Telekom Business-Verträge als Privatkunde?

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    USt.-ID wird ja nur für Geschäfte zwischen EU-Ländern benötigt. Längst nicht jede gestandene Firma hat eine.

    Eine UStID sollte man schon allein aus Datenschutzgründen nutzen, damit auf gestellten Rechnungen die Angabe der StNr entfällt.

  • Re: Re: Re: Telekom Business-Verträge als Privatkunde?


    Zitat

    Original geschrieben von websurfer83
    Das wird nicht funktionieren, da man auch im Online-Shop z.B. eine USt.-ID. als Legitimation eingeben muss.


    Merkwürdig, ich habe selbst als Privatmann div. Business Verträge in der Vergangenheit abgeschlossen - die DT ist der einzige Anbieter bei dem das problemlos möglich ist. Auch ohne irgendwelche Legitimationen.
    Völlig Legal und Ohne "Tricks" o.ä.
    Insofern verstehe ich die Frage nicht weshalb das ein Problem sein soll.


    :rolleyes:

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    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale


    Besser als Einzelunternehmer ohne HR-Eintrag oder Freiberufler ausgeben (letztere brauchen keine Gewerbeanmeldung...).


    Wie kommst Du auf diese Idee? Auch ein Einzelunternehmer ohne HR Entrag ist ein Vollkaufmann.

  • Zitat

    Original geschrieben von powder8
    Gibt man sich als Vollkaufmann aus, obwohl man es nicht ist, so gelten trotzdem die Gesetze und Vorschriften für Verträge unter Kaufleuten. Beispiel: kein Fernabsatzgesetz
    [...]
    Auch ein Einzelunternehmer ohne HR Entrag ist ein Vollkaufmann.

    Ein Kleingewerbetreibender kann sich wahlweise ins Handelsregister eintragen lassen (§ 2 HGB); ohne Eintrag ist er kein Kaufmann. Die Begriffe "Vollkaufmann" und "Fernabsatzgesetz" sind übrigens seit mindestens 15 Jahren überholt.


    Ob jemandem alle üblichen Verbraucherschutzrechte zustehen, hängt weitgehend davon ab, ob er Verbraucher ist (§ 13 BGB). Auch ein Kaufmann ist Verbraucher, wenn er Dinge zu überwiegend privaten Zwecken kauft. Dagegen ist sogar ein Freiberufler kein Verbraucher, wenn er ein Geschäft abschließt, das überwiegend seiner selbständigen Berufstätigkeit zuzurechnen ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist
    Ein Kleingewerbetreibender kann sich wahlweise ins Handelsregister eintragen lassen (§ 2 HGB); ohne Eintrag ist er kein Kaufmann. Die Begriffe "Vollkaufmann" und "Fernabsatzgesetz" sind übrigens seit mindestens 15 Jahren überholt.


    Hier hast Du natürlich Recht, ich bin alt geworden :-)


    Zitat

    Original geschrieben von Freigeist
    Ob jemandem alle üblichen Verbraucherschutzrechte zustehen, hängt weitgehend davon ab, ob er Verbraucher ist (§ 13 BGB). Auch ein Kaufmann ist Verbraucher, wenn er Dinge zu überwiegend privaten Zwecken kauft. Dagegen ist sogar ein Freiberufler kein Verbraucher, wenn er ein Geschäft abschließt, das überwiegend seiner selbständigen Berufstätigkeit zuzurechnen ist.


    Tritt ein Kaufmann als dieser auf, so handelt er gewerblich in seiner Eigenschaft. Kauft der Kaufmann morgens Brötchen für sein Frühstück, so handelt nicht als Kaufmann.


    Nur halb, denn:


    Scheinkaufmann
    Scheinkaufmann ist, wer durch sein Verhalten den Anschein erweckt oder unterhält, Kaufmann zu sein. Gegenüber einem gutgläubigen Dritten, der sein Verhalten von diesem Anschein bestimmen ließ, muss er sich als Kaufmann behandeln lassen und somit auch die entsprechenden Nachteile in Kauf nehmen.


    Ein Scheinkaufmann haftet gegenüber gutgläubigen Dritten wie ein solcher. Hinsichtlich der Haftung, nicht aber der Rechnungslegung, muss er sich wie ein Kaufmann behandeln lassen.


    Der Scheinkaufmann ist gesetzlich nicht geregelt, beruht aber auf der sich aus den Geboten von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebenden Lehre vom Rechtsschein.[31] Durch die analoge Anwendung des § 5 HGB i.V.m. § 242 BGB wird der Scheinkaufmann als Kaufmann angesehen und unterliegt den Vorschriften des HGB.


    Quelle: Wikipedia

  • Re: Telekom Business-Verträge als Privatkunde?



    Moin Moin,


    als Mitarbeiter der Telekom im GK Umfeld kann ich Dir bestätigen, dass es problemlos möglich ist ein GK-Vertrag abzuschließen...


    Viele Grüße

  • Gerade habe ich nach genau dieser Frage gesucht.


    Geht das so problemlos?


    Ich interessiere mich eben auch für den XL Plus (wegen der Schweiz). Das wäre fantastisch.


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  • Zitat

    Original geschrieben von carljiri
    Mobile for you wenn dann


    Nicht nur! Mich hatte ein anderer Händler angeschrieben, aber keine Ahnung ob ich den Kontakt hier posten kann.

    Multinetz-Junkie

  • Zitat

    Original geschrieben von carljiri
    Mobile for you wenn dann


    Scheinbar nicht. Habe gerade die Info bekommen, dass es nur mit Gewerbe machbar ist.

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