Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Dafür hätte es zumindest die theoretische Chance gegeben, ein besseres Ergebnis zu erzielen.


    Die Quote erfolgreicher Revisionen beim BGH in Strafsachen liegt bei unter 10%...


    Plus dem Risiko das an die Vorinstanz zurückverwiesen wird und dann in der Zwischenzeit noch ganz andere Schweinereien ans Licht kommen.


    Insofern wäre ein Revisionsantrag der Verteidigung durchaus auch mit Risiken für U.H. behaftet gewesen und keineswegs eine Garantie "nicht schlechter als vorher" dazustehen.


    Die ganze Nummer bekräftigt mich in meiner Auffassung, dass Hoeneß (und auch die Verteidigung) im Prinzip schon gewusst haben, dass sie auf verlorenem Posten stehen. Das der Beschuldigte dann sogar noch seinem Anwalt widerspricht was die Revision angeht ist dabei auch wieder sehr bezeichnend. Vielleicht gibt es da noch mehr Leichen im Keller von denen Ulli auf Hr. Feigen noch nichts erzählt hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Uli Hoeneß verdient großen Respekt für seine heutige Stellungnahme.


    Er akzeptiert das Urteil und windet sich nicht. Das zeigt, daß er Charakter hat und seine Tat bereut.

    Nunja, er könnte aber auch genauso gut wissen das da noch mehr kommt. :(

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Mia San Mia!:top:

    Ja, Schmuggler, Steuerhinterzieher, Brandstifter und Kinderf**er??

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Das der Beschuldigte dann sogar noch seinem Anwalt widerspricht was die Revision angeht ist dabei auch wieder sehr bezeichnend. Vielleicht gibt es da noch mehr Leichen im Keller von denen Ulli auf Hr. Feigen noch nichts erzählt hat.


    das kann man auch anders deuten. wenn man die Steuerhinterziehung mal ausklammert, hat man von Hoeneß eigentlich einen anderen eindruck (auch bevor die Sache losging), was dann auch sein verhalten anders begründen würde.
    Wie heisst es bei gericht doch so schön: Im zweifel für den angeklagten.

  • Einerseits zolle ich UH zwar Respekt für seine Entscheidung, keine Revision einzulegen.


    Andererseits: die Chancen auf eine erfolgreiche Revision stünden wohl nicht allzu gut, während ein erhebliches Risiko einer Rückverweisung an eine andere Kammer mit der Vorgabe, zu prüfen, ob es sich nicht doch um einen besonders schweren Fall handelt, im Raum steht.



    Milde finde ich das Urteil auch im Vergleich zu einem anderen aktuellen Fall, bei dem es auch nur um Geld ging: den des MediaMarkt-Managers, der sich von einem Lieferanten mit (nur) einer Million bestechen ließ und dafür zu sage und schreibe fünf Jahren verknackt wurde.
    DAS steht IMHO in keinem Verhältnis zum angerichteten Schaden.


    (Und erst recht in keinem Verhältnis zu den Strafen für jugendliche Intensivtäter)

    :-) FrageAnDiesesForum


    Danke schonmal für jede Antwort, die mir weiterhilft.

  • Zitat

    Original geschrieben von fadf
    Einerseits zolle ich UH zwar Respekt für seine Entscheidung, keine Revision einzulegen.


    Nein. Wirtschaftsverbrecher bekommen keinen Respekt für das einfache Abwägen des geringeren Übels, denn eine Zurückverweisung hätte durchaus mit einer längeren Strafe enden können.

  • Zitat

    Original geschrieben von fadf
    [...] der sich von einem Lieferanten mit (nur) einer Million bestechen ließ [...]


    Das eine ist Steuerhinterziehung und das Andere Bestechung (Vorteilsnahme). Zwei unterschiedliche Delikte mit unterschiedlichen Strafen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • @stangelwirt:


    Zitat

    Hätte nur Uli. H. Revision eingelegt, wäre er auf keinen Fall schlechter gestanden. Dafür hätte es zumindest die theoretische Chance gegeben, ein besseres Ergebnis zu erzielen.


    Falsch, wie ich nun schon mehrfach dargelegt habe. Es gibt in diesem Fall ein sehr hohes Risiko, unabhängig von der Frage, die Chickenhawk aufstellt, in dem er mutmaßt, dass noch mehr im Keller liegt, was durchaus sein kann.


    Eine Revision ist keine sichere Einbahnstraße nach unten, wie das gerne immer dargestellt wird.


    Und nochmal, die StA kann natürlich auch in Revision gehen; ich hatte aber angedeutet, dass sie es auch macht, wenn Hoeneß in Revision geht. Und das hätte dann nochmal ein ganz anderes Gewicht.


    So ist die StA scheinbar zufrieden.


    Zitat

    Fällt er auf "Gefängnis-Niveau" ist das daher für einen wie ihn deutlich schmerzhafter als für viele andere. Der Fall ist tief.


    Das ist der Sinn einer Freiheitsstrafe. Hatte ich weiter vorne auch schon erwähnt. Es ist eine Strafe, wo Geld, Macht, Ansehen, Ämter einem nichts (mehr) nützen (sollen).


    Zitat

    Ich gebe dir Recht das Urteil war für Honeß viel zu hart, wenn man alle Umstände berücksichtigt. Richter Heindl ist ja für besonders harte Urteile bekannt. Richtig ist das Honeß die Steuern vorsätzlich und nicht aus Versehen oder wegen komplexer Steuersysteme hinterzogen hat. Er wollte aber jetzt reinen Tisch machen und im Rahmen der Selbstanzeige alles offen legen. Hier liegt nun das Problem, bei Anlagen in so komplexe Finanzprodukte ist es selbst bei besten Willen äußerst schwierig oder sogar unmöglich eine fehlerfreie Selbstanzeige vorzulegen. Nur wenn diese fehlerfrei ist greift die Möglichkeit der Einstellung des Strafverfahrens. Dies kritisiert auch der Präsident des Bundesfinanzhofes scharf. Hier werden Steuerhnterzieher durch den Gesetzgeber in eine Falle gelockt.


    Zu hart? Nicht wirklich. Die Selbstanzeige wurde sogar postiv hervorgehoben, mehr, wie gedacht.


    Das Hoeneß ein Straftäter ist, hat weder mit dem Steurrecht zu tun, noch mit der Selbstanzeige, sondern damit, das er keine Steuern zahlen wollte. Anders ist sein Verhlaten nämlich nicht zu deuten.


    Das Instrument der Selbstanzeige ist ein "Goodie", was es sonst nicht gibt. Ich denke auch, dass es mittelfristig fallen wird, weil der Rahmen immer enger wird, wo sie gilt.


    Da von einer "Falle" seitens des Gesetzgebers zu sprechen, darauf muss man ersteinmal kommen. Wirklich.


    Die Straftäter sollten Gott auf Knien danken, dass sie überhaupt gibt.



    Zitat

    Wie so eine verunglückte Selbstanzeige bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, wurde bis jetzt noch nicht vom Bundesgerichtshof geklärt. Da Honeß keine Revision mehr einlegen will, wird das jetzt auch nicht so schnell höchstrichterlich geklärt. Eigentlich schade


    Naja, das OLG Bayern hat Signalwirkung genug. Denn die Rechtsprechung seitens des BGH hinsichtlich der Selbstanzeige und deren Wirksamkeit ist eigentlich klar genug, auch um die Frage der Haftstrafen, nun wurde sie noch mehr konkretisiert.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Die Straftäter sollten Gott auf Knien danken, dass sie überhaupt gibt.


    Und wir danken Gott, dass du uns alle hier so schön unterhältst mit deinen lehrreichen Posts.

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