Grundsteuer-Reform: Angaben zwangsweise über Elster

  • In der hiesigen Lokalzeitung wird auch von anderen berichtet, die den Elsterzwang problematisch finden ... (mit Antwort von "Finanzamt Hessen"):


    Zitat

    Die geforderte Steuererklärung zur Festsetzung der Grundsteuer soll grundsätzlich digital erfolgen. Dafür kann das Steuerverwaltungsprogramm Elster genutzt werden, das auch für andere Steuerarten verwendet wird.


    Ein Sprecher der zuständigen Oberfinanzdirektion Frankfurt teilt dazu mit: „Es gilt der Grundsatz der elektronischen Abgabe. Im Übrigen nicht nur in Hessen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des Bundes.“ Die elektronische Abgabe habe große Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, denn sie erleichtere eine zügige Einreichung ohne fehlende Informationen und beuge Übertragungsfehlern vor. Davon wiederum profitierten auch die Steuerverwaltungen. Im Übrigen dürften auch Familienangehörige (Kinder oder Enkelkinder) bei der Abgabe unterstützen und zum Beispiel ihre eigene Registrierung bei Elster nutzen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. „Dennoch sind in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von der elektronischen Abgabeverpflichtung möglich“, so der Sprecher. Wer darlegen könne, dass eine elektronische Abgabe nicht möglich ist, könne die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auch in Papierform abgeben. Ein Anruf beim Bürgerservice des zuständigen Finanzamtes gebe Klarheit darüber, ob eine Ausnahme möglich ist.


    Viele Leser sind besorgt, dass die Abgabe der Steuererklärung mit einem großen Aufwand verbunden ist. Tatsächlich müssen aber nur wenige Daten übermittelt werden. Nötig sind Angaben zur Grundstücksgröße und zur Wohnfläche beziehungsweise zur Nutzfläche (bei Gewerbeobjekten). Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück und zu den Eigentumsverhältnissen in der Erklärung erforderlich. Auf Basis dieser Daten wird der neue Messbetrag ermittelt, der Grundlage der ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer ist. Wie bereits berichtet, wird dabei künftig die Lage eines Grundstücks eine Rolle spielen. Wer in besseren Lagen wohnt, wird tendenziell etwas mehr Steuer zahlen müssen als bislang. Insgesamt soll das Steueraufkommen in den Kommunen aber konstant bleiben.

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  • Ich würde noch eine Frage hinzufügen. Was machen Grundstücksbesitzer die aber keine Lohnsteuererklärung machen? Diese ist ja nur für bestimmte Konstellationen Pflicht, bspw. beim Bezug von Lohnersatzleistungen. Oder habe ich einen Denkfehler und jeder Grundstücksbesitzer macht immer auch eine Erklärung?

    Die Grundsteuer ist eine kommunale Abgabe, die die Kommunen in eigener Verantwortung einziehen müssen. Weil Finanzämter Landesbehörden sind, gehe ich davon aus, dass die Aufforderung über Elster nur eine Art Amtshilfe ist.


    Wer seine ESt-Erklärung nicht über Elster abgibt, dürfte demnächst Post von der Stadt-/Gemeindeverwaltung erhalten.

  • Kann man denn schon mal irgendwo den Vordruck runterladen, damit man mal weiß, welche Informationen man dann benötigt. In Mein Elster finde ich gar keinen Vordruck dazu.


    Gruß

    Lisa

  • Rheinland-Pfalz:

    Zitat

    Als Eigentümerin oder Eigentümer eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in Rheinland-Pfalz erhalten Sie in der Zeit von Mai bis Ende Juli 2022 ein Informationsschreiben Ihres Finanzamts, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen, die für die Feststellungserklärung benötigt werden, hervorgehen.


    Sollten Sie dieses Schreiben bis Ende Juli 2022 nicht erhalten haben, so können Sie es bei der Bewertungsstelle des für Sie zuständigen Finanzamts (Finanzamt in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Grundstück liegt) anfordern.


    Für land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachtete Ländereien (Stückländereien) werden die Schreiben im August 2022 versendet.

    https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer

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  • Auch in NRW wird es ein Schreiben geben:

    Zitat

    Ab Mai erhalten Sie von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein individuelles Informationsschreiben mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen und die Sie für die Erstellung der Feststellungserklärung benötigen.

    Quelle: https://www.finanzverwaltung.n…undst%C3%BCckseigentuemer


    P.S: Berechnet wir die Grundsteuer nach dem neuen System erst ab 2025

    Zitat

    Hinweis: Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

    Schon geil, die lassen sich 3 Jahre Zeit, aber der Bürger hat nur 4 Monate um sich darum zu kümmern X(

    Zitat

    Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 müssen Sie die Feststellungserklärung digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

  • Ist schon bekannt, ob bei einer Eigentumswohnanlage der Verwalter das für alle Eigentümer übernehmen kann? Der Verwalter stiehlt einem doch eine Menge Geld für seine Dienste, also kennt er sich mit diebischen Elstern bestens aus. :-)

  • Ist schon bekannt, ob bei einer Eigentumswohnanlage der Verwalter das für alle Eigentümer übernehmen kann? Der Verwalter stiehlt einem doch eine Menge Geld für seine Dienste,

    Natürlich kann der Verwalter das übernehmen. Allerdings kostet so was bei uns stets extra - und nicht zu knapp.


    Mein Fazit: Selber machen, weil die Angelegenheit ohnehin nicht die WE-Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit betrifft.

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