Kampf gegen die IS(IS)

  • Diese Wohnungskündigungen sind schlichtweg eine Unverschämtheit, denn die Stadt steht auch ihren anderen Bürgern gegenüber in der Pflicht. Insbesondere sozial schwachen Hilfeempfängern sind Kommunen ebenfalls zur Gestellung von Wohnraum verpflichtet.


    Mit dieser Maßnahme vernichten Kommunen bei Betroffenen und ihrem gesamten privaten Umfeld jegliche Sympathien für Flüchtlinge auf einen Schlag ... und die Flüchtlinge selbst sind daran vollkommen schuldlos. Der soziale Frieden wird ja von der Kommune aufgekündigt.


    Als Mieter würde ich mich notfalls in einem über mehrere Instanzen laufenden Verfahren rausklagen lassen und in meiner eigenen Kommune möglicherweise noch jede "Anti-Flüchtling-Demo" dazu nutzen, um auf dieses Problem mit Nachdruck hinzuweisen ... selbst auf die Gefahr hin, dass meine Anwesenheit missverstanden werden könnte.



    Ich frage mich, was in die Köpfe solcher Verantwortlichen gefahren sein muss, um (auch friedliebende) Bürger aufzumischen und am unteren sozialen Rand der eigenen Bürgerschaft zu zündeln (und sich damit möglicherweise noch als Brandstifter zu betätigen). So dumm kann doch gar niemand sein ... :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diese Wohnungskündigungen sind schlichtweg eine Unverschämtheit, ...

    Nein, sie sind rechtswidrig. Eine "Kündigung wegen Eigenbedarf" steht nur natürlichen Personen zu.


    EDIT:
    Übrigens muß schon im Kündigungsschreiben der vollständige Name des neuen Nutzers dieser Wohnung angegeben werden. Schon dieses kann wohl die Kommune nicht leisten.


    http://www.mieterbund.de/mietr…berblick/eigenbedarf.html


    BGH Urteil (VIII ZR 210/10)

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    ...
    EDIT:
    Übrigens muß schon im Kündigungsschreiben der vollständige Name des neuen Nutzers dieser Wohnung angegeben werden. Schon dieses kann wohl die Kommune nicht leisten.
    ...


    Neuer Nutzer wäre m.E. die Kommune selbst, welche Flüchtlinge dort (zeitweise) beherbergt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es um Mietverträge für einzelne Flüchtlinge geht. Dadurch hätte eine Kommune m.E. nicht viel gewonnen.


    Ich denke, dass die so handelnden Kommunen an einer flexiblen Nutzungsmöglichkeit interessiert sind. Bevor ein Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, machten feste Mietverträge mit einzelnen Familien/Personen m.E. wenig Sinn. Ich kann mich aber auch irren ... allerdings war das bisher meine (naive?) Vorstellung von der hinter den Kündigungen stehenden Absicht.



    Edit:
    Wenn ich diesen vom BGH entschiedenen Fall sehe, scheinen Eigenbedarfskündigungen nicht auf natürliche Personen beschränkt zu sein.


    Und wie im entschiedenen Fall die Kirche sind auch Kommunen solche Körperschaften öffentlichen Rechts, die Wohnungen höchstselbst für die ihnen obliegenden Aufgaben nutzen können. Und die Unterbringung von Flüchtlingen gehört nun einmal dazu.


    So glasklar wie Du sie darstellst, ist die rechtliche Situation also nicht.



    Ergänzung:
    [URL=http://lexetius.com/2012,2126]Hier[/URL] die zugehörige Entscheidung. Zitat aus den Leitsätzen:


    "c) Auch bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts kann ein dem Kündigungsgrund des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB 'artverwandtes' Interesse vorhanden sein."

  • CK-187


    Mag zwar sein das Griechenland andere Löcher zu stopfen hat, dennoch hat es sich an vorhandenen EU Verträge zu halten.


    Sie sind nun mal die EU Aussengrenze und haben diese erstmal zu beschützen. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, zwecks mangelnder Finanzen hätte man Alarm schlagen können.


    Aber die Flüchtlingen einfach nur durch zu winken, ist schon bös fahrlässig! Die Frage ist warum ging es Jahre das die EU Aussengrenze beschützt worden ist.


    Jetzt auf einmal geht es nicht? Die Griechische Armee ist eigentlich gut gerüstet um solche Ausnahme Situationen in den Griff zu bekommen, sofern ein Wille da gewesen wäre.


    Griechenland hat 45 Millionen Flüchtlingshilfe bekommen, und die Griechen sind so freudlich und verteilen gratis Landkarten mit nem Wegweiser nach Deutschland. Für das Geld können die noch einige Landkarten mit Ziel Alemania verteilen.


    djmuzi
    In meinen Augen verdrehst du etwas die Tatsachen wenn du über die Flüchtlinge schimpfst. Für mich sind nicht die Flüchtlinge Schuld, sondern die die diesen hier alles versprechen und an Transferleistungen ermöglichen während die schuftende Gesellschaft jedes Jahr auf immer mehr verzichten soll.


    Es war kein Geld für Entlastungen da, die Krankenkassen pleite, Steuerentlastungen verschoben, Kindergeld minimal 4 Euro angehoben. Mehr ist ja nicht drin, wir haben nix.


    Aber auf einmal aus der Portokasse monatlich pro Flüchtling 670 Eur übrig haben. Das auf die 1 Million zu erwartenden Flüchtlinge. Da ist genug Geld da.


    Das ist was eher stört, die Leute hier versuchen am Hungertuch zu halten, und bei jeder kleinen Gelegenheit ein schlechtes Gewissen machen, von wegen der Staat hat keine Kohle.


    Aber dann mal 6-7 Milliarden kurzer Hand raushauen, und das auch noch als Erfolg zu verkaufen ist der eigentliche Hohn.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Neuer Nutzer wäre m.E. die Kommune selbst,
    ...
    So glasklar wie Du sie darstellst, ist die rechtliche Situation also nicht.

    Dann schau dir mal § 573 BGB an.

    Zitat

    ...
    (2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn
    1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
    2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder ...


    Quelle: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

  • Die Kommune benötigt die Wohnung doch für sich, um der ihr höchstpersönlich obliegenden Verpflichtung nachkommen zu können, Flüchtlingen ein Obdach zu gewähren. Die Kommune selbst ist also Nutzerin der Wohnung. Sie nutzt die Wohnung, um dort ihre Gäste (nennen wir das mal so) zu beherbergen, denen sie von Gesetzes wegen Unterkunft gewähren muss.


    Ich habe im Übrigen nicht geschrieben, das das behauptete Recht auf Eigenbedarf besteht, sondern dass der Fall nicht so glasklar gelagert ist, wie Du hier vorträgst. Als betroffener Mieter wäre ich jedenfalls in allerhöchstem Maße beunruhigt und würde rein gar nichts unversucht lassen, um das gegen mich gerichtete Ansinnen so wirksam wie möglich zu torpedieren. Und das nicht allein mit juristischen Mitteln, sondern auch mit anderen gewaltfreien, die auf der Hand liegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn ich diesen vom BGH entschiedenen Fall ...

    Hatte deinen Link nicht gesehen und dachte du beziehst dich auf diesen Link von mir.


    BGH Urteil (VIII ZR 210/10)


    Sagen wir mal so:
    Eine Räumungsklage über mehrere Instanzen kann sehr lange dauern und für die Kommune nicht gerade image fördernd sein, wobei die Aussicht auf Erfolg vor Gericht nicht garantiert ist.

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