Schaden an PKW - Verursacher hinterlässt Visitenkarte - Anwalt?

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Versteh ich das richtig: Du hast, anstatt einfach bei der Nummer der Visitenkarte anzurufen, die Polizei gerufen und denen die Karte gegeben???


    Und wo ist das Problem? Ich hätte das genauso gemacht.
    Ich habe es zu meiner Zeit als Kurierfahrer geschafft einem auf dem Seitenstreifen parkendem Fahrzeug den Spiegel anzufahren.
    Ich habe auch eine Karte hinterlegt, bin dann aber selber direkt zur nächsten Polizeidienststelle gefahren und habe den Schaden dort gemeldet. Hat mich zwar ein Verwarngeld gekostet aber immer noch günstiger wie wenn der Lappen weg wäre weil es ja jemand gesehen haben könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80 Hatte die Fotos gemacht und dann kam schon die Polizei. Der Beamte nahm die Karte gleich an sich...naja...


    Das heißt, Du weißt gar nicht, was da auf der Visitenkarte draufstand...?


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Versteh ich das richtig: Du hast, anstatt einfach bei der Nummer der Visitenkarte anzurufen, die Polizei gerufen und denen die Karte gegeben???


    So sieht es auch. Der VU muss mit ordentlich Wumms draufgefahren sein, da auch Sachen durchs Auto geflogen sind.
    Aufgrund des Schadens, der Tatsache, dass nicht absehbar ist, was noch alles kaputt, ich mich nicht im Nachhinein ärgern will, nicht die Polizei gerufen zu haben und der Unfall in Parktaschen passiert ist und man sich wirklich fragen muss, wie man sowas schafft (Alkohol?), hatte ich mich dazu entschlossen. Die Polizei kam auch direkt wegen der Unfallflucht.
    Es stand halt ein Name drauf, aber Daten habe ich, wie bereits erwähnt, nicht.

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    Original geschrieben von Merlin
    Quark. Du hast *immer* das Recht deine Ansprüche durch einen Rechtsbeistand durchzusetzen. Sonst wärst du gegenüber einer Versicherung *immer* im Nachteil und gerade bei Bagatellschäden versuchen so manche Gesellschaften Kasse zu machen und den Geschädigten durch solche Ammenmärchen einzuschüchtern.


    Bei kleinen Schäden muss man nicht unbedingt einen Gutachter beauftragen. Erst wenn der Gegner die Schadenshöhe anzweifelt.


    Du hast Recht, ich habe Anwalt und Gutachter verwechselt.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Zitat

    Original geschrieben von HHFD
    Du hast Recht, ich habe Anwalt und Gutachter verwechselt.


    Alles klar. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Interessant, das wußte ich nicht. Bei uns ist es nämlich auch so, daß man "Blaulichtsteuer" zahlt (glaub 500,-), wenn man die Polizei ruft und es nur Sachschaden ohne Personenschaden gibt.


    In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht. Alles ist gleich.


    Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.


    In der Praxis werden manche Sachen natürlich eingestellt, aber grundsätzlich erstmal kann alles verfolgt werden.


    Ist bei Drogen genauso. Auch wenn nur ein paar Mikrogramm Koks in deiner Unterbux nachgewiesen werden, wird ein Verfahren eingeleitet.
    Dass sich die Innenminister mit den Staatsanwälten darauf geeinigt haben, bis zu gewissen Grenzen das Verfahren gleich einzustellen, ist was anderes. Im Gesetz steht das nicht und es gibt formal auch keinen Rechtsanspruch darauf.


    Ja, wir Deutschen machen das richtig, könnt ja jeder kommen und Gesetz ist Gesetz! .... *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Du denkst auch nur von !2 bis Mittag. Was denkst du, wie viele Unfallverursacher sich davon machen würden, wenn es keine Strafen für sowas gäbe? Jeder Autofahrer (außer Fahrerflüchtigen) hat ein Interesse daran, dass Fahrerflucht verfolgt wird.

    Muss wohl so sein da ich überhaupt nicht verstehe was dein Problem ist.
    Selbstverständlich ist es ne feine Sache dass Fahrerflucht verfolgt wird - bei der Durchsetzung meiner Rechte hilft mir das aber nur indirekt (nämlich z.B. dann wenn der Verursacher wartet bis ich wieder am Fahrzeug bin bzw. dieser sich bei mir / Polizei meldet).
    Ich habe doch nichts gegen Verfolgung von Fahrerflucht gesagt - nur dass diese keine Garantie dafür ist dass man zu seinem recht kommt.

    Was ist denn "spät"? Am Sachverhalt dass die Polizei auf meinem Fahrzeug wunderbare Spuren sichern konnte, an den Fahrzeugen des verursachers keine finden konnte da nur die Fahrzeuge, nicht aber die Anhänger geprüft wurden ändert das überhaupt nichts.
    Wie gesagt wurde bei der Aufnahme des Sachverhaltes durch die Polizei
    unterschlagen dass der Schaden durch den Anhänger entstanden ist, somit konnte kein Zusammenhang hergestellt werden und der Schädiger erhielt quasi offiziell von der Polizei bestätigt dass er, trotz schriftlicher Bestätigung Verursacher zu sein, nicht schuld sein könnte...
    Dass in meinem Fall zum Überfluss noch ein unfähiger Rechtsanwalt dazu kam der überhaupt nichts machte setzt dem ganzen natürlich noch die Krone auf.


    Vermutlich wäre ich einzig über die Versicherung des Verursachers zu meinem Recht gekommen indem ich denen den Zettel geschickt hätte (wurde ja dann von der Polizei einbehalten...) oder willst du behaupten die Polizei hätte interesse daran dass ich meinen Schaden ersetzt bekomme?
    Zumindest die Polizei in München hat dies von anfang an verneint - ausschließliches Ziel ist Verfolgung der Straftat (Fahrerflucht).

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan3
    In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht. Alles ist gleich.


    Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.

    nope. Wenn der Schaden gross genug ist (iirc 1200 Euro oder so), wird bei entsprechend konkretem Verdacht der Fuehrerschein des Fahrers erstmal sichergestellt!

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Meine Anwältin sprach von einer Schadenhöhe ab 1.000€...

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  • stefan3:


    Zitat

    In Deutschland gibts generell keine Bagatellgrenzen im Gesetz, nicht nur beim Thema der Fahrerflucht. Alles ist gleich.


    Falsch. Schau lieber mal nach, ab welcher Schadenssumme ein "Unfall" auch ein "Unfall" ist.


    Zitat


    Ein Schaden für 10eur kann juristisch genauso verfolgt werden, wie einer für 10000.
    .


    Falsch. Vgl. deine oben gewonnen Erkenntnisse mit § 142 StGB....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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