Was geht euch auf den Keks?

  • Hier in der Nähe hate kürzlich ein Supermarkt-Betreiber Zettel aufgehangen, das die jedem Kunden Hausverbot erteilen, der dabei erwischt wird, Lebensmittel aus der Frischtheke irgendwo im Laden wieder in Regal zu legen.

    Das hat nämlich gewaltig Überhand genommen, das Leute Fleisch an der Frischtheke nehmen und es denen dann doch zu teuer ist und es einfach ins Regal legen.

    Das kann ich ja noch ansatzweise verstehen, wer noch im Laden steht und ein Produkt aus welchem Grund auch immer doch nicht will sollte wenigstens so viel Anstand haben das Produkt wieder dorthin zurückzulegen wo es hingehört. Nur wenn ich was kaufe und dann an der Kasse irgendein Mondpreis ausgerufen wird sollte ich nicht der Dumme sein und diesen Mondpreis unter Androhung eines Hausverbots bezahlen müssen, so weit kommts noch.

  • ...Nur wenn ich was kaufe und dann an der Kasse irgendein Mondpreis ausgerufen wird sollte ich nicht der Dumme sein und diesen Mondpreis unter Androhung eines Hausverbots bezahlen müssen, so weit kommts noch.

    Fehler bei der Preisauszeichnung können passieren, da wird dir kein seriöser Supermarkt ein Hausverbot für erteilen wenn du die Ware dann nicht abnimmst. Dieses würde (sofern man dann überhaupt wert auf eine weitere Geschäftsbeziehung mit dem Laden legt) aufgrund der o.g. vertragsrechtlichen Lage auch kaum vor einem Gericht Bestand haben.

    Mutwillige Schädigung des Supermarkts und der anständigen Kunden indem man gekühlte Ware irgendwo in ein Regal hinlegt und sie damit vorsätzlich unbrauchbar macht ist eine ganz andere Baustelle.

  • Hausverbot braucht keinen Grund, aber das ist ein anderes Thema.


    Ah, stimmt, dass ein Hausverbot nur aufgrund erheblicher Störung ausgesprochen werden kann gilt tatsächlich nur bei öffentlichen Einrichtungen, und in wenigen anderen Fällen.

    Bei uns im Supermarkt fragen die Verkäufger(innen) i.d.R. sogar ob man die Ware trotzdem kaufen möchte wenn sie aufgrund eines Ausziechnungsfehlers an der Kasse teurer sind als auf dem Preisschild oder Kunden wegen ausgelaufenen oder noch nicht gültigen Sonderangeboten die Preisauszeihnung hinterfragen.

    Mittlerweile haben die aber auch die elektronischen Preisschilder so dass falsche Auszeichnungen praktisch nicht mehr vorkommen.

  • Bei uns im Supermarkt fragen die Verkäufger(innen) i.d.R. sogar ob man die Ware trotzdem kaufen möchte wenn sie aufgrund eines Ausziechnungsfehlers an der Kasse teurer sind als auf dem Preisschild oder Kunden wegen ausgelaufenen oder noch nicht gültigen Sonderangeboten die Preisauszeihnung hinterfragen.

    Kenne ich auch in vielen Märkten so.


    Mittlerweile haben die aber auch die elektronischen Preisschilder so dass falsche Auszeichnungen praktisch nicht mehr vorkommen.

    kommen trotzdem vor und da mache ich grundsätzlich ein Foto als Beweissicherung.

    Aber ich weis auch, das der Preis an der Kasse gilt, aber bisher bekam ich da den Preis vom Preisschild. Freundlichkeit hilft da ungemein.

    Lebe dein Leben, wie du es willst.

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