Das stimmt soweit alles, und Verträge sind (für alle Seiten und uneingeschränkt) einzuhalten, hier aber ist zumindest aus dem Eingangspost der wirksame Vertragsschluß der Partnerkarte strittig
Daß der Sachverhalt erst nach Monaten auffällt ist, wie völlig richtig angemerkt, natürlich über die Maßen unangenehm. Nur daraus einen Vertrag zu konstruhieren und eine Zahlungspflicht zu bejahen... Ich würde abwarten, wie BASE auf Dein neuerliches Schreiben reagiert. Wenn Du der Partnerkarte (telefonisch) nicht zugestimmt hast, ist auch kein Vertrag zustandegekommen, welcher gekündigt werden müsste (und es obliegt noch immer BASE, das Zustandekommen des Vertrags nachzuweisen). Bitte auch daran denken, daß bei Widerruf der Einzugsermächtigung die unstrittigen Rechnungsposten natürlich pünktlich separat beglichen werden müssen!
Beiträge von jposel
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Wenn zum 1. Juli ein Gesetz in Kraft träte, welches die Nutzung von iPhones am Steuer erlauben würde, und Du würdest dennoch am selben Tag verwarnt, dann könntest Du natürlich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, würdest ihn aber dennoch erstmal zugestellt bekommen. Ich glaube das trifft es eher, wobei ich aber schwer davon ausgehe daß Polizei und Ordnungsämter ihre Mitarbeiter besser auf Änderungen hinweisen

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Er meint eine leicht zu merkende und damit auch leicht zu erratende Kontonummer...
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Zitat
Original geschrieben von undwegisser mysimplemobile: $40 Voice/Text/unlimited 3G + $10 UNLIMITED international calls!!
Immer dran denken, wir reden über ein Angebot für den US-Markt. Also lieber gleich in das Kleingedruckte (Deutschland nur Festnetz, das ist noch okay) und das Kleinstgedruckte ;-) schauen, und da findet man neben den üblichen kleinen Einschränkungen dann z.B. auch folgendes:
ZitatTo minimize unreasonable use, each Account will be allowed to call up to 10 unique destination numbers per 31 day period. The number of personal use calls to these unique destination numbers is not limited and automatically resets when the Account is renewed.
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Genaugenommen gibt es gar keine Internetadressen mit einem Leerzeichen, dieses muss durch den Browser in %20 umkodiert werden. Eine solche URL kann auch durch händisches Tippen von %20 statt des Leerzeichens angesteuert werden

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Zitat
Original geschrieben von squeenix Da es sich hier eindeutig um Gesetzesverstöße seitens der Anbieter handelt, müsste das ganze doch Sanktionen nach sich ziehen, falls angezeigt wird? Oder bin ich auf dem Holzweg?
Du kannst es sicher gerne der zuständigen Behörde, nämlich der Netzagentur, anzeigen. Ob das Konsequenzen hat wird man dann sehen
ZitatOriginal geschrieben von squeenix Ich kann doch auch nicht Gesetze ignorieren wie ich grade lustig bin... Und Unwissenheit schützt hierzulande ja auch nicht vor Strafe, also...
Sicherlich handelt es sich aber weder um ein Vergehen noch um eine Verbrechen, insofern...

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Ich würde Dir auf jeden Fall die 4Gb-Variante ans Herz legen!
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Vielleicht weil es zu deren Teilnahme am Geschäftsverkehr gehört? Wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, innerhalb welcher der Unternehmer tätig ist, ändern, dann muss er sich anpassen. Der Anspruch, wie post2post ja dargelegt hat, entsteht nach Verkündung.
Ausserdem bin ich überzeugt, daß entsprechen Vorarbeiten getätigt wurden. Jedes verantwortungsvolle Management beobachtet solche regulatorische Entwicklungen, und die TKG-Novelle kam ja nun wirklich nicht überraschend!
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Wenn der Gesetzgeber keine Frist vorgesehen hat, dann gibs auch keine.