unwissentlich Kaufvetrag unterschrieben, nun droht Ärger

  • Zitat

    Original geschrieben von mostwanted
    was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben? :-)


    Die können ja behaupten was sie wollen. Aber B kann das vollkommen egal sein.
    Einzig A kann evtl. herangezogen werden, wobei ich selbst das nicht besiegelt sehe. Und dann ist da noch erstmal das Problem, wen wollen sie eigentlich verklagen... eine Handynummer mit Klagezustellung per SMS? :D

  • Zitat

    wundere warum das Möbelhaus mit Kaufreue so hart ins Gericht geht


    Da mags wohl auf das Möbelhaus ankommen. Die Verkäufer stehen dort schon mächtig unter Druck Abschlüsse vorzulegen. XXXL Lutz, Pocko, IKEA, Höffner, Discounter Angebote und jede Menge Mittelständler stehen da im Wettbewerb.


    Bei uns gibts in der Saure Gurken Zeit jedesmal Gutscheine für 3 * Nutella zum Einstandspreis -
    gibts natürlich nur im Restaurant, das sich im hintersten Winkel der obersten Etage befindet.
    Alles nur im die Leute ins Möbelhaus zu locken.


    Wobei grundsätzlich schon gilt - (rechtmässige) Verträge sind einzuhalten. Eine Stornogebühr finde ich
    demzufolge schon okay.

  • Irgendeine Klage, die irgendwann in ein Verfahren mündet und irgendwann mit einem Urteil abgeschlossen wird, hat ja für so ein Möbelhaus null Außenwirkung.


    Was Möbelhäuser aber gar nicht mögen, ist wenn man denen mal ankündigt, die lokale Presse anzurufen. Vielleicht ist das ja öfter passiert und es gibt noch mehr Betroffene. Das ist auch nicht die feine englische Art aber wer Wind sät...


    Außerdem gibt es noch die Verbraucherzentralen, die in solchen Fällen auch schon Eindruck auf das Möbelhaus machen können.

    "Die Kastanien blühen. Ich nehme es zur Kenntnis, äußere mich aber nicht dazu." (Günter Eich)


    Rechtschreibung ist sexy...

  • Irgendwie seltsam. Einen Kaufvertrag unwissentlich abzuschließen, schafft man doch eigentlich nur durch einen Virus auf dem Computer oder durch dubiose Telefonumfragen oder Internetseiten.


    Wenn mir jemand in einem Geschäft ein Schriftstück gibt, auf dem ich unterschreiben soll, würde ich sofort stutzig werden.
    Es sei den ich wollte ein Produkt zurückgeben und muss die Richtigkeit meiner Angaben quittieren.
    Oder ich habe etwas mit EC-Karte bezahlt.


    Und einfach irgendwo unterschreiben ohne zu lesen geht gar nicht.
    Andererseits sollte ein Kaufvertrag auch aufhebbar, zumindest aber anfechtbar sein.
    Und in der Regel sind Kaufhäuser kulant, da sie sonst schnell mir Umsatzeinbußen und Imageproblemen rechnen müssen.
    So gesehen kommt mir das ganze Thema äußerst seltsam vor.

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

  • Ja, und genau weil es eben so seltsam ist -
    fand ich ein Forum als gute Plattform um Meinungen darüber
    zu erfahren.


    Kurzer Zwischenstand:
    Eine befreundete Anwältin von B schaut sich die Sache mal an.
    Möchte aber persönlich mit A und B reden.


    Einschreiben wurde heute ausgeliefert.

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  • Ok. Passt schon. Die Idee, dass es in einem Forum Menschen gibt, die helfen können ist an sich bereits gut. :top:


    Das sich eine Anwältin nun der Sache annimmt ist auch schon mal ein guter Anfang. :)

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  • Auch wenn es schon zu 'spät' ist....warum die ganze Mühe (ein eigenes Schreiben verfassen und sich u.U. angreifbar machen), wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist?

  • Ich glaube der Glaube daran, das man sich außergerichtlich einigt.


    Das der Geschäftsführer evtl. gar keine Ahnung von dem ganzen "Trauerspiel" hat und mit dem jetzigen Brief - den juristischen Weg stoppt. Brief ging persönlich an den Geschäftsführer des Hauses. Kann natürlich auch schief gehen.


    Aber Person A und B sind wirklich eine gute Seele und hoffen (glauben) das der Verkäufer an sich selbst appelliert und das ganze stoppt, wenn der Geschäftsführer ihn zum Gespräch bittet.
    Rechtsschutzversicherung ist in ihren Augen, wie wollen jetzt unbedingt den Rechtsweg.
    Aber eigentlich wollen sie nur, das der Verkäufer zugibt, den Kaufvertrag unter falschen Tatsachen vermittelt zu haben.


    Wie schon gesagt, sie bekam nicht ein einziges Schriftstück mit. Weder Details zum Kauf, Zahlungsfristen -
    geschweige denn Empfängerdaten für die Zahlung eines Artikels.
    Spätestens beim aushändigen, hätte sie es bestimmt mitbekommen. Aber der Verkäufer gab ihr eben nichts mit.


    Jetzt möchte erst mal die befreundete Anwältin (die jetzt Recht an Schulen unterrichtet) die ganze Sache anhören. Bis dahin müsste die Zahlungsfrist abgelaufen sein und/oder der Geschäftsführer sich melden.


    Ich selber bin Person C - und höre es mir halt an. Und dachte eben, dieses Forum hat schon so vielen Leuten
    die Meinung geschrieben, da kann ich diese wundersame Sache gerne mal posten.

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  • Was da noch greifen könnte, wäre, dass die Person, die den Kaufvertrag unterzeichnet hat nur bedingt Geschäftsfähig war. Ansonsten wird's vermutlich schwierig.


    Wenn noch eine zweite Person dabei gewesen wäre, könnten schlechte Umstände vor und bei dem Vertragsschluss diesen kippen. Das müsste dann unter Nötigung bzw. Einsatz von unlauteren Mitteln fallen.


    Ob der Verkäufer jedoch zugibt, das er falsch gehandelt hat, ist fraglich, da dieser u.U. dann um seinen Job bangen muss. (In dem Falle ggf. sogar zu Recht, aber so "fair" ist nun mal die Welt.)
    Wenn der Verkäufer es nicht zugibt steht ein Wort gegen ein anderes. Dann hängt's am Geschäftsführer ob er den Vertrag aus Kulanz aufhebt. Wenn nicht könnte man noch die Presse einschalten oder anders auf die unfairen Praktiken des Unternehmens hinweisen. Jedoch ist solches Vorgehen ebenfalls nicht ganz so einfach und kann u.U. ebenfalls als unlauteres Mittel eingeordnet werden. Schwierig, schwierig, das ganze.

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  • Zitat

    Original geschrieben von klausN80X
    Was da noch greifen könnte, wäre, dass die Person, die den Kaufvertrag unterzeichnet hat nur bedingt Geschäftsfähig war. ...


    :confused:


    Wie meinst du das?


    Rätst du hier zum Prozessbetrug?

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