Schaden an PKW - Verursacher hinterlässt Visitenkarte - Anwalt?

  • Tipp von mir: lass' die Polizei ihre Ermittlungen machen und wart' ein paar Tage ab. Die werden ggf. ein Verfahren wegen Unfallflucht einleiten, aber das braucht Dich wenig zu interessieren.


    Ist der Verursacher gefunden, musst Du Deinen eigenen Schaden ohnehin selbst bei dem Verursacher und/oder dessen Haftpflichtversicherung geltend machen.


    Aus eigener Erfahrung würde ich dies nicht mehr ohne die Hilfe eines guten Rechtsanwalts machen. Den bezahlt bei der Dir angegebenen Schadenhöhe sehr wahrscheinlich die gegnerische Versicherung (vorher beim Anwalt nachfragen!), und der hilft Dir vor den üblichen "Tricks" der Versicherungswirtschaft (z.B. den Verweis auf "Partnerwerkstätten" oder Einbehalte).


    Meine persönliche, allerdings nicht aus der Luft gegriffene Meinung...


    Gruß Jörg

  • Danke für eure Rückmeldungen.
    War kurz am überlegen, ob es richtig war, die Polizei zu rufen, aber die Klamotte war mir zu unsicher und jeder sollte wissen, dass ein Zettel nicht ausreicht.
    Werde Montag mal beim Kommissariat anrufen, nach Daten fragen und dann einen Anwalt anrufen, der vor über 10 Jahren schon mal einen Unfall für mich abgewickelt hat.

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  • Ich würde da auch eher einen Rechtsanwalt einschalten.
    Spätestens, wenn Du von der Polizei erfährst, dass dort auch ermittelt wird. An diese Unterlagen kommt nur ein RA heran, was aber ja für den weitern Ablauf durchaus nützlich sein kann...

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  • Rein theoretisch kommst du an alle Daten auch selber heran wenn du glaubhaft versichern kannst das du dein eigener Anwalt bist :)
    ich hätte es aber genauso gemacht. Die Polizei hole ich inzwischen immer. Zu viele schlechte Erfahrungen gemacht mit Leuten teurer karossen die meinten mich anrempeln zu müssen und denken altes Auto ist nichts wert kann man ja mit nem 50er regeln....

  • Denke daran, dass es eine so genannte Schadensminderungspflicht gibt. Bei kleineren Schäden ist es unverhältnismäßig, direkt ein Schadensgutachten in Auftrag zu geben. Der Schuss kann dann nämlich nach hinten los gehen und man bleibt dann unter Umständen auf den Kosten sitzen. Die genaue Wertgrenze weiß ich aktuell nicht, aber ein Anwalt sollte da Ahnung von haben. Sofern ein Verursacherfahrzeug durch die Polizei ermittelt wurde, hast Du ja mit der zugehörigen gegnerischen Versicherung auch einen Ansprechpartner für die Schadensregulierung. Du hast aber freie Werkstattwahl! Lass dir nix von der gegnerischen Versicherung aus der Hand nehmen. Die kürzen gerne mal, aber ein Brief vom Anwalt richtet das dann meistens. ;)

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Aus, nicht nur, eigener Erfahrung kann ich definitiv sagen: Polizei rufen und die Sache einem Anwalt übergeben. Alles andere macht keinen Sinn.



    Habe momentan zwei Fälle bei denen die gegnerische Versicherung trotz eindeutiger Sachlage rumbockt, ohne einen Anwalt ist die ganze Sache sinnlos und man bekommt weniger als einem zusteht.

  • Auf jeden Fall unverzüglich zu einem guten Anwalt! Die Polizei wird dir überhaupt nicht helfen!


    Vor Jahren hatte ich einen Zettel am Auto, Verursacher angerufen, wochenlang rumgemacht (angeblich Urlaub, dann versuch Schaden unter der Hand richten zu lassen (war ein Leasingfahrzeug = daran war nicht zu denken) usw.).


    Irgendwann bin ich doch zur Polizei. Ergebniss war eine Anzeige wg. Fahrerflucht gegen den Gegner, viel Zeitaufwand für mich (Dokumentation des Schadens) und aufgrund einer unvollständigen Dokumentation meiner Aussage ein Freibrief für den Gegner: der Schaden könne nicht von ihm sein...


    (Er war mit nem Anhänger am Auto hängen geblieben - mein Schaden wurde aber nur mit mehreren PKWs des Gegners abgeglichen - nicht mit den Anhängern... = keine Unfallspuren an dessen PKWs).


    Auch das Einschalten eines Rechtsanwaltes hat dann nicht mehr geholfen, geschweige denn das "Schuldeingeständniss" in Form eines Zettels bei der Polizei....



    Bei Rückgabe des Leasingwagens wurde ein Wertverlust von knapp 2000,-€ durch den Unfall abgezogen...


    (= auch ich gehe beim Schaden des TE von einem erheblich höheren Wert aus).




    Die Anzeige wegen Fahrerflucht hat übrigens überhaupt nichts mit deinem Anspruch zu tun sondern hierbei geht es in erster Linie wohl darum dass der Staat der Meinung ist Fahrerflucht verfolgen zu müssen - die Wiedergutmachung des Schadens ist rein zivilrechtlich zu klären..

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat


    Faustregel: Umso kleiner(!) der Schaden, desto eher ein Anwalt. Denn wenn Versicherungen kürzen, dann im Massengeschäft mit den "kleinen" Schäden.


    Vorsicht, bei Bagatellen unter ca. 800 EUR nicht automatisch einen Anwalt beauftragen. Man hat eine Schadenminderungspflicht.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Fahrerflucht ohne Personenschaden? Bei Euch in D dürfte die Rechtslage doch grundsätzlich anders sein. Bei uns in A sollte man wg. eines reinen Blechschadens nicht die Polizei rufen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    ,,,Die Anzeige wegen Fahrerflucht hat übrigens überhaupt nichts mit deinem Anspruch zu tun sondern hierbei geht es in erster Linie wohl darum dass der Staat der Meinung ist Fahrerflucht verfolgen zu müssen ..


    Du denkst auch nur von !2 bis Mittag. Was denkst du, wie viele Unfallverursacher sich davon machen würden, wenn es keine Strafen für sowas gäbe? Jeder Autofahrer (außer Fahrerflüchtigen) hat ein Interesse daran, dass Fahrerflucht verfolgt wird.


    Gruß
    Pitter

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