2x Gebühr. Ansonsten wäre ein Plattenbau ja mal der ultimative Spartipp... ![]()
GEZ: Es ist zum Kot... (Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio)
-
-
-
Zitat
Original geschrieben von JaRule
Mal ne Frage zur neuen Gebühr.Wenn zb 4 Leute in einem Haus wohnen....2 in einer Wohnung und 2 in der anderen. Heißt dann zweimal der Beitrag? Oder gilt das ganze Haus (da gleiche Anschrift) als ein gesamtes?
Kommt drauf an, was das für ein Haus ist …ZitatWas ist eine Wohnung?
Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.[small]rundfunkbeitrag.de[/small]
Ein Einfamilienhaus, das über eine Einliegerwohnung verfügt (die für gewöhnlich einen eigenen Eingang hat), bestände nach dieser Definition aus zwei beitragspflichtigen Wohnungen (wie auch der Plattenbau). Bei einem älteren Wohnhaus hingegen, in dem man über den Flur der Wohnung im Parterre in die Wohnung im ersten Stock gelangt (und diese keine eigene Tür hat), handelte es sich demnach nur um eine Wohnung, … -
Zitat
Original geschrieben von Braindead
ABER ich bin auch heilfroh hier nicht so eine TV-Landschaft zu haben wie z. B. in UK, wo man vernünftige Sender nur im PayTV empfangen kann.Du hast doch hier auch solch eine TV-Landschaft, denn Du zahlst doch auch, sogar zwangsweise. Und bekommst dafür nicht einmal vernünftige Sender (IMHO). Die ÖR sind nichts anderes als Pay-TV, und zwar Zwangs-Pay-TV.
Viel besser wäre ein echtes Pay-TV, bei dem man wirklich nur zahlt, was man sehen will.
Gruß
HHFD
-
Zitat
Was ist eine Wohnung?
Eine Wohnung ist eine ortsfeste baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.Hmm, mal überlegen.
Ich habe eine Wohnung, und möchte die vermieten. In einem Zimmer dieser Wohnung wohne ich, möchte also nur den Rest vermieten.
Leider meldet sich kein Mieter, und der Rest der Wohnung steht quasi leer.
Laut obiger Definition handelt es sich beim von mir genutzten Zimmer nicht um eine Wohnung, da sie nur über eine andere Wohnung begehbar ist. Ich wohne also nicht in einer Wohnung und muß daher keinen Rundfunkbeitrag zahlen, denn dieser fällt ja nur für Wohnungen an. Da sich für den Rest der Wohnung noch kein Mieter gefunden hat, dürfte folgendes gelten:
ZitatMuss ich für meine leer stehende Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlen?
Wenn für eine Wohnung kein Mietvertrag besteht und für die Wohnung auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist, ist die Wohnung beitragsfrei. Unabhängig davon, ob die Wohnung möbliert ist oder nicht.Tja, ich glaube, das versuche ich mal...
Es mag spitzfindig sein und um die Ecke gedacht, aber wasserdicht. Oder habe ich einen Denkfehler?
Gruß
HHFD
-
Zitat
Original geschrieben von HHFD
Hmm, mal überlegen.Ich habe eine Wohnung, und möchte die vermieten. In einem Zimmer dieser Wohnung wohne ich, möchte also nur den Rest vermieten.
Dummerweise bist du dann dennoch mit deiner „Zimmer-Wohnung“ beim Einwohnermeldeamt registriert …
-
Das "kind" heißt ja auch haushaltsabgabe (oder so ähnlich), nicht wohnungsabgabe. Und da ein haushalt besteht, sobald in einer wie auch immer definierten räumlichkeit jemand lebt und eine kochgelegenheit vorhanden ist, wird sich die GEZ ihre pfründe da durch alle instanzen sichern bzw. erkämpfen (und nach bisherigen erfahrungen mit GEZ-bezogenen urteilen, wohl mit erfolg).
Der weg gegen die GEZ bzw. die haushaltsabgabe führt imho und wenn überhaupt (siehe bisherige GEZ-rechtsprechung) nur über den ist-eine-verfassungswidrige-steuer-ansatz.
[small]....und wie bei allen klagen des staates oder gegen den staat (bzw. ÖR-institutionen) ist das problem zudem dasselbe: selbst wenn eine klage durch die verantwortlichen beamten/ÖR-grinche durchgezogen wird, obwohl sie für den staat (bzw. die ÖR-institution) von vorneherein 200%ig aussichtslos ist (oder zumindest wenig aussichtsreich erscheint), haftet niemals ein verantwortlicher persönlich für die klage (und deren kosten), sondern stets die allgemeinheit (steuer- bzw. gebührenzahler). Daran krankt das ganze system. Gleichzeitig bedeutet es eben, daß keine gleichheit vor dem recht besteht, weil eine seite ohne rücksicht auf kosten klagen durchziehen kann -- und dies im regelfall auch so lange tut, bis ihr unmissverständlich klar gemacht wird, daß ansonsten ein grundsatzurteil zu ihren ungunsten erginge --, was die andere seite sich häufig nicht leisten kann bzw. sich seeehr genau überlegen muss.[/small]
-
Eine solche Klage beim Bundesverfassungsgericht soll es wohl geben, ich hatte mal gelesen dass ein Staatsrechtler bereits Klage erhoben hat oder dies tun will...... Wie dieses Verfahren ausgeht halte ich aber für ungewiß denn es hat schon zu viele "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing" Entscheidungen aus Karlsruhe gegeben - siehe auch den verfassungswidrigen ESM der mit ein paar "Auflagen" durchgewunken wurde.
Aber es ist dennoch wichtig dass solche Fachleute Klage einreichen. Denn es hndelt sich eindeutig um eine verkappte Steuer. Und das ist verfassungswidrig
-
Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert eigentlich diese "Zwangsabgabe"?
-
Falls ich den thread richtig verstanden habe: auf einem sog. staatsvertrag, der dann in landesrechtliche gesetze umgegossen wurde.
-
ICH habe (wir ihr wahrscheinlich auch) aber keinen Vertrag mit irgendeinem Staat auf dieser Erde! ICH habe nur einen Pass von einem Staat. Aber NICHT unterschrieben dass ich mit der Bundesrepublik Deutschland einen Vertrag habe....
Es ist schon komisch. Dieser Staat verpflichtet zu zahlen obwohl wir alle überhaupt keinen Vertrag mit einem Staat haben.........
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!