Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • Dürfen die (Finanzamt etc.) das?

    Seit 2005 müssen (!) bestimmte Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Das ist nun wirklich ein alter Hut. Ich bin auch froh darum, daß mir der Papierberg erspart bleibt.

  • Seit 2005 müssen [...]

    Dabei gab es aber auch schon Ausnahmen, z.B. "Härtefall" oder "nicht wirtschaftlich".

    Ich nutze: 1&1 | Handyvertrag.de | Sipgate | Satellite | Easybell | Freevoipdeal | AVM | Kubuntu 22.04 | Windows 11 | Android | Fonial | Zoiper | Norisbank

  • Seit 2005 müssen (!) bestimmte Erklärungen elektronisch abgegeben werden. Das ist nun wirklich ein alter Hut.

    Auch für Privatleute ohne Gewerbe?


    Es wird immer geschimpft dass die Digitalisierung vor allem bei den staatlichen Stellen stockt.

    Hier geht man mal den richtigen Weg.

    Na ja, es macht schon einen Unterschied, ob ein digitales Verfahren angeboten oder aufgezwungen wird...

    Einmal editiert, zuletzt von rmol () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von rmol mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Auch für Privatleute ohne Gewerbe?

    Ja, die Einkommensteuer-Erklärung.

    Ich habe kein Gewerbe und muß noch einige weitere Erklärungen elektronisch abgeben.

    Ich möchte es nicht mehr anders haben wollen. Mir fallen auch keine Gründe ein, es anders haben zu wollen.


    Natürlich gibt es Härtefallregelungen (z.B. § 150 Abs. 8 Satz 1 AO). Aber warum will man das in Anspruch nehmen?


  • Na ja, es macht schon einen Unterschied, ob ein digitales Verfahren angeboten oder aufgezwungen wird...


    Wenn man Papier und Bürokratie los werden will geht nur erzwingen.

    Ansonsten wird immer ein Teil an alte Gewohnheiten festhalten und nach dem Formular Passierschein A 39 verlangen ;)^^

  • Ja, die Einkommensteuer-Erklärung.

    Nein, die kann man noch immer auf Papier abgeben. Wie gesagt, sie wird digital angeboten, aber noch nicht erzwungen. Ich glaube aber, es gibt eine Übergangsfrist - nach Ablauf geht es in der Tat nur noch digital.

  • ...


    Für die Nutzung von Elster scheint es keine Alternative zu geben.

    Und was machen dann Grundstücksbesitzer ohne Computer / Internet?

    Dürfen die (Finanzamt etc.) das?

    Ich würde noch eine Frage hinzufügen. Was machen Grundstücksbesitzer die aber keine Lohnsteuererklärung machen? Diese ist ja nur für bestimmte Konstellationen Pflicht, bspw. beim Bezug von Lohnersatzleistungen. Oder habe ich einen Denkfehler und jeder Grundstücksbesitzer macht immer auch eine Erklärung?

  • Nein, die kann man noch immer auf Papier abgeben.

    "Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG)"


    Ich würde noch eine Frage hinzufügen. Was machen Leute mit Computer die aber keine Lohnsteuererklärung machen?

    Was ist eine "Lohnsteuererklärung"?


    Zitat

    Oder habe ich einen Denkfehler und jeder Grundstücksbesitzer macht immer auch eine Erklärung machen?

    Als Grundstücksbesitzer muß man zumindest nicht regelmäßig etwas abgeben. Es scheint hier also um eine einmalige Erklärung zu gehen.

    Einmal editiert, zuletzt von uwest () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von uwest mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • "Seit 2011 ist die Erklärung verpflichtend elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden (§ 25 Abs. 4 EStG)"

    Also fallen normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft nicht darunter....


    Als Grundstücksbesitzer muß man zumindest nicht regelmäßig etwas abgeben. Es scheint hier also um eine einmalige Erklärung zu gehen.

    Ja, ich verstehe es auch als eine einmalige Erklärung. Und es ist noch nicht einmal eine Steuererklärung, sondern eine

    Zitat

    Erklärung zum Grundsteuermessbetrag

    Einmal editiert, zuletzt von rmol () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von rmol mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Also fallen normale Arbeitnehmer (unselbständige Arbeit) und/oder Grundstückbesitzer ohne Gewerbebetrieb/Land-/Forstwirtschaft nicht darunter....

    Die müssen überhaupt keine Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht wollen...

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