Geld falsch überwiesen - und nun?

  • Zitat

    Original geschrieben von katinkamaus
    In jedem Fall wird der (falsche) Empfänger aufgefordert, den Betrag zurückzuüberweisen, ansonsten kannst du ihn anzeigen.


    Fazit: Keine Panik. :)


    anzeigen wegen was ? der hat doch nichts verbrochen...
    Und selbst wenn, durch eine Anzeige erreicht man maximal dass der andere ein Bußgeld bekommt, Geld zurück erhält man nicht in einem Strafverfahren, man stellt ja den Antrag dass der andere bestraft wird.



    Man könnte höchstens einen Mahnbescheid hinschicken und hoffen. Und dann eben der übliche Weg bei Schuldnern, also Gerichtsvollzieher etc. Aber es kann genau so sein dass der andere mit dem Konto im Soll ist und gar nichts zahlen kann, dann hat man ein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    ein Problem.


    Findest Du nicht, daß sich sechs Jahre alte Postings vielleicht schon erledigt haben?


    SiemensmasterXXX


    Ja, die Bankenwelt ist der Meinung, daß im Zeitalter des Computers und des mündigen "Geiz ist geil" Users, eine digitale Überweisung vor der Absendung geprüft sein muß. Tja, das ist blöd gelaufen, wenn die keine Kulanz akzeptieren!

  • Zitat

    Original geschrieben von hottek
    anzeigen wegen was ? der hat doch nichts verbrochen...
    Und selbst wenn, durch eine Anzeige erreicht man maximal dass der andere ein Bußgeld bekommt, Geld zurück erhält man nicht in einem Strafverfahren, man stellt ja den Antrag dass der andere bestraft wird.


    Anzeigen vielleicht nicht. Aber der andere hat nicht einfach das recht das Geld zubehalten. Sollte wohl klar sein.


    Und es sollte für den anderen auch zumutbar sein, das Geld zurück zu überweisen, wenn er nicht grad im Krankenhaus liegt oder sowas.


    Ansonsten sind rechtliche Schritte die einzig mögliche "Lösung".

  • Hat sich mal jemand das Schreiben, welcher vermutlich jeder von seiner Bank erhalten hat, durchgelesen und die Veränderungen beachtet?



    Heißt ja soviel wie " Wenn sie falsch überweisen haben sie sie pech gehabt, hilfe ist von uns nicht zu erwarten,sehen sie zu wie sie blödmann wieder an ihre kohle kommen, hätten sie mal besser aufgepasst"


    *frei übersetzt*

    Geschäftsaufgabe zum 01.09.2012 wegen Todesfall.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    *frei übersetzt*


    Das ist ja auch korrekt! Das ich brauche ein Netz, das alles absichert, wenn ich was falsch mache, ist gefälligst jemand anderes Schuld, Versicherung, ist Schnee von gestern. ZUM GLÜCK!

  • Ich würde einen etwas ungewöhnlichen Weg einschlagen, da die Bank Dir bzw. Deinem Bekannten wahrscheinlich nicht weiterhelfen kann (außer Du bist bei einer kleinen Hausbank, wo alles noch etwas anders läuft als bei den "Großen").


    Ich würde noch einmal 1 Cent überweisen und im Verwendungszweck eine Nachricht für den Bankkunden schreiben (wahrscheinlich muss man hier dann 3-4 Überweisungen machen, damit der Text einigermaßen Sinn macht, aber das sollte dann auch dem "Beschenkten" auffallen (mir würden jedenfalls drei oder vier 1Cent Überweisungen auffallen auf dem Kontoauszug). Bei meiner Bank habe ich maximal 2x27 Zeichen pro Überweisung:


    Der Text könnte ja z.B. lauten: Leider habe ich XX€am XY.ZA falsch überwiesen.Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie es zurücküberweisen könnten. Mit freundlichen Grüßen XYZ.


    Wen ihr Glück habt, überweist er euch das Geld zurück. Wenn nicht, habt ihr 3-4 Cent mehr verloren, was wohl dann auch egal ist.

  • Die hier beschriebene Rechtslage existiert schon länger. Bei Online-Überweisungen waren Banken nie verpflichtet, Empfänger und Kontonummer miteinander abzugleichen. Diese Verpflichtung galt nur für die (hand)schriftlich ausgefüllten gelben Blätter, die (außer mir) hier wohl kaum noch jemand nutzt.


    Unter den "Online-Bankern" müsste es eigentlich einige mit entsprechenden Erfahrungen geben.


    Zunächst sollte man prüfen, ob und ggf. gegen wen ein Auskunftsanspruch inbezug auf die persönlichen Daten des falschen Empfängers besteht. Da wird die eigene Bank sicher weiterhelfen oder einen Rat erteilen (Vorsicht: Potentielle Gebührenfalle).


    Frankie


    Erg.:
    Die konkrete Problematik kenne ich zwar nicht. In aller Regel gibt es in vergleichbaren Fällen aber einen solchen Auskunftsanspruch, so dass ich auch hier davon ausgehe.


    Erg.:
    Im Zusammenhang mit der kürzlichen Änderung der AGB kann ich mich auch noch an beschwichtigende Algemeinplätze der Bankenvertreter erinnern, wonach das hier geschilderte Szenario (fast) unmöglich sei. Er sagte, Kontonummern seien nach einem "intelligenten" System vergeben, so dass die Überweisung bei einem "einfachen" Fehler (eine falsche Ziffer, simpler Zahlendreher) "ins Leere laufen" müsse und der Betrag dem Absender nach einigen Tagen automatisch wieder gutgeschrieben würde ... warten wir mal ab. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Z.B. hier kann man prüfen, ob die Kontonummer überhaupt existent ist: http://www.bankkontoexperte.de/bankverbindung_pruefen.php


    Wenn die Seite stimmt, hast du mir den Tag gerettet :)

    Zitat


    Die eingegebene Kontonummer ist formal falsch.


    Bitte überpruefen Sie Ihre Eingabe.


    Das sagt er zu meiner falsch angegebenen Kontonummer.
    :D


    SiemensmasterXXX

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