In der hiesigen Lokalzeitung wird auch von anderen berichtet, die den Elsterzwang problematisch finden ... (mit Antwort von "Finanzamt Hessen"):
ZitatDie geforderte Steuererklärung zur Festsetzung der Grundsteuer soll grundsätzlich digital erfolgen. Dafür kann das Steuerverwaltungsprogramm Elster genutzt werden, das auch für andere Steuerarten verwendet wird.
Ein Sprecher der zuständigen Oberfinanzdirektion Frankfurt teilt dazu mit: „Es gilt der Grundsatz der elektronischen Abgabe. Im Übrigen nicht nur in Hessen. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe des Bundes.“ Die elektronische Abgabe habe große Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger, denn sie erleichtere eine zügige Einreichung ohne fehlende Informationen und beuge Übertragungsfehlern vor. Davon wiederum profitierten auch die Steuerverwaltungen. Im Übrigen dürften auch Familienangehörige (Kinder oder Enkelkinder) bei der Abgabe unterstützen und zum Beispiel ihre eigene Registrierung bei Elster nutzen, um die Erklärung für ihre Angehörigen abzugeben. „Dennoch sind in besonderen Einzelfällen Ausnahmen von der elektronischen Abgabeverpflichtung möglich“, so der Sprecher. Wer darlegen könne, dass eine elektronische Abgabe nicht möglich ist, könne die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag auch in Papierform abgeben. Ein Anruf beim Bürgerservice des zuständigen Finanzamtes gebe Klarheit darüber, ob eine Ausnahme möglich ist.
Viele Leser sind besorgt, dass die Abgabe der Steuererklärung mit einem großen Aufwand verbunden ist. Tatsächlich müssen aber nur wenige Daten übermittelt werden. Nötig sind Angaben zur Grundstücksgröße und zur Wohnfläche beziehungsweise zur Nutzfläche (bei Gewerbeobjekten). Darüber hinaus sind lediglich allgemeine Angaben zum Grundstück und zu den Eigentumsverhältnissen in der Erklärung erforderlich. Auf Basis dieser Daten wird der neue Messbetrag ermittelt, der Grundlage der ab 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuer ist. Wie bereits berichtet, wird dabei künftig die Lage eines Grundstücks eine Rolle spielen. Wer in besseren Lagen wohnt, wird tendenziell etwas mehr Steuer zahlen müssen als bislang. Insgesamt soll das Steueraufkommen in den Kommunen aber konstant bleiben.