Es muss ja nicht heißen, dass es die einzige App bleibt, auf der Website schreiben sie:
ZitatWeitere Video-Call Partner folgen in Kürze.
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Es muss ja nicht heißen, dass es die einzige App bleibt, auf der Website schreiben sie:
ZitatWeitere Video-Call Partner folgen in Kürze.
Wenn sich Signal entscheiden würde, gegen die Telekom zu klagen, würde ich für Signal spenden.
Dieser Dienst ist im Prinzip inhaltlich eine Fortsetzung von Stream On, ein Spezialdienst ist nur die Ausnahme von der Netzneutralität.
Die Verbraucherzentrale fordert auch hier keine Kompromisse.
https://www.vzbv.de/meldungen/…miss-bei-netzneutralitaet
Spezialdienste ist ne Sache, die die Mobilfunklobby durchgesetzt hat, viele sehen darin eine Unterhöhlung der Netzneutralität.
Die Verbraucherzentrale hat bei dem Produkt vor Gericht deswegen auch explizit den Vergleich zu Stream On erwogen.
..................
5G+ Gaming( Unterlassungsklage Verbraucherzentrale/Link) ist der Vorgänger von 5 G+ Ultra und geht in 5 G+ Ultra auf, d.h.das Produkt wurde quasi nur um Videotelefonie erweitert ( siehe teltarif Artikel).
Wusste ich gestern auch noch nicht.
Ich hab leider relativ wenig Wissen, bei so technischen Sachen.
Wenn man sich hier das Urteil vom Oberlandesgericht Köln aber mal durchliesst
hat man quasi in diesem eine super kostenlose technisch sehr detailgenaue Beschreibung des Produktes.![]()
Wen also die technische Funktionsweise interessiert, der sollte das Urteil lesen und es vielmehr als Gebrauchsanweisung auffassen.![]()
Die Anbieter wollen ihre monatlichen Umsätze (ARPU) erhöhen. Da Preiserhöhungen auf ganzer Front nicht gehen (Kunden würden meutern, kündigen oder wechseln) versucht man es mit aufpreispflichtigen Zusatz-Diensten/Optionen. Das kann langfristig dazu führen, dass derjenige, der diese Dienste nicht bucht, in einem Rumpf-Netz "hängen" bleibt und dann doch die Dienste bucht, damit es weiter geht.
Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht und das Gericht sagt "ist nicht", bleibt nur die generelle Preiserhöhung oder die Netze bleiben überlastet und alle Nutzer "tolerieren" das, wohl oder übel. Teufel und Beelzebub Prinzip heißt das wohl.
Denkbar auch, das Anbieter das Handtuch werfen und (versuchen zu) fusionieren oder schlicht aufhören, letzteres gabs IMHO noch nie.
gegen Geschäftstüchtigkeit hat wohl die Verbraucherzentrale nichts einzuwenden.![]()
Logisch das Anbieter auch was verdienen wollen.
Ich denke das es durch die Ki jetzt vielmehr Möglichkeiten gibt.
die Netzneutralität ist der Grundpfeiller des Internets, wie wir es seit über 30 Jahren haben.
Es hat sich in der jetzigen Form super bewährt.
Erfolgsrezept ist das jeder gleich behandelt wird.
Schaffen wir für grossere Firmen bezahlte Überholspuren grenzen wir mittelständische Firmen und Start ups aus. Das ist unfair und ungerecht.
es verhindert Innovationen und Weiterentwicklung, weil gerade Start Ups benachteiligt werden.
Im Prinzip sägt der Anbieter dadurch an seinem eigenen Ast, weil ein Internet ohne tolle Inhalte langweilig wird.![]()
es widerspricht dem Leistungsgedanken der freien Marktwirtschaft.
Größere Firmen dürfen sich keine Überholspuren erkaufen können.
Jeder Beitrag im Internet muss gleich gewertschätzt werden.
Das Beste soll sich durchsetzen, nicht die größte Geldbörse.![]()
-ausserdem ist der Mobilfunker nicht der Türsteher vom Internet und kann als Zensurbehörde auswählen wer hier rein darf.
Das ist das Wahlrecht des Verbrauchers und hat den Anbieter nix zu interessieren.
Ich möchte weiterhin aus der ganzen Vielfalt der Anbieter wählen und nicht nur das nehmen dürfen was der Mobilfunker für mich auswählt.
Diese Bevormundung des Verbrauchers lehne ich ab.
Ausserdem ist der Mobilfunker nicht Eigentümer des Internets. Das Internet ist Allgemeingut. Er hat also überhaupt kein Recht diese Selektion nach seinem willkürlichen Ermessen durchzuführen.
Er soll nur die Plattform liefern, mehr nicht.
Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht und das Gericht sagt "ist nicht", bleibt nur die generelle Preiserhöhung oder die Netze bleiben überlastet....
Denkbar auch, das Anbieter das Handtuch werfen und (versuchen zu) fusionieren oder schlicht aufhören, letzteres gabs IMHO noch nie.
Das sind Jammergeschichten, die die Mobilfunkanbieter gerne erzählen.![]()
Herr Tomaso Duso von der Monopolkommission der Bundesregierung hat dies als alte Leier bezeichnet, die er nicht mehr hören könnte. Fakten würden eine andere Sprache sprechen.
https://de.linkedin.com/posts/…-7435225089685704704-E2vj
Im Gegenteil, die Gewinne seien verglichen mit anderen Branchen sehr gut. Gerade die Telekom macht auch gute Gewinne.
Es muss wohl auch investiert werden, klar- aber die Mobilfunkbranche ist nicht das Armenhaus der Wirtschaft.
Dies noch als Rechtfertigung zu nutzen Produkte anbieten zu müssen, die mit dem rechtlichen Rahmen kollidieren würden ist völlig abwegig.
Man muss nicht in diesem rechtlichen Graubereich anbieten, um als Anbieter überleben zu können.![]()
Der Rahmen, wo Angebote möglich sind, ohne irgendeine rechtliche Kollision zu haben ist gross genug.
Grade heute lass ich, wenn wie z.B.bei Zero Rating ein Produkt angeboten wurde(Option) das sich als rechtswidrig erweisst, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
https://www.heise.de/news/EuGH…ltarif-Ende-11209445.html
Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht
die Verbraucherzentrale schreibt ja das Sie quasi dies auch als Netzneutralitätsverletzung dennoch sieht.
Aber Fakt ist eben: Sie haben zunächst vor dem Oberwaltungsgericht Köln verloren.
Deswegen auch wohl dieses Produkt hier.
Begründung: da es über die Cloud geht ist es ein Spezialdienst, wenn das Produkt über das Internet realisiert worden wäre, wäre es eine Netzneutralitätsverletzung, damit verboten.![]()
Für den User ist dieser Unterschied nicht relevant und die Problematik dieselbe.
Ich habe gelesen der Begriff Spezialdienst wäre auch für Sonderfälle eigentlich vorbehalten. Aber nun gut, der Gerichtshammer ist gefallen, ist jetzt so.
P.S.: oben habe ich auch falsch von Internet geredet das wäre dann natürlich die Cloud gewesen, wie gesagt inhaltlich kein Unterschied für mich( bzw.auch Meinung der Verbraucherzentrale)
Nehmen wir an, die Geschichte landet wieder vor Gericht und das Gericht sagt "ist nicht", bleibt nur die generelle Preiserhöhung oder die Netze bleiben überlastet
Und wie ging bei Stream on und den Vodafone-Pässen die Geschichte aus? Es wurde nicht teurer sondern günstiger. Für die Kunden mit laufenden Streamon-Vertrag bei Stichtag gabs unlimited bis zum Vertragsende. Auf die Preisgestaltung zum Zeitpunkt von Stream On gemünzt gab es also alle weiteren Stream-On-Kategorien (kostete ja glaub 5 Euro pro Monat pro zusätzlicher Kategorie (Social Media, Musik, Video-Streaming, Gaming usw) kostenlos und dazu für jeglichen Datenverkehr unlimited. Ergo: Günstiger geworden. Danach gabs höhere Inklusivvolumina in der neuen Tarifgeneration.
Bei Vodafone gabs ab dem Stichtag für fünf Euro Aufpreis unlimited, wenn man einen Tarif mit den Vodafone Pässen hatte. Ein Pass war inklusive, jeder weitere kostete ebenfalls 5 Euro (Video-Streaming 10 Euro). Man bekam also zum Preis eines weiteren Passes unlimited, nicht nur für eine weitere Kategorie, sondern für alle, und für Datenvolumen was in keinem Pass enthalten war. Gegenüber dem unlimited-Tarif also auch ein Preisnachlass. Auch danach gab es höhere Inklusivvolumina bei Vodafone, und unlimited immer günstiger.
Alle, soweit ich weiß auch du, waren sich einig, dass Stream On und die Vodafone-Pässe die Entwicklung der Inklusivvolumina als auch unlimited zum besseren Preis behindert bzw. sogar fast zum erliegen gebracht haben. Auch für die in den Stream-On-/VDF-Pässen-Kategorien enthaltenen Anbieter wurde es günstiger, denn sie mussten nur noch einmal bezahlen (Peering, Traffickosten ins Telekom/Vodafone-Netz) statt ein zweites Mal, dafür dass man Teil eben von Stream on bzw. eiens Vodafone Passes war.
Ich weiß also nicht wo da die große und breite Preiserhöhung war, und damals betraf es mehr Datentraffic als es 5G-Ultra in mittlerer Zukunft betreffen würde.
Ich hätte ansich nichts gegen unterschiedliche Prioritäten im Netz, und gegen Tarife oder Aufpreis mit höheren Prioritäten. Die Anbieter in Österreich haben z.b. Netzklassen (bzw. Verwendungsgruppen (i.d.R bei LTE) und Produktgruppen). Bei Magenta AT kann man sich im 5G-Netz bei ausgelasteten Zellen mehr vom Kuchen sichern allein durch eine höhere vertragliche Maximalgeschwindigkeit (statische Aufteilung nach vertraglicher Geschwindigkeit). Wenn alles kommuniziert und festgehalten ist, ist das in Ordnung.
Was aber eben nicht in Ordnung ist, was die Telekom mit dem Peering veranstaltet, und so eben auf dem Rücken der Kunden bei den Anbietern noch einkassieren will.
Und wie ging bei Stream on und den Vodafone-Pässen die Geschichte aus? Es wurde nicht teurer sondern günstiger. Für die Kunden mit laufenden Streamon-Vertrag bei Stichtag gabs unlimited bis zum Vertragsende.
90 Tage gab es Unlimited, zumindest bei der Telekom.
Altes Sprichwort: "Kein Schwein springt höher als es muß!"
Ich sehe da aktuell den Zusammenhang zu Stream On bzw. einer Verletzung der Netzneutralität (die bei Stream On ja gegeben war) nicht.
Das Network Slicing ist doch explizit ein 5G-Feature für latenzkritische Anwendungen. Bei Downloads, Surfen, Streamen stört es doch nicht, wenn bei Überlast der Audio-Stream am Anfang mal 3 Sekunden buffered oder zwischendrin ein kurzer Aussetzer ist. Beim Surfen noch weniger, da lädt eben mal eine Seite oder App etwas länger.
Latenzkritische Anwendungen wie Video-Calls sind in dem Fall aber einfach nicht mehr wirklich nutzbar, oder nur mit sehr großen Einschränkungen. Da müsste man sich vergleichsweise auch "beschweren", dass Voice immer Priorität gegenüber Daten hat, wenn eine Zelle überlastet ist.
Klar, aktuell ist nur FaceTime freigegeben, aber irgendwo _muss_ man ja anfangen, auch mit Integrationstests und allem. Irgendwann wird das sicher auch für alle anderen Anbieter kommen, spätestens dann, wenn 5G SA "global" freigegeben wird und nicht mehr hinter der Option "versteckt" werden muss. Die Option ist auch aktuell noch ein guter Ansatzpunkt, um "kritische" Szenarien (Router-Nutzung, Multi-SIMs, Dual-SIM-Betrieb), der zumindest in der Vergangenheit beim Telekom-SA-Setup zu (bestätigten) Problemen geführt hat, draußen zu halten oder zumindest einen einfachen "Rollback" durch Kündigung der Option zu erlauben.
Spätestens, wenn 5G SA komplett "public" ist, wird das alles nicht mehr relevant sein.
Ich finde auch nach wie vor, dass das "Stream On-Verbot" die richtige Entscheidung war, sonst hätten wir heute garantiert keine (mit Pluskarten verhältnismäßig günstigen) Unlimited-Tarife.
Klar, aktuell ist nur FaceTime freigegeben,
Das ist der Punkt. Wenn ich der Telekom sage bitte Pakete zur IP x für mein Game Streaming mit hoher Priorität transportieren, macht sie das nicht. Nur für den einen, beworbenen Spiele-Dienst.
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