ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Ermittlungen ungleich Benennung Tatverdächtiger. In den PK redet man immer von Co-Pilot und Ermittlungen. Weder von einem einfachen Tatverdacht, noch einen hinreichenden, noch von einem dringenden.
Anyway: Wieder keine Quelle. Danke.
BTW:
Faktenlage? Aha. Seit wann ist die Konzernleitung der Lufthansa eine Ermittlungsbehörde? Du sprachst doch von der StA?
Quelle ist die StA Marseille und Düsseldorf.
Tatverdächtiger unbekannt? ![]()
Tja,für eine Hausdurchsuchung ist nuneinmal ein konkretisierter Tatverdacht maßgeblich(hier war es wohl ein dringender Tatverdacht).Da muss man nur eins und eins zusammen zählen können.;)
Das dies nicht zuerst ohne einem Ermittlungserfolg öffentlich kommuniziert wird (z.B. Abschiedsbrief) ist nichts Neues! ![]()
Der Konzern ist keine Aufklärungsbehörde,dass habe ich auch nie behauptet.
Sie greifen auf die Ermittlungen der Behörden selbstverständlich zurück. ![]()
Sie beschäftigen dennoch Experten (Juristen/Piloten/Luftfahrtexperten),die die Ermittlungen hätten dementieren können.
Haben sie nicht!
Warum?
Weil die Ermittlungslage erdrückend ist. ![]()
P.S:
Wenn man an der Arbeit der französischen Behörden zweifelt,dann muss man auch nicht das Endergebnis abwarten.
Die Logik verbietet das. ![]()