Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Im mancher Region unter 50%.


    In welcher Region denn?

    Nenn doch wenigstens mal eine. Und bitte mit Angabe einer belastbaren Quelle!



    ... dumme, verblödete und unterbelichtete Gegenden ....


    ... sonst würde so eine Demo bei uns vor der Hautür garantiert eskalieren.


    Dein wäre vor eurer Haustür aber auch eine dumme, verblödete und unterbelichtete Gegend.


  • Menschen, welche in Heil/ Pflege-Berufen arbeiten. Und das zusätzlich einrichtungsbezogen auch für Angehörige anderer Berufe (gilt auch z.B. für den IT-Mitarbeiter des KKH, der im Homeoffice arbeitet). Und auch für den Dachdecker, welcher den Dachschaden dort reparieren soll.

    Es ging um den Begriff Berufsverbot - der ist falsch.

  • Landkreis Erzgebirgskreis (49,9%).

    Und davon musst Du noch die % abziehen, deren Impfung nach 9 Monaten abgelaufen ist.

    Warum sollte man die abziehen? Ich kann keine Beschränkung der Gültigkeit der Grundimmunisierung erkennen.

  • Warum sollte man die abziehen? Ich kann keine Beschränkung der Gültigkeit der Grundimmunisierung erkennen.

    Ohne viel nachzulesen, war ich der Meinung, dass hinsichtlich des Berufsverbotes/ Beschäftigungsverbotes der 2G-Status laut aktuellem Gesetz maßgeblich ist. Also Genesung ca. 3 Monate lang, letzte Impfung 9 Monate lang.

    Ich kann mich natürlich täuschen.

  • Ohne viel nachzulesen, war ich der Meinung, dass hinsichtlich des Berufsverbotes/ Beschäftigungsverbotes der 2G-Status laut aktuellem Gesetz maßgeblich ist. Also Genesung ca. 3 Monate lang, letzte Impfung 9 Monate lang.

    Ich kann mich natürlich täuschen.

    Einen 2G Status laut Bundesgesetz habe ich bisher nicht finden können (es gibt nur die Vorgabe des RKI für den Genesenennachweis mit 90 Tage Begristung). Die Landesgesetze sehen allerlei Kombinationen für 2G, 2G+, 3G, geboostert etc pp vor. Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist Bundesrecht, da kann ich nicht erkennen, dass der Grundimmunisierungsstatus bisher zeitlich begrenzt ist. Weder nach PEI noch nach der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV).

  • Z.B. im Klinikum Gera (Thüringen) sind von 1800 Mitarbeitern ca. 600 ungeimpft.

    Wenn die komplett ausgesperrt werden, ist dort Ende Gelände

    Das ist allerdings eine Ausnahme. In den allermeisten Einrichtungen machen die Ungeimpften einen geringen (oft einen verschwindend geringen) Anteil aus. Wo hast du eigentlich diese Zahlen her? Die Leiterin des dortigen Pflegedienstes sprach schon vor etlichen Wochen von einer anderen Quote: bisher seien 80 Prozent der Mitarbeiter geimpft. Weniger sind es sicherlich nicht geworden.


    Und die restlichen verschwurbelten Angsthasen können sich ganz einfach impfen lassen, sobald sie ihre Ängstlichkeit überwunden haben. Da kann man sich auch psychologische Hilfe holen.

  • ...

    Und die restlichen verschwurbelten Angsthasen können sich ganz einfach impfen lassen, sobald sie ihre Ängstlichkeit überwunden haben. Da kann man sich auch psychologische Hilfe holen.

    Geisterfahrer sind immer die Anderen ;)

    Das Problem ist dass der Betroffene das Problem nicht bei sich selbst verortet und damit überhaupt keinen Grund sieht überhaupt Hilfe in Anspruch zu nehmen.

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