Zukunft Vodafone Group Plc: Restrukturierung | Teilzerschlagung | Jahresabschluss | Bilanz| Entlassungen

  • Ich als Verbraucher wäre auch für 1 Monatsverträge aber die Lobby hat diese ja bisher erfolgreich verhindert über die Politik.
    Aus Verbraucherschutzsicht gehören die 24-Monatsverträger schon lange abgeschafft. in allen Bereichen.

    So ne krasse Änderung hatte Frau Ministerin Lambrecht ja gar nicht vor.

    Es ging lediglich darum 1 Jahresverträge vorzuschreiben.


    Das war aber bereits für einige auch schon zu viel....

    Ich hätte das auch begrüßt. Und Ihr Gesetz wurde ja bereits ausführlich vorgestellt und wieder in diesem Bereich zurückgepfiffen.


    Sie hatte sich so ne Mühe gemacht....naja.

    Sind auch wichtige Sachen durchgekommen .


    Es wird ja immer gesagt Demokratie ist ein Kompromiss und Ihr Koalitionspartner hat halt massiv interveniert.Da ging wohl nicht mehr durch....

    Frau Lambrecht hat gute Sachen gemacht,Ihre Nachfolger haben leider überhaupt nicht daran angedockt,sehr schade.


    Hatte das nämlich auch mal letztens überlegt.

    Was haben Ihre Nachfolger in Punkto Verbraucherschutz gemacht?

    Ok,kein Vorwurf aber mir fällt da sehr wenig leider ein.

    Hoffen wir auf die/den Neuen dann.

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  • Ich finde jetzt 2 Jahresverträge auch nicht so schlimm.Nur weil Frau Lambrecht alles sehr ordentlich ausgearbeitet hatte und dann wieder zurückrudern musste tat es mir leid.

    Und ich wäre auch für 1 Jahr gewesen.


    Die sollten mal bitte umbedingt ein 14 tägiges Rücktrittsrecht auch im Offlinehandel einführen.Verstehe das nicht,warum der Gesetzgeber dort dieses Recht nicht auch einräumt?

    Ich denke das ist dort auch mehr als nötig.

    Ein Unding das es Offline die 14 Tsge nicht gibt.

  • ...

    Ich als Verbraucher wäre auch für 1 Monatsverträge aber die Lobby hat diese ja bisher erfolgreich verhindert über die Politik.

    ...

    Was hat die Politik damit zu tun? 1-Monatsverträge sind nicht unzulässig.

    Die Anbieter haben keinen Bock drauf, aber sie dürften es.


    Aber:

    Zitat

    Aus Verbraucherschutzsicht gehören die 24-Monatsverträger schon lange abgeschafft. in allen Bereichen.

    Nur viele Kunden wollen gar nicht geschützt werden. Statt das Handy über einen Kredit zu 5-15% abzustottern bekommen sie es beim Mobilfunkanbieter oft sogar günstiger als mit Sim-Only + Handy selbst gekauft.

  • lumpilump


    Wieso soll man Offline denn kein Rücktrittsrecht haben,für mich völlig unlogisch.

    Auch wenns wieder mal total OT deinerseits, aber ich angesprochenen wurde:


    Weils ein absoluter Quatsch ist, da du offline die Ware in Augenschein nehmen kannst. Das war die Intention beim Onlinekauf. Der Staat wollte dann, warum auch immer, den Bürger vor der eigenen Doofheit beschützen und schaffte dann völlig unnötigerweise das Retourenmonster, das von vielen Kunden teils schamlos ausgenutzt. Und dann jammern die Gesetzheinis um die ausufernden Retouren. Komik pur.


    Offline ist ein RückgabeRECHT einfach nur kompletter Bullshit, mit Verlaub! Wer will darf das ja anbieten, aber ne Pflicht: Selten so nen Quatsch gelesen.


    Das wars an der Stelle meinerseits mit dem OT-Exkurs. Der war eigentlich fast so überflüssig wie ein Offline-Rückgaberecht.

  • Es geht ja auch um die Verträge.


    Leider sind Offline nicht nur Engel unterwegs,sondern auch Bengel die nur auf die Unterschrift der Leute raus sind und dann noch nen guten Tag wünschen.


    Davor ist man momentan total ungeschützt.Auch wenn Offline komplizierter ist als Online, sollte man da doch vor sowas geschützt werden.

  • gts Deine Beiträge waren früher erheblich anders, näher am Thema dran*. Was du in letzter Zeit für abwegige, fast schon kindliche Sachen schreibst, macht mir ernsthaft Sorgen.

    (* Mir ist bewusst, dass das hier auch off-topic ist.)

  • man kann doch nicht einfach das Problem wegwischen das es im Offlinehsndel bei Vertragsabschluss zu Problemen kommt.


    Das Problem/die Beschwerden sind sogar extrem gross ,so dass die Verbraucherzentrale Niedersachsen davor warnt im Shop Handyverträge abzuschließen,weil man kein gesetzliches Widerrufsrecht hat.

    https://www.chip.de/news/Handy…t-davon-ab_185620020.html


    Verstehe das Verkäufer das super finden,das der doofe Verbraucher kein Widerrufsrecht hat ,weil man Ihn dann schön über den Tisch ziehen kann und sogar noch teilweise vom Gesetzgeber durch die Regelung geschützt wird.


    Aber die Leute die beschissen werden,denen vergeht das Lachen.

    Folgedessen mach ich hier nicht mit beim Abfeiern des Jetzzustandes, auch wenn der Fanclub gross ist,sondern sage laut und deutlich das muss der Gesetzgeber regeln !


    Die Lösung der Verbraucherzentrale:

    nicht mehr Offline kaufen,kann doch nicht die Lösung des Problems sein.

    Einmal editiert, zuletzt von gts ()

  • Es sind doch bereits Massnahmen ergriffen worden, so muss eine verständliche Vertragszusammenfassung vorgelegt werden vor Vertragsschluss.


    Nur, mal ganz ehrlich, der Gesetzgeber und auch der Händler darf von einem mündigen Verbraucher als Teilnehmer am Rechtsverkehr ausgehen. Wer unterschreibt obwohl es nicht dem Gewünschten entspricht, der sollte vielleicht nicht mehr eigenständig Verträge schließen (dürfen). Ist jetzt vielleicht hart ausgedrückt, aber ist leider so.


    Wenn mit falschen Versprechen gearbeitet wird, und die Zusammenfassung eben nicht dem entspricht was besprochen wurde, dann eben nicht unterschreiben, oder darauf bauen dass dann nachgebessert wird und den Vertrag anfechten (BGB §§ 133, 139, 154).

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