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  • Zum Beispiel im Schulunterricht die Gleichberechtigung der Geschlechter in Deutschland, den Begriff der Zustimmung zu romantischen/sexuellen Verhältnissen betonen etc.

    Da ist man teilweise schon übers Ziel hinaus geschossen. Ich würde mich heute, ohne das notariell beglaubigte "Ja" einer Frau auf keinen ONS mehr einlassen. Wer das tut spielt mit seiner Zukunft, Stichwort "Nur Ja heißt Ja-Gesetz", das es jeder Frau ermöglicht einen einvernehmlichen Sex zur Vergewaltigung umzudeuten. So was wie die typischen Spuren einer Vergewaltigung braucht es ja nach diesem Gesetz nicht mehr.

  • Da ist man teilweise schon übers Ziel hinaus geschossen. Ich würde mich heute, ohne das notariell beglaubigte "Ja" einer Frau auf keinen ONS mehr einlassen. Wer das tut spielt mit seiner Zukunft, Stichwort "Nur Ja heißt Ja-Gesetz", das es jeder Frau ermöglicht einen einvernehmlichen Sex zur Vergewaltigung umzudeuten. So was wie die typischen Spuren einer Vergewaltigung braucht es ja nach diesem Gesetz nicht mehr.

    Nein, man ist nicht übers Ziel hinausgeschossen. Nicht einmal ansatzweise.

    Und die Unwahrheiten, die du hier erzählst, beweisen das sehr gut.

  • Nein, man ist nicht übers Ziel hinausgeschossen. Nicht einmal ansatzweise.

    Und die Unwahrheiten, die du hier erzählst, beweisen das sehr gut.

    Dann benenne die sogenannten Unwahrheiten doch mal. Zur Erinnerung, das Gesetz wurde eingeführt mit der Begründung dass man auch Vergewaltigungen beim nicht vorhandenen Spuren verfolgen müsse, und dass die Frau wirklich nicht ja gesagt hat ist im Nachhinein für den zu unrecht beschuldigten Mann nicht belegbar. Das mit der notariellen Beglaubigung war natürlich eine bewusste rhetorische Uberspitzung.

    Einmal editiert, zuletzt von Frank73 ()

  • Aha, du wirfst mir also vor, dir zu Unrecht Unwahrheiten vorzuwerfen, nachdem du eine deiner Unwahrheiten als "Überspitzung" abqualifiziert hast. Top.

    Eine andere Unwahrheit hatte ich im Post zuvor genannt.

    Und da aller guter Dinge drei sind ist auch die Aussage "es jeder Frau ermöglicht einen einvernehmlichen Sex zur Vergewaltigung umzudeuten" falsch. Denn wenn der einvernehmlich war, kann man daran nichts "umdeuten". Das ist Problem ist eher, dass es Sex geben kann, der für eine Partei einvernehmlich zu sein schien, für die andere aber nicht, und dann könnte es sich theoretisch auch um Vergewaltigung handeln. Deswegen: Ja, frage lieber zweimal als einmal nach, ob die (nüchterne!) Frau mit dir GV haben möchte. Wenn du das nicht tust und/oder die Frau alkoholisiert ist, lass es lieber. Es wäre schön, wenn alle Männer das beherzigen würden.


    Besonders interessant finde ich aber, dass du das "Nur Ja heißt Ja-Gesetz" nur auf Frauen und nicht auch auf Männer beziehst.

  • Zusammenfassung: Du kannst weder meine sogenannten Unwahrheiten benennen, noch bist du auf die Problematik der Nichtbelegbarkeit der fehlenden Zustimmung der Frau auch nur mit einer Silbe eingegangen. Ich verzichte daher auf eine Fortsetzung der Diskussion zu dem Thema, da du dir in üblicher Manier die Welt so zurecht biegst bis sie zu deiner Argumentation passt. Eigentlich macht so gar keine Diskussion mit dir Sinn.

  • Also wenn ich vorher nachfragen muss und das Weibchen nicht von sich aus den Wunsch äußert, dann wird das eh nix und ich bekomme keinen hoch... ^^


    Aber im Ernst: das Restrisiko, dass Madame es sich am nächsten Morgen noch mal anders überlegt, ist ja nicht wegzudiskutieren. Vielleicht sollte man da mal eine App mit Crypto, QR-Code und so entwickeln... :/

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Zusammenfassung: Du kannst weder meine sogenannten Unwahrheiten benennen, ...

    Ich habe drei Unwahrheiten benannt.


    Also wenn ich vorher nachfragen muss und das Weibchen nicht von sich aus den Wunsch äußert, dann wird das eh nix und ich bekomme keinen hoch... ^^

    Das ist für alle Beteiligten das Beste.

    2 Mal editiert, zuletzt von kemalsunal1981 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von kemalsunal1981 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Stichwort "Nur Ja heißt Ja-Gesetz", das es jeder Frau ermöglicht einen einvernehmlichen Sex zur Vergewaltigung umzudeuten.

    Von welchem Gesetz ist hier eigentlich die Rede? Das würde zumindest die Chance einer Versachlichung der Diskussion erhöhen, wenn auch alle vom selben sprechen.


    Die im Volksmund als "Nur Ja heißt Ja-Gesetz" bezeichnete Rechtsnorm ist mir bislang nur aus Spanien bekannt.

  • Mit würde noch Schweden einfallen. Das es etwas Vergleichbares bei uns gäbe, wäre mir neu.

    Mir wäre das auch neu. Die letzte Änderung an § 177 StGB hat m.W. 2016 stattgefunden, es ist aber beim "Nein heißt Nein" geblieben.

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