: 99.540 EUR/Jahr.


    Das sind die 3 Hauptabwägungen. Es gibt daneben noch ein paar andere Kriterien, die in Frage kommen könnten. Die sind aber in der Regel nicht sinnvoll.


    Allzu viele leitende Angestellte gibt es also gemäß Definition bzw. Rechtsprechung nicht. ;)

  • Keine Bezahlung oder Freizeitausgleich von Überstunden;
    Kein Leisten von Überstunden.


    Wenn AG mit Kündigung droht, dann auf Durchzug schalten.
    Erpressung sollte der AN mit einer Art LMAA Mentalität erwidern.
    Vor allen in prekären Jobs.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Zitat

    Original geschrieben von 7650w
    ...
    Btw. Auch im AT-Bereich gibt es friss oder stirb. Imho gehören die unter 50k€ in Tarifgruppen.


    Solche Regelung wäre erwägenswert.


    Leider bin ich im Arbeitsrecht nicht so firm. Daher die Frage:
    Ist es nicht so, dass AT-Vertragsbedingungen so ausgestaltet sein müssen, dass außertariflich gleichbedeutend mit übertariflich ist?


    Will heißen:
    Ein Tariflohn wäre stets geringer, so dass es Überstunden bedürfte, um auf die AT-Vergütung zu kommen?


    Da ich selbst mal (verhinderter) AG war, sähe ich ein konkretes Bedürfnis, Überstunden nicht spitz abzurechen, sondern pauschal einem Tarifgehalt zuzuschlagen, so dass ein gleichbleibendes festes Gehalt entsteht. Ich glaube, so war dieses System auch mal gedacht.


    (Nur vordergründig) gleichbleibendes Gehalt mit flexiblem Arbeitszeitkonto führt Schilderungen (mir gegenüber) jedenfalls häufig dazu, dass Arbeitszeitkonten einen gewissen (Höchst-) Kontostand vorsehen und in der Folge nicht gutgeschriebene weitere Überstunden im stillschweigenden Einvermehmen (des Arbeitgebers) einfach unter den Tisch gekehrt werden (etwa bei privaten ambulanten Pflegediensten).


    Die Änderung rechtlicher Grundlagen führt im praktischen Ergebnis oft nicht zum gewünschten Erfolg, weil sie einfach nicht beachtet werden. Insoweit beschleicht mich manchmal das Gefühl, dass der Gesetzgeber schon vor Erlass einer Vorschrift darum weiß und diese Folge sogar bewusst in Kauf nimmt. Fehlen begleitende Vorschriften zur Umsetzung von Normen, kann man an den Fingern einer Hand abzählen, wozu das führen wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!