ZitatOriginal geschrieben von stanglwirt
Dafür hätte es zumindest die theoretische Chance gegeben, ein besseres Ergebnis zu erzielen.
Die Quote erfolgreicher Revisionen beim BGH in Strafsachen liegt bei unter 10%...
Plus dem Risiko das an die Vorinstanz zurückverwiesen wird und dann in der Zwischenzeit noch ganz andere Schweinereien ans Licht kommen.
Insofern wäre ein Revisionsantrag der Verteidigung durchaus auch mit Risiken für U.H. behaftet gewesen und keineswegs eine Garantie "nicht schlechter als vorher" dazustehen.
Die ganze Nummer bekräftigt mich in meiner Auffassung, dass Hoeneß (und auch die Verteidigung) im Prinzip schon gewusst haben, dass sie auf verlorenem Posten stehen. Das der Beschuldigte dann sogar noch seinem Anwalt widerspricht was die Revision angeht ist dabei auch wieder sehr bezeichnend. Vielleicht gibt es da noch mehr Leichen im Keller von denen Ulli auf Hr. Feigen noch nichts erzählt hat.