ZitatOriginal geschrieben von Anbei
Das Verfahren gegen Herrn Edathy wurde gegen einen Zahlung von 5.000 Euro eingestellt. Herr Edathy hat aber zugegeben, das er Kinderporno Bilder mit seinem Dienstlaptop heruntergeladen hat.
Obwohl der Verteidiger das nach Terminsende etwas anders dargestellt hat, bleibt es ich im Ergebnis gleich:
Edathy gilt rechtlich als unschuldig und das Verfahren wurde gegen das schon länger gehandelte Trinkgeld von 5.000,- € eingestellt, weil Edathy durch Fehlverhalten der Ermittlungsbehörden großer Schaden zugefügt wurde.
Im Gegenzug muss diese schmutzige Wäsche jetzt nicht vor Augen der Öffentlichkeit gewaschen werden.
Glückwunsch!
ZitatOriginal geschrieben von Felsen2000
...
Ein öffentliches Interesse ist zu Recht hier nicht gegeben, weil die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass die öffentlich interessanten Fakten bereits bekannt sind. ...
Das sehe ich komplett anders.
Zum einen sehe ich als Bürger ein öffentliches Interesse, wenn das Material über den die Öffentlichkeit repräsentierenden Bundestagsserver heruntergeladen wurde. Als Bürger empfinde ich es als besonders verwerflich, wenn der Server meiner Volksvertretung (zudem von einem Mandatsträger) für diese Art von Straftaten genutzt wird. :mad: .
Zum anderen sind etliche öffentlich interessante Fakten gerade nicht bekannt geworden und werden es wohl auch nicht mehr.