Hallo,
bei "Auswechslung des Gläubigers" könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht entstehen, aber IANAL (bin kein Anwalt) ![]()
Sprich: AT&T schriebt Dir, daß Dein Handyvertrag ab Datum X auf sie läuft und Du neue Tarife zu bezahlen und auf ein neues Konto zu überweisen hast. Sowas machen die aber nicht.
Sondern die Vodafone D2 GmbH (oder wie sie gerade heißt) bleibt Dein Vertragspartner und der abgeschlossene Tarif läuft wie gebucht weiter.
Wenn sie am Tarif was schrauben wollen, kannst Du außerordentlich kündigen, außer wenn Frau Merkel die MwSt. ändert oder andere gesetzliche Vorschriften sich ändern oder die Einkaufspreise nachweisbar steigen oder so... Aber nach spätestens 2 Jahren kannst Du ja raus, so what.
Das Problem ist in der Tat, daß Vodafone längst ein internationaler Konzern ist und nur noch Teile des Angebots aus Deutschland "geliefert" werden.
Nächstes Problem ist , daß man maximal flexibel und kostengünstig sein möchte, also alles auslagert, was nicht niet und nagelfest ist, weil man da keine Rücksicht auf Arbeitszeiten, Arbeitsverträge etc. etc. nehmen muß (oder hofft, es nicht zu müssen.)
Die externen liefern aber nur das , was vertraglich wasserdicht vereinbart ist oder wechseln schneller den Kunden, wenn der mehr bezahlt...
Der Traum wäre ein "lokaler" Anbieter, wo der Hotliner jede Sendestation persönlich kennt und nach dem Gespräch rausfährt und nachguckt oder die korrigierte Rechnung oder ein neues Handy dem Kunden persönlich vorbeibringt und gleich erklärt.
Machbar wäre sowas, aber sicherlich nicht mit einer All-Net-Flat für nur 9,95 Euro im Monat ...
Ich vermute aber mal, kein Kostenrechner hat je mal ernsthaft durchgerechnet, wie so etwas funktionieren könnte und was das kosten würde. Man könnte auch ein Haufen Marketing und Vertriebsheinis einsparen, weil man näher am Kunden wäre.