Nach dem BGH-Gebührenurteil XI ZR 26/20 - Bankkunden müssen jetzt aktiv werden

  • Es ist natürlich auch mit etwas Arbeit verbunden.

    Und man muss - oder sollte zumindest - die Kontoauszüge von den letzten Jahren noch irgendwo rumliegen haben.

    Letzteres sollte bei der Postbank und auch bei anderen Banken eigentlich kein Problem sein, da die Banken einem die Auszüge sogar hinterher werfen, wenn man sie nicht regelmäßig selbst abholt oder abspeichert.

    Nur ob man sich diese dann auch irgendwo abheftet ist natürlich eine ganz andere Frage. Ich werde mal auf Tauchgang gehen und sie suchen, da ich mir eigentlich sicher bin, sie noch zu haben.

    Ansonsten hier noch mal ein Versuch, die Musterschreiben von der Stiftung Warentest hier zu verlinken.

    Zurück in die Zukunft - Vom NOKIA 808 Pureview übers iPhone X zum 15 Pro MAX :):thumbup:

  • Haben Sie die Gebühren schon von Ihrer Bank zurückgefordert?


    Schildern Sie uns, wie Ihre Bank auf Ihre Anfrage reagiert hat. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wertet alle eingeschickten Fälle aus und prüft, ob weitere gerichtliche Maßnahmen gegen die Banken ergriffen werden sollten.


    https://www.verbraucherzentral…hren-zurueckfordern-60926

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Und man muss - oder sollte zumindest - die Kontoauszüge von den letzten Jahren noch irgendwo rumliegen haben.

    dabei koennte auch ein DSGVO-Auskunftsersuchen gut weiterhelfen :)

    Nordisch by zuag'roast :D

  • Es ist natürlich auch mit etwas Arbeit verbunden.

    Und man muss - oder sollte zumindest - die Kontoauszüge von den letzten Jahren noch irgendwo rumliegen haben.

    Oder eben die jährlichen Entgeltaufstellungen, die Art und Höhe der gezahlten Gebühren explizit ausweisen, und auf die jeder Kunde einen Rechtsanspruch hat. Wer sie gar nicht erst erhalten hat: Anfordern und zurücklehnen.

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