Zitat von BerecThe roaming provider must inform the customer via the personalised pricing information in line with the provisions in Article 14 Roaming Regulation (see chapter M) about the roaming data allowance (when using data roaming services in that particular Member State for the first time).
https://www.berec.europa.eu/sy…ing%20Guidelines%29_0.pdf
Da stehen zwei Anforderungen:
- Die Info über das verfügbare Datenvolumen im Roaming MUSS dann erfolgen wenn der Kunde zum ersten mal das Roaming in einem Land benutzt. Die Info vorher in Deutschland im Vertrag oder sonst wo ist nicht genug.
- Die Info muss personalisiert sein, also für diesen konkreten Kunden und in dem Land gültig sein. Eine Formel ist nicht personalisiert. Ist einfach eine generell für alle gültige Info.
Die BNetzA ist dafür zuständig, die entsprechende Anwendung dieser Guidelines in Deutschland zu überwachen und darf von den Berec-Guidelines nicht einfach so abweichen.