by the way...
Ein Freund hat letztens zwei PCs für einen bei MM bekommen. Bezahlt, vorne einen mitgenommen und als am er am Lager den Monitor abholen wollte, gabs noch einen PC dazu. Fragt mich jetzt bitte nicht wie er da reagiert hat
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Ein Freund hat letztens zwei PCs für einen bei MM bekommen. Bezahlt, vorne einen mitgenommen und als am er am Lager den Monitor abholen wollte, gabs noch einen PC dazu. Fragt mich jetzt bitte nicht wie er da reagiert hat
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ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
(...) Fragt mich jetzt bitte nicht wie er da reagiert hat.
Wahrscheinlich genau so, wie jeder von uns (wenn man zu sich selbst mal ehrlich ist) reagiert hätte. Volkswirtschaftlich zwar eine Schweinerei aber absolut menschlich.
Stefan
ZitatOriginal geschrieben von Stefan
Wahrscheinlich genau so, wie jeder von uns (wenn man zu sich selbst mal ehrlich ist) reagiert hätte. Volkswirtschaftlich zwar eine Schweinerei aber absolut menschlich.
Stefan
Wieso ist das denn eine Schweinerei wenn man den lieben MM-Menschen
darauf hinweist das man schon einen PC hat und dann
freundlich aber bestimmt das Gerät zurück ins Lager stellen läßt !
![]()
Hat sich erledigt!
Die haben mir einen T3 gegeben. Waren echt nett dort!!!
Danke an alle!
ZitatOriginal geschrieben von Vito
Ciao,
eigentlich wäre es doch rechtlich gesehen so, das man egal wann man eine Ware (Postpaket, Warenausgabe, ...) erhält, diese zu kontrollieren...
AFAIK nein.
Das sofortige Prüfen (bei grossen Mengen stichprobenartig) ist nur Händlern (HGB) vorgeschrieben, aber nicht Privatleuten.
Es hat sich ja zum Guten gelöst :top:
Grüße SpeedTriple
ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
by the way...
Ein Freund hat letztens zwei PCs für einen bei MM bekommen. Bezahlt, vorne einen mitgenommen und als am er am Lager den Monitor abholen wollte, gabs noch einen PC dazu. Fragt mich jetzt bitte nicht wie er da reagiert hat
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dieses thema wollte ich auch schon zuvor ansprechen.
wie hättet ihr im gegensatz reagiert, wenn ihr eine minderwertigere ware gekauft ,aber versehentlich etwas höherwertiges erhalten hättet?
also mir ist es mindestens 2 mal passiert:
einmal wollte ich eine jacke umtauschen, da mir die farbe nicht gefiel. ich hatte die mitgebrachte jacke noch im auto und im geschäft die jacke ausgesucht die mir gefiel, als ich die verkäuferin angesprochen habe wollte sie mir die neue jacke einfach so mitgeben, da sie gedacht hatte ich habe die alte schon wieder zurückgebracht. ich habe sie dann darauf hingewiesen das die alte jacke noch im auto ist, und habe sie vom auto geholt. ![]()
einmal habe ich schuhe gekauft und die verkäuferin wollte mir auf 100 € einen 200 € schein rausgeben
habe sie wieder darauf hingewiesen und das richtige wehcselgeld genommen
wahrscheinlich denken jetzt viele was für ein looser
aber irgendwie hatte ich kein bedürfnis die leute zu betrügen
ZitatOriginal geschrieben von Mundi
aber irgendwie hatte ich kein bedürfnis die leute zu betrügen
Zumindest aus strafrechtlicher Sicht stellt dieses Verhalten keinen Betrug dar.
Moralisch muss es jeder für sich selbst ausmachen:p
Darauf das es immer strafrechtlich nicht belangbar ist würde ich mich nicht verlassen.
Wenn man wissentlich den Vk ins offene Messer rennen lässt und dann mit dem unberchtigten Zeug abhaut kann das auch Betrug etc. sein.
Außerdem hat man durch die "Mehrausgabe" keinen Anspruch auf Besitz oder Eigentum so das es bis hin zum Diebstahl werden kann...
Gruß
CH
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Darauf das es immer strafrechtlich nicht belangbar ist würde ich mich nicht verlassen.
Wenn man wissentlich den Vk ins offene Messer rennen lässt und dann mit dem unberchtigten Zeug abhaut kann das auch Betrug etc. sein.
Betrug nach § 263 StGB setzt eine Täuschung voraus.
Da bei solchen Situtationen ja nicht ausdrücklich getäuscht wird, kommt nur eine Täuschung durch Unterlassen in Betracht.
Diese Täuschung durch Unterlassen setzt wiederum eine Garantenstellung voraus.
Diese hat der Kunde im Supermarkt etc. jedoch nicht
Zitat
Außerdem hat man durch die "Mehrausgabe" keinen Anspruch auf Besitz oder Eigentum so das es bis hin zum Diebstahl werden kann...
Der Kunde erlangst den Besitz an der Sache schon durch die Übergabe.
Ein Diebstahl nach §242 StGB scheitert schon an der fehlenden Wegnahme.
Fazit: Bis auf das schlechte Gewissen kein einem bei soetwas nicht viel passieren...
ZitatOriginal geschrieben von Mundi
(...)
wahrscheinlich denken jetzt viele was für ein looser(...)
Ihhhh - was für ein Loser! ![]()
Wahrscheinlich ist es genau andersrum, als viele behaupten. Die meisten denken dabei in die Richtung "Selbst schuld", "Soll er/sie doch besser aufpassen" etc.
Wenn man dann aber mal in solch einer Situation ist, handelt man meist intuitiv ehrlich. So kenne ich das zumindest von mir. Wenn es sich um ein paar € handelt, merke ich es meist selbst nicht direkt - geht es dann aber in höhere Euro-Regionen packen mich ganz automatisch Skrupel und ich kläre den Irrtum auf.
Also sind wir scho zu zweit auf der Loser-Bank :top:
Stefan
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