Der Commerzbank Thread: News, Infos ...

  • Also langsam wird es etwas albern. Ich halte dich nicht davon ab, den telefonischen Aussagen irgendeiner Hotlinerin oder Hotliners mehr Glauben zu schenken als den offiziellen Veröffentlichungen im Download-Bereich der Bank. Und da du anscheinend den grundsätzliches Unterschied zwischen Übertrag und Überweisung nicht zur Kenntnis nehmen willst oder kannst, beende ich hiermit meine Beiträge zu diesem Teilthema.

  • Fragt sich nur, ob die CoBa deine Definition von Übertrag teilt.

    Viel Erfolg dabei.

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    Einmal editiert, zuletzt von ghor ()

  • Würden sich die User hier mehr an Fakten orientieren anstatt an Gerüchten, hätte es diese Frage wohl nie gegeben.

    Nachzulesen in den von der Commerzbank veröffentlichten Entgeltinformation Girokonto „Basic“ ist, dass eigene Überträge nicht zählen. Eigene Überweisungen in ausreichender Höhe wirken mithin gebührenbefreiend!

    In der Filiale wurde uns gesagt, dass nur Gehalts- bzw. Renteneingänge für den Mindestbetrag angerechnet werden.

    An der Hotline meinten die Mitarbeiter, dass die Ehefrau überweisen kann und somit das Girokonto Basic kostenfrei sei.

    Ich habe gestern mal die Commerzbank angeschrieben und bisher keine Antwort erhalten.

    Mein Mann würde sehr gerne sein Konto dort behalten.

  • In der Filiale wurde uns gesagt, dass nur Gehalts- bzw. Renteneingänge für den Mindestbetrag angerechnet werden.

    An der Hotline meinten die Mitarbeiter, dass die Ehefrau überweisen kann und somit das Girokonto Basic kostenfrei sei.

    Ich habe gestern mal die Commerzbank angeschrieben und bisher keine Antwort erhalten.

    Mein Mann würde sehr gerne sein Konto dort behalten.

    Lass' dich nicht verunsichern von leider, leider grottenschlechten Mitarbeitern und Usern hier, die deren Unsinn in die Welt hinaus posaunen.

    Die Info der Hotline ist zwar nicht falsch, aber auch nicht komplett richtig, s. meine bisherigen Beiträge dazu.

    Ob die Mitarbeiter, die deine Email beantworten mehr Kompetenz haben bleibt zu hoffen, allein mir fehlt der Glaube. Evtl gibt es sogar eine Weisung "von oben" derartige Anfragen nicht vollständig/umfassend zu beantworten, das ist aber reine Spekulation von mir.

    Was du tun könntest um es definitiv genau zu wissen, wäre es für den ersten (vollen) Monat drauf ankommen zu lassen und lediglich mittels Eigenüberweisung(en) den geforderten Mindesteingang zu erreichen, während die übrigen Monate des Quartals Fremdüberweisungen (auch der Ehegatte ist in dem Sinne natürlich "fremd") dazu dienen. Mit der nächsten Abrechnung - die evtl quartalsmäßig erfolgt - siehst du es dann schwarz auf weiß. Das finanzielle Risiko beträgt also max. eine Monatsgrundgebühr des Basic-Kontos.

  • und selbst dieses Risiko dürfte nach dem aktuellen Gerichtsurteil (allerdings gegen die Postbank) theoretisch nicht bestehen (praktisch ist das Risiko auf jeden Fall, dass man viel Ärger bekommt, wenn man sich auf das Urteil beruft).

  • … vorübergehend.

    Glaube ich auch.

    Für Leute ohne festen Eingang bleibt am Ende des Tages wahrscheinlich die Frage, 700E kreiseln lassen oder Konto wechseln. Vorteil der CoBa ist eben z.B. die Münzeinzahlung, hat nicht jeder.

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