Oder gleichmäßige Unentgeltliche Zuteilung der Frequenzen, verbunden mit Auflagen zum Ausbau. Werden diese nicht eingehalten, ist von Strafzahlungen bis zum kompletten Entzug der Nutzungsrechte alles möglich.
Solange aber UMTS gilt, wird sich an dem Vergabeverfahren nichts ändern.
Zur Erinnerung:
Hans Eichel bezeichnete UMTS als Unerwartete Mehreinnahmen zur Tilgung von Staatsschulden ![]()