34 Minuten 01806 aus It für 142€

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: 34 Minuten 01806 aus It für 142€


    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    01806 ist keine deutsche Nummer im Sinne des roamings


    Warum nicht? Bitte diese Behauptung anhand der Regelung untermauern.

  • peterdoo
    Zwar ist die Praxis der Telekom ebenso wie die Auskunft eines ihrer Kundenbetreuer für die Frage der Zulässigkeit von Roamingzuschlägen auf Anrufe zu Sonderrufnummern ohnehin irrelevant, aber unter obigem Link schreibt die Telekom einzig und alleine, daß Sonderrufnummern nicht kostenfrei erreichbar sind. "Kostenfrei" ist nicht dasselbe wie "kein Roamingzuschlag auf das im Inland geltende Entgelt".

  • Zitat

    Original geschrieben von Manfred2
    Ich bin mir nicht mehr 100% sicher, aber ich meine ich hätte die Frage 2015 mal der o2 Hotline gestellt, also wie Verbindungen berechnet werden, die nicht auf der Preisliste auftauchen. Die Antwort war in der Tat: man weiß es nicht, der ausländische Provider stellt das Gespräch in Rechnung und o2 leitet es weiter.

    Korrekt ist wohl das man den Preis vor der Weiterleitung mit 100-1000 multipliziert da man auch was verdienen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Senfdazugeber
    ...aber unter obigem Link schreibt die Telekom einzig und alleine, daß Sonderrufnummern nicht kostenfrei erreichbar sind. "Kostenfrei" ist nicht dasselbe wie "kein Roamingzuschlag auf das im Inland geltende Entgelt".


    EU Roaming schreibt ja nicht "kein Roamingzuschlag auf das im Inland geltende Entgelt" vor, sondern es gibt nur einen Höchstpreis/Referenzpreis für alle regulierten Anrufe. Der heißt: „inländischer Endkundenpreis“.


    Zitat

    „inländischer Endkundenpreis“ ist das inländische Endkundenentgelt pro Einheit, das der Roaminganbieter für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) ... berechnet.


    Das im Inland tatsächlich geltende Entgelt für den Anruf auf eine bestimmte Nummer ist also unerheblich. Der Referenzpreis ist für alle regulierten Anrufe der Preis, der zwischen verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen zuhause (im selben Mitgliedstaat) berechnet wird. Wäre es nicht so, müsste man auch die Auslandsanrufe im EU Roaming teuer bezahlen (teurer Inlandspreis ohne Aufschlag).


    Schafft man es, die Anrufe zu Sonderdiensten als die regulierten Roaminganrufe zu deklarieren, müsste auch zu diesen Rufnummern maximal derselbe Preis im EU-Roaming wie zum Festnetz/Mobilnetz gelten. Unabhängig von den Kosten, die dem Anbieter entstehen.

  • Hallo zusammen,


    also ich telefoniere regelmäßig zu 01806 Nummern vom Mobile - und das oft im Roaming. Aber solche Preise berechnet mein Carrier mir nicht. Zieh' doch bei o2 den Stecker - ich hatte vor 20 Jahren zum Netzstart von Interkom schon Stress mit Sondernummern dort und 4-stellige Rechnungen in DM durch "Fehler".

  • Ich habe heute bei einem Regulierer angefragt und schnell die Antwort bekommen:


    Die Sonderdienste sind in den GEREK Richtlinien zum Roaming (http://berec.europa.eu/eng/doc…egulation-eu-no-531_0.pdf) genauer spezifiziert. Kapitel "O. Value-added services" (Seite 39).


    Ich verstehe das so, dass der Anbieter die "Verbindung" zur Nummer aus dem EU-Roaming genauso wie die anderen Anrufe abrechnen muss (im Rahmen der Minutenkontingente oder Flat). Die Sonderdienste selbst können aber im EU-Roaming frei bepreist werden, unterliegen nicht der EU-Regulierung und dürfen zusätzlich berechnet werden.


    Bei einem Anruf mit einer deutschen SIM aus z.B. Frankreich auf eine österreichische Sondernummer, könnte der Anbieter so sicherlich durch sein Recht auf eine Marge einen fast beliebigen Preis festlegen. Ist jedoch ein Preis für den Anruf auf dieselbe österreichische Sondernummer von Deutschland aus schon festgelegt, frage ich mich, ob für dieselbe Leistung ein anderer Preis (im EU-Roaming) gerechtfertigt werden kann nur weil von einem anderen Standort in Auftrag gegeben? Die Mehrkosten für die Weiterleitung des Anrufs aus Frankreich nach Deutschland sind ja schon mit dem regulierten Roamingpreis abgedeckt. Ab dort weiter ist die in Anspruch genommene Leistung dieselbe, als wenn man in Deutschland wäre.


    Bei einem Anruf mit einer deutschen SIM aus z.B. Frankreich auf eine deutsche Sondernummer ist ein Preis für den Anruf auf dieselbe deutsche Sondernummer von Deutschland aus schon festgelegt. Der Preis ist zwar nur für die Anrufe aus Deutschland reguliert, aber trotzdem frage ich mich, ob für dieselbe Leistung ein anderer Preis (im EU-Roaming) gerechtfertigt werden kann nur weil von einem anderen Standort in Auftrag gegeben? Die Mehrkosten für die Weiterleitung des Anrufs aus Frankreich nach Deutschland sind ja schon mit dem regulierten Roamingpreis abgedeckt. Ab dort weiter ist die in Anspruch genommene Leistung dieselbe, als wenn man in Deutschland wäre.

  • Re: Re: Re: 34 Minuten 01806 aus It für 142€


    Zitat

    Original geschrieben von Senfdazugeber
    Wie kommst Du zu dieser falschen Behauptung?


    Wie die Nummer im Inland tarifiert wird, ist belanglos. Das einzige, was die EU-Verordnung besagt ist, daß kein Roamingaufschlag berechnet werden darf:


    Für mein Dafürhalten hat o2 lediglich Anspruch auf € 0,60 für diesen Anruf. Darauf würde ich Sie hinweisen und unter Setzung einer 10-tägigen Frist die Rückerstattung oder Gutschrift verlangen und andernfalls die Lastschrift zurückbuchen. Im übrigen würde ich mich mal an teltarif.de sowie die BNetzA wenden.


    Ich komme dazu, weil 01806 keine normale Festnetznummer ist und auch noch nie so behandelt wurde. Sonst wären diese Nrn. ja auch von den Telefonflats in DE bei den Mobilfunkverträgen erfasst, und das werden sie bedingungsgemäß nicht. Das heilt auch keine EU Roamingvereinbarung.


    EUR 0,60 gilt für einen Anruf aus DE und nicht abgehend aus einem EU Land.
    Da hat der User einfach zuviel in die EU Roamingvereinbarung hinein interpretiert ohne da mal genauer hinzuschauen.

    Hardware: Samsung S20 Ultra 5G, Samsung Tab S6 LTE
    Tarif: Telekom Magenta Mobil XL Premium und o2 Free S

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Warum sollten Sonderrufnummern nicht reguliert sein? Ich finde weder in der Verordnung noch in den Durchführungsvorschriften etwas dazu, dass diese ausgenommen sind. Und vom Sinn und Zweck der Regelung wäre es naheliegend, dass solche, oft für Hotlines genutzte Nummern genauso erfasst sind.


    Sorry, aber das ist Wunschdenken.

    Hardware: Samsung S20 Ultra 5G, Samsung Tab S6 LTE
    Tarif: Telekom Magenta Mobil XL Premium und o2 Free S

  • Im schlimmsten Fall hat der Threadersteller einen 9 ct. Inlandstarif. Laut GEREK Richtlinien zum EU-Roaming wäre die Verbindung selbst bis zum Anbieter der Leistung mit 3,06€ abgegolten. Bestenfalls hatte er noch ein Minutenkontingent oder eine Flat, womit die Verbindung selbst nichts zusätzlich kosten würde. Dort steht ziemlich klar: die Verbindungskosten sind auch zu den Sonderdiensten im EU-Roaming reguliert, der Preis der Leistung nicht (unabhängig davon, ob getrennt ausgewiesen oder ein Gesamtpreis).


    Dann hat er eine Leistung in Anspruch genommen, die in Deutschland 60 Cent kostet. Die Zusatzkosten für die Verbindung von einem anderen Ort hat er schon mit max. 3,06€ bezahlt, so dass es keine zusätzlichen Beteiligten gab und weder dem Anbieter der Leistung noch dem Telefonieanbieter Zusatzkosten entstanden. Jetzt stellt sich die Frage, ob ein und dieselbe Leistung wirklich mit 139€ statt mit 0,60€ berechnet werden darf?


    Selbst wenn irgendwas nicht reguliert ist, sehe ich eigentlich kein Recht darauf, den Preis für ein und dieselbe Leistung abhängig vom Ort des Auftraggebers zu machen, ohne dass wegen des anderen Ortes des Auftraggebers die Kosten des Auftragnehmers anders wären.

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