Was geht euch auf den Keks?

  • Dann dreh das ganze doch mal um. und frage ob Du den Joghurt bbilliger bekommst. Da siehst Du dann wie gültig die Auszeichnung auf einmal ist.

    Wenn die nein sagen lass ich den Joghurt einfach an der Kasse stehen. Dann können die den eigentlich nicht mehr verkaufen, da Kühlkette durchbrochen. Ist halt für die ein größerer Verlust als wenn sie einfach ihren Preis korrigieren.

  • Als würde die das jucken, sobald du weg bist landet der Jogurt wieder im Regal.

    Man hat ja im Fall Kaufland gesehen das selbst Schimmel kein Hindernis darstellt.

  • Wenn die nein sagen lass ich den Joghurt einfach an der Kasse stehen. Dann können die den eigentlich nicht mehr verkaufen, da Kühlkette durchbrochen. Ist halt für die ein größerer Verlust als wenn sie einfach ihren Preis korrigieren.

    Das ist für „die“ kein Verlust, denn dein kindisches Verhalten macht - wenn es denn überhaupt irgendeine Auswirkung hat - den Einkauf für alle anderen (und auch dich) teurer. Denn am Ende landet alles auf die eine oder andere Art in den Preisen.

    Einmal editiert, zuletzt von rasputin ()

  • Wenn die nein sagen lass ich den Joghurt einfach an der Kasse stehen. Dann können die den eigentlich nicht mehr verkaufen, da Kühlkette durchbrochen. Ist halt für die ein größerer Verlust als wenn sie einfach ihren Preis korrigieren.

    Der Mann oder die Frau an der Kasse, die irgendwas um 15€ brutto pro Stunde oder weniger bekommen, interessiert das nicht die Bohne ob da ein Verlust entsteht oder nicht.

  • Ich bin selten einer Meinung mit mooglecharm, aber hier schon. Preisauszeichnungen sind keine unverbindliche Empfehlung sondern bindend.

    Die Preisauzeichnung im Supermarkt stellt rechtlich lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, der Preis an der Kasse ist entscheidend.

    Du kannst aber auch deinerseits an der Kasse ein Preisangebot unterbreiten und bist nicht zum Kauf der Ware verpflichtet wenn die Kassierin das ablehnt.

    Bei systematischen Abweichngen kann ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dagegen können aber nur Wettbewerber klagen, nicht Kunden.

  • Die Preisauzeichnung im Supermarkt stellt rechtlich lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, der Preis an der Kasse ist entscheidend.

    Du kannst aber auch deinerseits an der Kasse ein Preisangebot unterbreiten und bist nicht zum Kauf der Ware verpflichtet wenn die Kassierin das ablehnt.

    Bei systematischen Abweichngen kann ggf. ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen, dagegen können aber nur Wettbewerber klagen, nicht Kunden.

    Nach Preisangabenverordnung müssen die Preisauszeichnungen im Supermarkt aber auch richtig und vollständig sein. Schon fahrlässige Preisauszeichnungen können eine Ordnungswidrigkeit sein. Systematische Abweichungen dürften wohl den Tatbestand der vorsätzlichen Falschauszeichnung erfüllen…

    https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/index.html

  • Der Mann oder die Frau an der Kasse, die irgendwas um 15€ brutto pro Stunde oder weniger bekommen, interessiert das nicht die Bohne ob da ein Verlust entsteht oder nicht.

    Aber den Betreiber des Geschäftes interessiert es.

    Hier in der Nähe hate kürzlich ein Supermarkt-Betreiber Zettel aufgehangen, das die jedem Kunden Hausverbot erteilen, der dabei erwischt wird, Lebensmittel aus der Frischtheke irgendwo im Laden wieder in Regal zu legen.

    Das hat nämlich gewaltig Überhand genommen, das Leute Fleisch an der Frischtheke nehmen und es denen dann doch zu teuer ist und es einfach ins Regal legen.

    In meinen Augen vollkommen richige Entscheidung des Händler, ich würde es genau so machen, weil das finde ich von den Kunden eine bondenlose Unverschämtheit.

  • Nach Preisangabenverordnung müssen die Preisauszeichnungen im Supermarkt aber auch richtig und vollständig sein. Schon fahrlässige Preisauszeichnungen können eine Ordnungswidrigkeit sein. Systematische Abweichungen dürften wohl den Tatbestand der vorsätzlichen Falschauszeichnung erfüllen…

    https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/index.html

    Ja, aber… ;) bei der PAngV geht es um Verbraucherschutz- bzw. Wettbewerbsrecht, nicht um Vertragsrecht. Die Preisauszeichnungen müssen also richtig sein, stellen aber dennoch „nur“ eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (durch den Kunden) dar.

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