ZitatOriginal geschrieben von katinkamaus
In jedem Fall wird der (falsche) Empfänger aufgefordert, den Betrag zurückzuüberweisen, ansonsten kannst du ihn anzeigen.
Fazit: Keine Panik.
anzeigen wegen was ? der hat doch nichts verbrochen...
Und selbst wenn, durch eine Anzeige erreicht man maximal dass der andere ein Bußgeld bekommt, Geld zurück erhält man nicht in einem Strafverfahren, man stellt ja den Antrag dass der andere bestraft wird.
Man könnte höchstens einen Mahnbescheid hinschicken und hoffen. Und dann eben der übliche Weg bei Schuldnern, also Gerichtsvollzieher etc. Aber es kann genau so sein dass der andere mit dem Konto im Soll ist und gar nichts zahlen kann, dann hat man ein Problem.