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  • Die Welt endet nicht am Stadtrand...

    Die Autobahnen um Stuttgart, die ich erwähnte, sind meistens außerhalb des Stadtgebiets, soviel zum Stadtrand.

    Wenn ich nach München fahre, gibts genügend Geschwindigkeitsbeschränkungen, teilweise 80 km/h.

  • ...

    Ein temporäres Tempolimit finde ich eine ganz schlechte Idee. Erstens wären die Einsparungen dadurch marginal. Zweitens würde eine Politik wo manche Parteien wie Grüne und SPD schon lange nach einem Tempolimit lechzen es eh nie mehr aufgehoben. Das ein einmal eingeführtes Tempolimit jemals wieder aufgehoben würde, glaub doch niemand ernsthaft oder?

    Das fänd ich jetzt nicht tragisch, dass die Wirkung davon eher gering ist da bin ich ich dabei, die große Mehrheit fährt eh nicht nennswert schneller als 130 selbst wen nes mal ausnahmsweise möglich ist, oft wär ich oft froh überhaupt 130 fahren zu können. Und konstant 150 ist immer noch sparsamer als stop&go im Stau.

    Zitat

    Nämlich ein Langstrecken-Tagfahrverbot für private PKW. Kurz gesagt: Private PKWs dürfen tagsüber von 7-20 Uhr nur noch innerhalb ihres Zulassungsbezirks und innerhalb aller angrenzenden Nachbarlandkreise bewegt werden. Härtefälle wie aussergewöhnlich Gehbehinderte oder Leute die gerade einen Umzug machen natürlich ausgenommen.

    Ja, die Polizei hat ja auch sonst nichts zu tun.Ob ein Fahrzeug Privat ode rauf eine Firma zugelassen ist sieht man dem nicht zwangsläufig von Außen an, Dann klebe ich mir einfach eine imaginäre Firmen+Gewerbebezwichnung auf die Heckscheibe und fertig ist der Lack.

    Dazu brachst du eine Million andere Ausnahmen wie Servicetechniker, Ärtze im Notdiesnt, Kutierfahrer, Pizza Service...

  • Wer soll das kontrollieren?

    Wäre doch sogar einfacher zu kontrollieren als ein Tempolimit, da man keinerlei Messtechnik bräuchte.

    Man weis ja was für welche Kennzeichen der eigene Landkreises und die Nachbarlandkreise haben, und Servicemobile und viele gewerbliche Fahrzeuge erkennt man an der Aufschrift.

    Den Rest könnte man dann einfach stichprobenartig rausziehen und kontrollieren.

  • Nämlich ein Langstrecken-Tagfahrverbot für private PKW. Kurz gesagt: Private PKWs dürfen tagsüber von 7-20 Uhr nur noch innerhalb ihres Zulassungsbezirks und innerhalb aller angrenzenden Nachbarlandkreise bewegt werden.

    Was manche so als Langstrecke ansehen... pfff..


    Mit dieser Regel käme man von Duisburg-Friemersheim keine 4 km (Luftlinie) in Ri. Süden auf Meerbuscher Stadtgebiet. :D

    Oder doch? Wenn Google Recht hat, berühren sich die Kreisgrenzen DU/NE (Duisburg / Rhein-Kreis Neuss) auf wenigen Metern in der Rheinmitte.


    Aber was definitv nicht ginge, wäre die Relation Krefeld-Uerdingen - Ratingen-Lintorf: 14 km, 14 Min Fahrzeit (PKW) (via B 288 / A 524 durch Duisburg)

    Die Kreisgrenzen (KR / Mettmann) berühren sich aber nirgends, nicht mal annähernd!

    Fahrzeit mit ÖPNV (lt. Abfrage für heute Abend) 1 Std. 22 Min. bis 1 Std. 34 Min., also ca. 5 bis 7-fache Zeit - sehr attraktiv das Ganze ;)


    PS: Was sieht deine Regel für Arbeitsbeginn um 5, wenn noch kaum (oder kein) ÖPNV fährt, und Feierabend um 14 Uhr vor? Für jeden Tag ein separates Auto für die Hinfahrt, und am Wochenende nachts die 4 oder 5 Rücküberführungen (zu Zweit)?

    4 Mal editiert, zuletzt von tobmobile ()

  • Wäre doch sogar einfacher zu kontrollieren als ein Tempolimit, da man keinerlei Messtechnik bräuchte.

    Man weis ja was für welche Kennzeichen der eigene Landkreises und die Nachbarlandkreise haben, ...

    Die Landeshauptstadt München hat ein M, der Landkreis auch.

    M - AB 123 ist Landkreis,

    M - AB 1234 ist der Stadtkreis. Hatte bereits "beide" Schilder.

    Nach Starnberg darf dann nur der Landkreis Münchner, nicht der aus der Landeshauptstadt, da der Landkreis dazwischen liegt.

    (Ist etwas überspitzt.)

    Einmal editiert, zuletzt von pithein ()

  • Die feste Zuordnung der Kennzeichen zu den Landkreisen und Städten ist doch schon lange Geschichte. Bei Umzug braucht doch keiner mehr ein neues Kennzeichen, der fährt einfach mit dem alten weiter. Analog sind Dienstwagen oder die ganze WOB-VW-Mitarbeiter-Fahrzeugflotte (u.a.). Es schafft schon keiner die normalen StVO-Regeln durchzusetzen, da muss man es nicht noch mehr verkomplizieren.

  • Die feste Zuordnung der Kennzeichen zu den Landkreisen und Städten ist doch schon lange Geschichte. Bei Umzug braucht doch keiner mehr ein neues Kennzeichen, der fährt einfach mit dem alten weiter. Analog sind Dienstwagen oder die ganze WOB-VW-Mitarbeiter-Fahrzeugflotte (u.a.). Es schafft schon keiner die normalen StVO-Regeln durchzusetzen, da muss man es nicht noch mehr verkomplizieren.


    Das wäre doch garkein Problem, denn solche Fälle würden sich dann ja im Rahmen der Kontrolle klären, bzw. in schwierigeren Fällen das z.B. jemand keine Belege dabei hat, eben im Nachgang.


    Die Landeshauptstadt München hat ein M, der Landkreis auch.

    M - AB 123 ist Landkreis,

    M - AB 1234 ist der Stadtkreis. Hatte bereits "beide" Schilder.

    Nach Starnberg darf dann nur der Landkreis Münchner, nicht der aus der Landeshauptstadt, da der Landkreis dazwischen liegt.

    (Ist etwas überspitzt.)


    Formal dürften die "Stadtmünchner" ja immerhin innerhalb Stadt München, Landkreis München, Landkreis Dachau und Landkreis Fürstenfeld-Bruck fahren. Das reicht doch.

    Nach Starnberg kann man ja schön die S6 nutzen.

    Ausserdem würde niemand die Starnberger Polizei zwingen die "Stadtmüncher" auch tatsächlich zu kontrollieren.



    In Kreld zugelassene Fahrzeuge hätte doch ein recht grosses erlaubtes Gebiet: Stadt Krefeld, Stadt Duisburg, Rheinkreis Neuss, Landkreis Viersen und Landkreis Wesel. Das ist doch garnicht schlecht!

    Damit dürfte man auf jeden Fall nach Duisburg-Grossenbaum und Duisburg-Rahm fahren und dort per ÖPNV weiter (von Duisburg-Rahm nach Lintorf-Rathaus sind es 19min mit S1 und Bus751). Oder alternativ bis zur Bissingheimer Str. fahren und dort z.B. am Parkplatz Entenfang oder bei voestalpine Track Soltions parken und ca. 4km laufen oder sich ein Taxi rufen.

    Und für Leute die wirklich einen triftigen Grund haben, z.B. Arbeitsplatz oder Kinderarzttermine mit Kleinkindern könnte man schon auf eine Härtefallregelung setzen.

  • Das 9€ Ticket war auch eine total unfaire Sache, weil Grossstadt- und Ballungsraumbewohner davon massiv provitieren, aber Kleinstadt- und Landbewohner wenig bis garnicht.

    Nein, ungerecht ist nicht das (radikale einfache) 9€-Ticket, sondern dass der Nahverkehr auf dem Land so schlecht ist wie er ist, weil man alles zwanghaft privatisieren musste, so dass die Leute auf dem Land am Ende keine andere Wahl mehr hatten, als einzig und alleine auf das Auto zu setzen.

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