Notebook + Apelsaft = nicht gut! Zahlt da die Haftpflicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
      jne:


    Vorhin war es doch noch Deine Freundin? :confused: :D Wenns wirklich "nur" eine Freundin ist und sie woanders wohnt, und diese hat eine Privathaftpflicht, dann sollte es keine Probleme geben. Das Verhältnis "Freundin" ist in diesem Zusammenhang von keinerlei Relevanz und läßt sich ja auch gar nicht wirklich beweisen bzw. notfalls widerlegen.


    Ist es Deine Frau oder teilt sie die Wohnung mit Dir, dann hilft nur Hausrat.


    Also ich glaub ich muß die sache mal etwas aufklären, sie ist meine Freundinn und in zwei Monaten meine Frau!
    Wir wohnen zusammen aber ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet.

  • Re: Notebook + Apelsaft = nicht gut! Zahlt da die Haftpflicht?


    Zitat

    Original geschrieben von jne
    Meine liebste hat grad meinen Dell Inspiron 8200 mit Apfelsaft gegossen! :o


    Ist natürlich völlig hin, war grad mal ein halbes Jahr alt, NP waren 3900€!!!


    Zahlt bei sowas ihre Haftpflichtversicherung und wie läuft sowas ab? Hat da jemand Erfahrungen? Und was muß ich jetzt machen?


    Die Haftpflicht zahlt - unter zwei Bedingungen:


    a) Deine Freundin hat nicht vorsätzliche gehandelt (z.B. im Streit aus Rache das Notebook attackiert...)


    b) Ihr lebt nicht in häuslicher Gemeinschaft


    Punk b) hängt jedoch sehr von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab - also gleich einen Blick rein werfen denn es gibt auch Unternehmen, die diese Bedingung nicht im Vertrag haben :)

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Also ich glaub ich muß die sache mal etwas aufklären, sie ist meine Freundinn und in zwei Monaten meine Frau!
    Wir wohnen zusammen aber ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet.


    Dann duerfte das (relativ) problemlos per Haftpflicht gehen - hier spielt die Schilderung des Hergangs eine wesentliche Rolle, und die persoenliche Beziehung zum Versicherungsvertreter :)
    (Deshalb hab ich seit 20 Jahren den gleichen, auch wenn es billigere Versicherungen gaebe...)


    Frank.

  • Zitat

    Original geschrieben von jne
    Was meinst du mit "die Schilderung des Hergangs"?


    Damit meint er wie ist die ganze Sache passiert. Schritt für Schritt.


    mfg ratte

  • Zitat

    Original geschrieben von ratte
    Damit meint er wie ist die ganze Sache passiert. Schritt für Schritt.


    mfg ratte


    So ist es. Und diese sollte moeglichst viel Unfall und hoehere Gewalt beinhalten, nicht also "als ich so die Karaffe mit dem OSaft auf dem Notebook auf den Balkon balancierte bin ich gegen die geschlossene Tuer gelaufen und der OSaft hat sich ueber das Notebook ergossen" :D


    Katzen im Weg passen da schon besser :))))


    Frank.

  • Zitat

    Original geschrieben von Blarney
    So ist es. Und diese sollte moeglichst viel Unfall und hoehere Gewalt beinhalten, nicht also "als ich so die Karaffe mit dem OSaft auf dem Notebook auf den Balkon balancierte bin ich gegen die geschlossene Tuer gelaufen und der OSaft hat sich ueber das Notebook ergossen" :D


    Katzen im Weg passen da schon besser :))))


    Frank.

    Die Schilderung des Hergang muss der Wahrheit entsprechen, da man sich ansonsten strafbar macht. Was Ihr letztlich tut, ist Eure Sache :).


    Anleitungen resp. Ermutigungen zum Versicherungsbetrug können wir hier aber nicht dulden.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Hi,


    hänge mich mal mit meiner Frage hier dran:


    Vor etwa 6 Wochen hat eine gute Freundin von uns unabsichtlich unsere Digitalkamera hinfallen lassen, der Zoom der Cam funktioniert seitdem nicht mehr.


    Die Freundin hat zwar eine Haftpflichtversicherung (Debeka), diese hat aber in einem Schreiben bereits angekündigt, möglicherweise nicht zahlen zu wollen, da der Vorfall verspätet gemeldet wurde.


    Frage: Wer hat Erfahrungswerte ob es sich jetzt überhaupt noch lohnt, den Schaden einzureichen, m.a.W. wie Versicherungen hier üblicherweise reagieren?


    Voraussetzung für das Einreichen des Schadens wäre nämlich ein Kostenvoranschlag, der bei Canon bereits 50€ kosten soll - da die Cam aber schon etwas älter ist, möchte ich eig. ungerne noch eigenes Geld in das gute Stück investieren... Anders ausgedrückt: Wenn ich KV und Reperatur selbst bezahlen müsste, würde ich lieber gleich eine ganz neue Cam kaufen...


    Mir ist klar, dass man auch jmd. anderes mit einer HPV finden könnte, dem das Mißgeschick dann stattdessen passiert sein könnte - so ein Versicherungsbetrug ist allerdings nicht unser Stil, deshalb bitte keine Vorschläge in diese Richtung...

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Ob und wie die Debeka zahlen muss lässt sich nur ermitteln wenn Du mal reinschaust innerhalb welcher Frist ein Schaden zu melden ist. Wenn da was in den Versicherungsbedingungen steht von "Ein Schaden muss unverzüglich innerhalb von 3 Wochen gemeldet werden..." und Du kommst nach 6 Wochen an ist das halt zu spät und man hat Pech gehabt. (Ob es da jetzt aber auch Fristen gibt, die nicht unterschritten werden dürfen weiß ich spontan nicht.)


    Auf Kulanz darf man bei Versicherungen nie hoffen, die leben ja schließlich nicht davon, dass sie Geld ausgeben. Von daher lieber mit der Bekannten drauf einigen ne neue Cam anzuschaffen zu der sie dann XY € beisteuert.


    Alles andere (also jetzt nachträglich jemanden zu suchen der die Cam noch mal hinschmeißt) wäre Versicherungsbetrug. Ich bin eh erstaunt wie leichtfertig hier immer wieder Tips in diese Richtung gegeben werden. Auch Versicherungen sind nicht blöd und gehen immer mehr dazu über Schadensfälle auch gutachterlich klären zu lassen. Und wenn dann erstmal so jemand von der Tür steht...
    Das Risiko wäre mir zu hoch, und selbst wenn es gutgeht ist es immer noch keine Heldentat. Die Kosten werden dann eben auf alle Versicherungsteilnehmer abgewälzt, man bescheißt also nicht die Versicherung sondern alle anderen Mitversicherten...


    CH

  • Die Haftpflicht kommt - wie bereits gesagt - unter den oben genannten Voraussetzungen für den Schaden auf. Das ist unstrittig.


    Was mich mal interessieren würde ist, wie ihr auf die Idee kommt, dass die Hausrat-Versicherung dafür zahlen könnte? Habe ich in meiner Ausbildung in dem Kapitel geschlafen? Eine HRV zahlt lediglich für Schäden durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Vandalismus und (wenn eingeschlossen) für Glasschäden usw. Wie soll man einen durch ein Versehen zerstörten Laptop ersetzt bekommen? :confused:


    CU, Cheesy

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