Polit-Affäre um Edathy

  • War doch bei den beiden hohen polizeibeamten, die in diesem thread bereits thematisiert wurden und sich auf der gleichen liste der kanadischen polizei fanden wie edathy, das selbe.


    Alles eine korrupte *) saubande.




    [small]*) korrupt i.S.v. "mit zweierlei maß messen" bzw. "eine krähe...."[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Nun gut. Das Verfassungsgericht hat gesprochen und eine Frage geklärt, die in meinen Augen längst klärungsbedürftig war.


    Auf den in der Entscheidung formulierten Grundsatz, dass zuweilen auch legales Handels den Verdacht einer Straftat begründen kann, kann sich nun jeder einstellen.


    Allerdings bin ich persönlich ein wenig verunsichert. Zwar bin ich von der konkreten Problematik nicht betroffen und gehe einfach mal davon aus, dass meine Bilder zu Omas Fünfundsiebzigstem außen vor bleiben. Allerdings stellt sich für mich die Frage, inwieweit legales Verhalten auch in anderen Rechtskomplexen den Verdacht auf kriminelles begründen kann.


    So sagte mir mal ein Polizeibeamter, die Präsenz einer Briefwaage in einem Privathaushalt lasse oft auf ein Drogendelikt schließen. Sollte die Annahme von Verdachtstatbeständen aufgrund bloßer "kriminalistischer Erfahrungen" weiter ausgedehnt werden, wird man zwingend eine klare Abgrenzung finden müssen, bis wohin das gehen darf. Zwar mag die Verbindung Briefwaage <=> Drogendelikt in Privathaushalten nicht abwegig sein ... als Besitzer einer Briefwaage (daheim) widerstrebt mir aber die Vorstellung, hieraus könne notfalls der Verdacht eines Drogendelikts gebastelt werden. :rolleyes:

  • Mindestens einer der beiden erwähnten Bundesgenossen muss das Thema verfehlt haben, wenn er von Brief- statt Feinwaage gesprochen hat. Ein Bruefwaagenverdacht wäre abet auch schon absurd lustig, da jeder Betrieb eine besitzt, sehr, sehr viele Haushalte und längst selbst unpöstluche Haushaltswaagen noch genauer anzeigen aks grämliche Briefwaagen. Parallel zu Waagenfragen sind aber zum Beispiel ja auch Gespräche und Diskussionen sowohl legal, als auch beobachtungsfähig. Zum Beispiel Förderung eines Angriffskrieges ist ja wahrscheinlich kein Antrags-, sondern ein Offizialdelikt.

    Je suis Charlie

  • Ich verdiene -- legal ;) -- geld, das korrekt versteuert wird. Muss ich jetzt damit rechnen, daß die steuerfahndung um sechs uhr morgens vor der türe steht und privat- und büroräume durchsucht ?
    Reicht die tatsache, daß ich geld verdiene, steuern bezahle und regelmäßig -- steuerlich geltend gemachte -- termine im ausland (auch CH, FL, A) habe, als indiz dafür aus, daß ich billiarden von schwarzgeld ins ausland schaffe/geschafft habe und vor dem fiskus verstecke ?


    Wehret den anfängen !


    So hässlich und verabscheuungswürdig edathy's taten/verhalten auch sein mag : es kann und darf m.E. in einem rechtsstaat nicht sein, daß hausdurchsuchungen mit legalem verhalten begründet werden. Da dreht sich mir der magen um, so absurd ist das.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Ganz so absurd sind die Zusammenhänge als solche nicht. Der von mir eben zitierte Polizist hatte mir schon glaubhaft geschildert, dass verschiedene Merkmale des täglichen Lebens (insbesondere in Kombination) häufig mit Straftaten aus bestimmten Komplexen zusammentreffen.


    Allerdings halte ich die Grenzziehung zur reinen Spekulation für extrem schwierig. Bei Grundrechtseingriffen stehe ich auf dem Standpunkt, dass Missbrauch nur dann wirksam verhindert werden kann, wenn solche Grundrechtseingriffe ausschließlich mit konkreten Tatsachen begründet werden können. Andererseits existiert aber auch ein Interesse der Gesellschaft an der Aufklärung von Straftaten und die immer wieder angemahnte Bürgerpflicht, im Interesse der Allgemeinheit auch ungerechtfertigte staatliche Eingriffe erdulden zu müssen.


    Edathy hat uns keinen Gefallen getan, wenn er nun eine Rechtsprechung herbeigeführt hat, die im Wesentlichen den Besonderheiten des ihm vorgeworfenen Delikts geschuldet ist. Ich bin mir aber sicher, dass in Staatsanwalschaften schon jetzt die Köpfe rauchen, wie man diese Rechtsprechung für andere Zwecke missbrauchen kann - jedenfalls so lange, bis das BVerfG weitere Einzelfallentscheidungen trifft.



    Aber auch eine weitere Schwäche des deutschen Rechtssystems hat die Entscheidung des BVerfG aufgezeigt:


    Zwar hat es festgestellt, die Durchsuchungen seien rechtswidrig gewesen, weil Edathy damals noch durch die Abgeordnetenimmunität geschützt gewesen sei. Die Rechtswidrigkeit sei in seinem Fall aber ohne Belang, weil er sie seinerzeit nicht moniert habe.


    Hier werden m.E. Prüfungspflichten, die den ermittelnden Stellen obliegen, auf den Betroffenen verlagert - frei nach dem Motto: Handeln Ermittlungsbehörden rechtswidrig, geht das in Ordnung, wenn der Betroffene es nicht rechtzeitig merkt und vor allem auch moniert.


    So ist dem Missbrauch in meinen Augenen ebenfalls Tür und Tor geöffnet. Eine rechtswidrige Ermittlung muss in meinen Augen auch dann rechtswidrig bleiben, wenn der Betroffene nicht clever genug ist, das (rechtzeitig) zu erkennen. Die Verantwortung für das Treiben seiner Ermittlungsbehörden obliegt m.E. allein dem Staat.

  • Wenn die bei Edathy vorgenommenen Hausdurchsuchungen und in diesem Zusammenhang beschlagnahmten Gegenstände (Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll) wegen seiner seinerzeit noch bestandenen Immunität rechtswidrig waren und somit illegal beschafft worden wären, könnte die gegen ihn ermittelnde Staatsanwaltschaft ein Problem haben resp. bekommen, falls sich Edathy bzw. sein Anwalt sich auf das Beweisverwertungsverbot beruft ...


    http://www.juraforum.de/lexiko…isverwertungsverbot-stopp

  • Ähm, die Entscheidung des BVerfG ist dir aber bekannt? Siehe oben. Ich mache es mal kurz: da war nichts rechtswidrig, wie ich schon weiter vorne vermutet habe.


    Und selbst wenn nicht, das Gericht kann, im Gegensatz zu den USA (Siehe auch die Früchte des vergifteten Baumes), den Beweiswert rechtswidrig erlangter Beweise so hoch ansetzen, das kein Beweisverwertungsverbot einsetzt, sondern "nur" eine Kompensation im Rechtsfolgenausspruch.


    In Deutschland führt ein evtl. Verwertungsverbot nicht grundsätzlich zu dem Erhebungsverbot, aber anders herum gilt die Regel nicht: Aus einem Erhebungsverbot folgt nicht automatisch ein Verwertungsverbot.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

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