Telekom MagentaMobil Prepaid Thread

  • Seid ihr eigentlich extra wegen des Jahrestarif-Angebotes zur Telekom gewechselt oder wart ihr schon vorher bei der Telekom (Prepaid-)Kunde?

    Einmal editiert, zuletzt von Tiglat ()

  • Wegen des Angebots zusätzlich ins Programm genommen als Datensim fürs Zweithandy. Schöne Nummer bekommen und den blackdeal mehrfach im Bekanntenkreis empfohlen, da es einfach der beste Deal war.

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  • Seid ihr eigentlich extra wegen des Jahrestarif-Angebotes zur Telekom gewechselt oder wart ihr schon vorher bei der Telekom (Prepaid-)Kunde?

    Ich habe den Jahrestarif nicht, aber das 30GB Geburtstagsangebot.

    Ich bin Mitte 2025 zur Telekom mit Prepaid aufgrund des 30 GB/Monat Geburtstagsangebot gewechselt. Vorher war ich schon bei den Prepaid Discountermarken und zuletzt vor dem Wechsel war ich bei Congstar.

    Einmal editiert, zuletzt von Xin ()

  • Bei jamobil heißt es z.B. beim 6-Monatstarif:

    "Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann durch dich mit einer Frist von einem Tag und durch congstar mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden."


    Dort steht aber nichts davon, dass man ein schon für die Buchung eines Pakets verbrauchtes Guthaben anteilig zurück bekommen könnte.

    Telekom original und nicht-Congstar haben bei den längeren Paketen für beide Seiten 1 Monat Kündigungsfrist. 4-Wochen-Tarife sind bei allen jederzeit kündbar (auch schon vor der 1. Verlängerung). Und zumindest die Telekom original zahlt doch auch real bei Tarifwechsel (= Kündigung) unaufgefordert anteilig zurück. Müsste bei verlängerten Jahrestarifen genauso laufen. Ist ja auch bei Postpaid so (selbst 1&1 hat mir mal ein paar vorausbezahlte Tage unaufgefordert zurücküberwiesen). Der Unterschied bei Prepaid ist bloß die zwingende Vorauszahlung. Generell schwieriger wird es halt, wenn man mehr als das anteilige Volumen verbraucht hat; da wär dann schon ein Abzug denkbar.


    Soweit andere Anbieter bei vorzeitigem Tarifwechsel nicht zurückzahlen, können sie das vielleicht deswegen, weil sie nur unter der Verzichtsbedingung einen neuen Vertrag eingehn. Wenn man fristgerecht ganz kündigt, müssten sie Vorauszahlungen für Leistungen jenseits vom Kündigungsdatum wohl schon zurückzahlen.

  • Soweit ich das hier im Thread richtig verstanden hatte, bekommt man bei dem Telekom Prepaid Jahrestarif nichts anteilig zurück, wenn man den Tarif wechselt oder so.

  • Das gilt auch erst dann, wenn sich ein Jahrestarif automatisch verlängert hat und damit keine Restlaufzeit größer als 1 Monat mehr zulässig ist. Könnten die Anbieter dadurch vermeiden, dass man nach Ablauf erneut aktiv buchen muss (in der Anfangszeit war das glaub ich teilweise auch so).

  • Ich finde in den AGBs nirgendwo, dass eine anteilige Erstattung erfolgen würde, wenn man vor dem Ende der vorausbezahlten Zeit kündigt. Das scheint eine freiwillige Leistung der Telekom zu sein, nur in den Monatstarifen. Bei den anderen verfallen die vorausbezahlten Leistungen bei vorzeitiger Kündigung anscheinend bei allen Tarifen, ohne dass irgendwas erstattet wird.

  • Ich bin kein Jurist, aber meines Wissens gilt bei Dauerschuldverhältnissen das Kündigungsrecht wie ein Rücktrittsrecht nach § 346 Abs. 1 BGB bezüglich der vertraglichen Leistungen ab dem Kündigungstermin. Also sind »die empfangenen Leistungen zurückzugewähren«, soweit daraus wegen der Kündigung keine Nutzungen gezogen werden.


    Der Punkt ist, dass es entgegen der landläufigen Bezeichnung »Paket« eben keine konkrete Ware ist, sondern ein dauerhafter Dienstleistungsvertrag. Die Telekom nennt das ja auch korrekt »Jahrestarif« und nicht »Jahrespaket«.

  • Ich auch nicht. Habe aber noch nie gesehen, dass man beim Prepaid-Kauf einer paketierten Leistung was anteilig zurück bekommt. Z.B. ein 10-fach Bon für ÖPNV- oder Kino-, Hallenbadticket. Wenn ich nach 2 Jahren komme und 80% erstattet bekommen will, macht niemand mit. Die Mindestvertragsdauer ist in diesen Fällen sicherlich nicht 10 Jahre.

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