Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Was das jetzt soll weiß er kein Mensch. Ich habe die letzten Tage Tonnen von dem Müll bekommen. Die DSVGO ist im Wesentlichen identisch mit dem alten deutschen Bundesdatenschutzgesetz. Der Unterschied ist nur, dass ab heute fette Bußgelder verhängt werden können.
    Man muss also davon ausgehen das die Firmen bisher ihre Datenschutzprozesse nicht im Griff hatten, wenn sie erst anno 2018 anfangen das gerade zu ziehen.



    Viele Grüße
    Kai

  • Selbst der Thermomix holt sich jetzt die Zustimmung zur Übermittlung der Nutzerverhaltens:


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    :eek:

  • ´hier auch tonnen von mails. Da wird schon ein haken bei der Sache sein. Und sowas müsste man mit Blockchain technologie durchziehen.




    die kommentare auf der Spiegel Seite sind schon allererste Sahne

  • Plötzlich bekomme ich E-Mails von Foren, in die ich vor Jahren eingetreten bin, aber seither nicht mehr besucht habe.
    ...


    Also ich bekomme auch reichlich von Mails mit Namen von Absendern wo ich der Meinung bin nie angeldet gewesen zu sein, gefühlt schlägt da mehr Phishing auf als ernstgemeinte Mails.
    Da zur Geschäftsabwicklung notwendige Daten auch weiterhin ohne Einwilligung gespeichert werden dürfen sehe ich eh keinen Grund da irgendwo zuzstimmen, von daher landen DSVGO Mails bei mir im Rundordner.
    @skyrimmi: Pass aber auf dass du Spammern/ Phishern nicht versehentlich deine Emailadresse bestätigst.


  • @skyrimmi: Pass aber auf dass du Spammern/ Phishern nicht versehentlich deine Emailadresse bestätigst.


    Das waren schon alles seriöse Firmen. Nur hatte ich mit vielen schon mehrere Jahre nichts mehr zu tun.


    Ich habe zwar auf "Antworten" geklickt, aber den Empfänger jeweils durch den Datenschutzbeauftragten aus der Datenschutzerklärung der jeweiligen Homepage ersetzt.


    Wobei ich mich auch frage ob man einem Spanner überhaupt seine Adresse bestätigen muss. Offensichtlich hat er diese ja schon. Würde sie nicht existieren bekäme er eine Mail mit einer Fehlermeldung zurück. Dadurch bekommt er seine Bestätigung von ganz alleine.


  • ...
    Wobei ich mich auch frage ob man einem Spanner überhaupt seine Adresse bestätigen muss. Offensichtlich hat er diese ja schon. Würde sie nicht existieren bekäme er eine Mail mit einer Fehlermeldung zurück. Dadurch bekommt er seine Bestätigung von ganz alleine.


    Kommt drauf an. Nutzt man Vorname/ "Buchstabe.Nachname@gro%C3%9FemMailanbieter.de"/com kommen durchaus Mails in Blaue, stimmt sogar die Anrede in der Mail hat der Spammer die Daten eh vorliegen.
    Mailserver die fehlerhafte Anfragen mit einer Fehlermeldung quittieren sollten eigentlich langsam der Vergangenheit angehören, eben damit Spammer die Gültigkeit einer Adresse nicht bestätigt bekommen.

  • Die DSGVO verlangt Dokumentation und verlagert die Nachweispflicht auf den Anbieter. Wenn dieser bisher den Grundsätzen des Datenschutzes gefolgt und Datensparsamkeit geübt hat, hat er keinen Nachweis mehr wann konkret Deine Einwilligung beispielsweise zum Newsletterbezug gegenen wurde. Er muss also neu einholen ;-)

  • Die DSGVO verlangt Dokumentation und verlagert die Nachweispflicht auf den Anbieter. Wenn dieser bisher den Grundsätzen des Datenschutzes gefolgt und Datensparsamkeit geübt hat, hat er keinen Nachweis mehr wann konkret Deine Einwilligung beispielsweise zum Newsletterbezug gegenen wurde. Er muss also neu einholen ;-)


    Mit ungefragten Newslettern konnte sich ein Anbieter bisher schon eine Abmahnung einfangen und sollte das daher im eigenen Interesse dokumentiert haben.
    Da ohne Nachweis der Einwilligung kein Newsletterversand rechtssicher möglich ist müsste der Anbieter meiner Meinung nach auch mit der DGSVO diese Info ohne Zustimmung speichern dürfen.
    Wenn ich deshalb jetzt ein paar Newsletter weniger kriege wär mir das aber auch egal.

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