Neues TKG - neue Vertragslaufzeiten - kostenloser Anbieterwechsel

  • Moin!


    Es ist bestätigt: Die Portierungsgebühr entfällt ab morgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Eigenwerbung bitte unterlassen.

  • Moin!


    Es ist bestätigt: Die Portierungsgebühr entfällt ab morgen: *Eigenwerbung entfernt*

    Ungeliebte Gebühr ???


    Mir persönlich ware lieber die Gebühr bleibt ( und damit auch kein Grund die grosszügigen Sonderguthaben bei mitbringen der Rufnummer abzuschaffen )...


    Jede Medaille hat zwei Seiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Eigenwerbung im Zitat entfernt

  • Moin!


    Es ist bestätigt: Die Portierungsgebühr entfällt ab morgen: *Eigenwerbung entfernt*

    Sorry, nimms mir nicht krumm, aber dafür brauchte es keinen ******** der uns das bestätigt. Ein Blick in die AGB und schwups wäre es das gewesen… Klingt ja fast so als ob die investigativ unterwegs gewesen wären und ein Geheimnis gelöst hätten.

    pax optima rerum


    🇺🇦 🇮🇱

    3 Mal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Eigenwerbung im Zitat entfernt

  • Oder einfach ein Blick ins entprechende Gesetz...


    #Klugsch***modus=off


    Aber es wundert mich ja schon ein wenig, dass im Vorfeld so wenig über das Thema kostenlose Rufnummernportierung berichtet wurde.

  • Wie ich eben gelesen habe, gibt es widersprüchliche Experten-Aussagen darüber, ob das mit der Verlängerung ab 1.12.21 oder 1.3.22 gilt und für bestehende oder neue Verträge.

    Ich lass mich überraschen ...

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

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  • Dann werden wir mal sehen. Ich denke aber vorerst: Wer ab dem 01.12.2021 einen Vertrag mit 24 Monaten MVLZ abgeschlossen hat, muss ihn bis 24 Monate danach erfüllen, warum soll das also bei bestehenden Verträgen anders sein?

  • Zitat daraus:

    Wenn Ihr Anbieter Ihren Vertrag einseitig ändert, können Sie den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten nun in der Regel kündigen.


    Einseitige Änderung zweiseitiger Verträge? Seit wann ich so was möglich?


    Ich muss allerdings zugestehen, dass ich seit geraumer Zeit nicht mehr an (oder in der Nähe) der Quelle arbeite, so dass manche Gestzesänderung an mir vorüberziehen mag. Die kürzliche Entscheidung zur Änderung/Modifizierung der AGB von Banken (aktive Zustimmungspflicht) geht jedenfalls in die andere Richtung.

  • einen Vertrag mit 24 Monaten MVLZ abgeschlossen hat, muss ihn bis 24 Monate danach erfüllen

    Das bestreitet ja auch keiner.

    Es geht (mir) darum, ob die "neue automatische Verlängerung um max. 1 Monat nach 24 Monaten" auch für Verträge gilt, die vor dem 1.12.2021 (bzw. 1.3.22) abgeschlossen wurden, oder nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von ghor ()

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