Risiken sehr hoher Monats-Rechnungen auch bei der nur sporadischen/geringen Nutzung von Sonder-Rufnummern (Service-Nummern, Gewinnspiel-Nummern, Bestell-Hotlines etc.)

  • Das kostenintensive Sonder-Nummern im Mobilfunk-Netz noch teurer sind wie im Festnetz und generell nicht in einer Tel.-Flat-Rate enthalten sind, wissen die meisten, nicht aber, das nach dem Auflegen tatsächlich garantiert ist, das die Verbindung tatsächlich unterbrochen ist.

    Im Bekanntenkreis sind mir mehrere Fälle zu Ohren gekommen, das lt. Einzelverbindungs-Nachweis

    - entweder eine sehr lange Zeit unter einer solchen Tel-Nummer telefoniert wurde - z. B. 10 Stunden unter einer 0180er Nummer (was tatsächlich nicht der Fall war)

    - oder eine sehr hohe Anzahl von Wahlwiederholungen erfolgte bei einer Gewinnspiel-Nummer (100x, 200x oder 300x)

    Immer wurde behauptet seitens des Providers, das unerwünschte technische Effekte durch Fehler irgendwo im System auszuschließen sind und beim Rechnungsempfänger das Telefonieren gemäß des Einzelverbindungsnachweises erfolgt sein muß.


    Nachdem ich für eine Bekannte, die ein derartiges Problem z. Zt hat, von Vodafone (Tarif: "Zuhause FestnetzFlat") den Einzelverbindungsnachweis anforderte und erhielt, staunte ich nicht schlecht, das die Nummer 01379-101112 (Televotum-Tcall) am 19. 12. 2022 63 mal angewählt wurde (13:47-14:22) und am 20.12.2022 42 mal (14:34-14:56). Auch wurden entgegen den Ausführungen unter

    https://www.teltarif.de/0137-e…etz-handy/news/87726.html

    0,42€ netto (ohne MWS) berechnet.


    Zufällig war ich genau an diesen Tagen wegen Anbringen div. Designlampen bei Ihr und erinnere mich daran, das sie diese Nummer jeweils 3-4 mal anwählte (in der Hoffnung, ev. doch mal was zu gewinnen), keinesfalls aber in der berechneten Anzahl.


    Wie man hier weiter am besten vorgeht, weiß noch nicht - mich stellen sich nur folgende Fragen:


    1) Wie hoch ist das Risiko generell, das nach dem Betätigen der Taste mit dem roten Tel-Symbol bzw. Auflegen des Hörers die Verbindung weiterläuft oder im Hintergrund (ohne eigenes Wissen - also unerwünscht) eine Wahlwiederholung in massiv hoher Anzahl auf eigene Kosten stattfindet ?


    2) Hat das Risiko generell der Anrufer ?


    Wenn die letzte Frage mit "ja" zu beantworten ist (sehr wahrscheinlich, weil der Anrufer betreffend der technischen Abläufe betreffend Verbindungs-Aufbau und Verbindungs-Abbruch über kein Detail-Wissen verfügt und demzufolge er niemals beweisen kann, das er im berechneten Umfang den Service niemals genutzt hat) muß man zahlen und zukünftig bei der Nutzung solcher Service-Nummern eine PrePaid SIM mit max. 5€ Guthaben nutzt.


    Würde mich freuen über entsprechende Links betreffend dieser Fragen. Unter

    https://www.lokalkompass.de/go…ersteckte-abzocke_a262817

    und

    https://www.chip.de/artikel/Ha…7-Nummer-2_140025665.html

    ist dazu nichts erwähnt.


    Besten Dank im voraus.

    2 Mal editiert, zuletzt von A.K. ()

  • Hallo,


    wenn der Anrufer nicht auflegt, besteht in der Tat das Risiko, dass die Gegenstelle auch nicht auflegt und die Verbindung weiterläuft.


    Denkbar wäre, dass das Handy eine Wahlwiederholung startet, weil es denkt, dass die Verbindung "versehentlich" unterbrochen wurde. Diese Funktion sollte in der Anleitung des Handys erwähnt werden oder durch googlen zu finden sein.


    Daraus kann ich nur den Rat ableiten, diese Vorwahlen niemals mehr anzurufen. Also 0137 und 0900 sperren, sofern möglich (beim eigenen Anbieter fragen oder im Festnetz bei Original-Telekom unter http://www.telekom.de/telefoniecenter/ (Logindaten hat der Kunde bei Erstanmeldung bekommen) die Sperren einschalten.


    Gewinnen tut nur der Anbieter, (fast) nie der Kunde.


    Für 0180 gibts die Seite http://www.0180.info - dort sind oft alternative Rufnummern zu finden, die "normal" tarifiert werden.


    0700 kostet maximal 9 Cent pro Minute, verliert aber an Bedeutung, weil die Telekom ihr Angebot eingestellt hat und sich weigert, internationale Anrufe zu 0700 durchzustellen.


    0800 und 00800 dürfen nichts kosten.


    Anrufe ins Ausland kann man im T-Festnetz selektiv sperren, 003x und 004x (Europa) bleiben offen, der Rest ist dann zu, das hilft in den meisten Fällen weiter.


    Anrufe ins Ausland vom Handy sind generell grausam teuer, aufs Festnetz ausweichen, ggfs. mit Call-by-Call (Tarife auf http://www.teltarif.de z.B.)


    Noch eine Kostenfalle: 118xx (Auskunftsdienste) - die kosten 1,99 Euro pro Minute (Taktung 60/60 Sekunden) - auch davon Finger weg.

    http://www.telefonbuch.de weiß das gleiche, was die Auskunftsdienste wissen, bzw. nicht mehr wissen, weil sich ja kaum noch jemand eintragen lassen will.

  • Danke für diese Hinweise. Habe mich diesbezüglich an die Bundesnetzagentur gewandt sowie an den Zuschauer-Service der Verbrauchermagazine "Marktcheck" (SWR) und "WISO" (ZDF). Mal sehen, was da an Infos kommt.


    Entscheidend für mich ist erst mal die Frage, inwieweit ein Risiko besteht, das der Anruf auch im Mobilfunknetz einfach weiterläuft nach dem Auflegen des Anrufers, wie hier betreffend Festnetz unter

    https://www.pascom.net/forum/t…icht-sauber-getrennt/5986

    beschrieben.

    Generell findet man dazu sehr wenig im Internet, bin aber überzeugt, das so manche unerwartet extrem hohe Festnetz- und Mobilfunkrechnung darauf zurückzuführen sein könnte, das die Verbindung nach dem Auflegen weiter bestehen blieb.

    Bei der Anwahl einer 0900 Vorwahl mit 3€/min wären das 360€, wenn man unterstellt, das generell jede Verbindung nach 2 Stunden automatisch unterbrochen wird.


    Das im GSM-Seniorenhandy unwissentlich eine Wahlwiederholung stattgefunden haben könnte, ist in der Tat auch noch möglich durch unwissentlich erfolgte Aktivierung dieses Service. Müsste aber zu klären sein - es handelt sich um das Panasonic KX-TW201 - siehe

    https://www.vodafone.de/media/…itung-panasonic-tw201.pdf


    diese Links zu Vorwahlen sind noch interessant:

    https://www.teltarif.de/telefo…ngestellte-vorwahlen.html

    https://www.teltarif.de/telefo…onderrufnummern-0137.html

    https://www.teltarif.de/telefonieren/sonderrufnummern.html

  • Das im GSM-Seniorenhandy unwissentlich eine Wahlwiederholung stattgefunden haben könnte, ist in der Tat auch noch möglich durch unwissentlich erfolgte Aktivierung dieses Service. Müsste aber zu klären sein - es handelt sich um das Panasonic KX-TW201 - siehe

    https://www.vodafone.de/media/…itung-panasonic-tw201.pdf

    Wie ich hörte von einem Fachmann einer Handy-Reparaturwerkstatt, ist es (entgegen meiner Überzeugung) so, das auch bei alten GSM/2G Handys, die kein UMTS (3G) und LTE (4G) unterstützen sich unerwünschte Schad-Software installieren kann, die ohne Wissen des Anwenders dafür sorgt, das unerwünschte Funktionen im Hintergrund laufen.

    Um sicherzustellen, das dies nicht dauerhaft der Fall ist, sollte man alte Handys, die nur 2G unterstützen, von Zeit zu Zeit in den Werkszustand zurücksetzen und vorher ggf. gespeicherte Daten wie Tel-Nummern sichern.


    Die Frage wäre, Inwieweit das stimmt - gehört habe ich das bis jetzt noch nie.

    Im Internet finde ich dazu auf die Schnelle auch nichts.


    Ich bin betreffend IT-Fachwissen ein absoluter Laie und kenne eventuell bestehende Sicherheitslücken in dem alten aber noch bestehenden GSM (Global System for Mobile Communications) definitiv nicht. Das muß aber nicht heißen, das es diese nicht gibt.


    Wer weiß hier genaueres ?


    Gängige Namen für Betriebs-Systeme wie heute Windows, Android und iOS bei Smartphones waren in den 90er Jahren noch nicht etabliert - stattdessen hatte jeder Hersteller wie Siemens, Nokia, Motorola etc. eigene, umgangssprachlich aber völlig unbekannte Betriebssysteme.


    Übrigens - hier der Text vom Antwortschreiben der Bundesnetzagentur in Mainz:

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11.02.2023 an die Bundesnetzagentur.

    Sie schildern, dass Ihnen Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen in Rechnung gestellt worden seien, die Sie nach Ihrer Aussage nicht nachvollziehen könnten.

    Unklare Rechnungsforderungen oder eine Abbuchung vorausbezahlten Guthabens können Sie gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter beanstanden, § 67 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Beanstandung muss innerhalb einer Frist von acht Wochen erfolgen. Innerhalb dieser Zeit können Sie von Ihrem Anbieter einen Entgeltnachweis, aufgeschlüsselt nach einzelnen Verbindungsdaten, und eine technische Prüfung verlangen. Sie sollten die Beanstandung gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter schriftlich einlegen und begründen.

    Da Sie mit Ihrem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag geschlossen haben, sind Sie in dieser Vertragsbeziehung zunächst einmal selbst gehalten, Unregelmäßigkeiten in den Rechnungen gegenüber Ihrem Telekommunikationsanbieter vorzubringen. Dieser muss Ihnen nachweisen, dass die Rechnung richtig ist und kein technischer Fehler vorliegt.

    Bitte erlauben Sie mir noch folgenden Hinweis:

    Im deutschen Telekommunikationsrecht existiert keine Normierung hinsichtlich der Voraussetzungen für eine tarifierbare Telekommunikationsdienstleitung. I. d. R. erfolgt eine Tarifierung mit der Entgegennahme des Anrufs durch den Angerufenen. Sie endet, sobald die Verbindung getrennt wird.

    Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass bei einer Reihe moderner Endgeräte bereits eine Verbindung zustande gekommen sein kann, ohne dass dies vom Anrufer erkannt wird (Faxweichenanrufweiterschaltung, Anrufbeantworter Mailboxen), Vermittlungen mit ACD-Weiterschaltung, Anrufweiterschaltung mit Fernabfrage, Modems).

    Bei den vielfältigen Möglichkeiten, die heutige Telekommunikationsendeinrichtungen bieten, kommt es häufig zu entgeltpflichtigen Verbindungen, die für Sie als Kunde nicht unbedingt sofort als solche erkennbar sind. Dabei handelt es sich um Verbindungen, die nur wenige Sekunden bestanden haben. Die Ursache dafür liegt aber nicht im Telefonnetz des genutzten Netzbetreibers, sondern bei Endgeräten, die an den jeweiligen Anschlüssen angeschaltet sind. Das bedeutet, dass die Verbindung zu dem Zielanschluss zu Stande gekommen und somit auch entgeltpflichtig ist.

    Die Bundesnetzagentur hat keinen Einfluss darauf, wie Anschlussinhaber Anrufe bzw. Einwahlen entgegennehmen, verarbeiten bzw. weitervermitteln.

    Zu einer Tarifierung kommt es insbesondere bei netzübergreifenden Anwahlversuchen sobald eine Verbindung zur Vermittlungstechnik eines beteiligten Netzbetreibers hergestellt worden ist und somit Leistungen dieses Netzbetreibers in Anspruch genommen wurden.

    Ansprechpartner ist Ihr Anbieter, der entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen mit anderen Netzbetreibern abgeschlossen hat und die Entgelte für Verbindungen in sein eigenes oder in andere Netze mit den AGB / Preislisten festgelegt hat.

    Ihr Anliegen können Sie auf dem ordentlichen Rechtsweg, gegebenenfalls mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder der Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale, weiterverfolgen. Eine Übersicht über die Verbraucherzentralen finden Sie hier:

  • erinnere mich daran, das sie diese Nummer jeweils 3-4 mal anwählte

    Gewöhn ihr das ab, wenn nötig mit technischen Maßnahmen. Man kann Rufnummerngassen in der SIM-Karte sperren. Wenn sie solche Nummern selbst mehrfach anwählt, ist schwer zu argumentieren, dass eine höhere Zahl von Anwahlen nicht sein kann.


    Ich würde von Fehlbedienung ausgehen, z.B. Home Taste statt Auflegen, um das Gespräch zu beenden. Aus den Augen, aus dem Sinn.


    PrePaid SIM mit max. 5€ Guthaben

    Da ist die Lösung.

  • Und was ist wenn es bei Prepaid zu diesen Problemen kommt und es erst später auffällt und es dann nachträglich berechnet werden soll weil es nicht vom Guthaben abging?

  • Und was ist wenn es bei Prepaid zu diesen Problemen kommt und es erst später auffällt und es dann nachträglich berechnet werden soll weil es nicht vom Guthaben abging?

    Diese Frage verstehe ich nicht. Wie soll bei Prepaid etwas nachträglich berechnet werden. Habe ich noch nie gehört oder erlebt.

  • Diese Frage verstehe ich nicht. Wie soll bei Prepaid etwas nachträglich berechnet werden. Habe ich noch nie gehört oder erlebt.

    Gab es schon öfters.


    Hatte vor paar Jahren schonmal so einen Fall wo Anrufe zu 0900er Nummern trotz Prepaid und trotz fehlendem Guthaben durch gingen.


    Da kommen schnell paar hinderte Euro zusammen.


    Es kam aber nie eine Forderung Nachträglich.


    Daher die Frage.


    Es ist natürlich eher selten und ungewöhnlich,aber möglich.

  • Wenn nie eine Forderung kam, ist doch gut. Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei Prepaid wird n u r aus dem Guthaben bezahlt. Wenn keine automatische Aufladung eingerichtet ist, kann nach Guthabenverbrauch normalerweise kein Gespräch geführt werden. Wenn doch, ist das ein Fehler des Anbieters und damit sein Problem. Als es noch keine Registrierungspflicht gab, konnte sogar Mickey Maus eine Prepaid kaufen. Sollte man der nachträglich eine Rechnung schicken?

  • Wenn nie eine Forderung kam, ist doch gut. Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Bei Prepaid wird n u r aus dem Guthaben bezahlt.

    Zu Beginn der 2000er war es bei so gut wie allen Prepaid-Anbietern so, dass Berechnungen der Gebühren, gerade für SMS, stark zeitverzögert waren. Da kam es nicht wenig oft vor, dass dann -150, -200 oder noch mehr Euro dann waren. Die Anbieter forderten das damals ein, erst als sie vor den Latz bekamen, dass sie technisch sicherstellen müssen, dass Prepaid wirklich Prepaid ist, und viele die Forderungen nicht zahlen mussten, haben sie die System dahingehend geändert.

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