Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Abstellgenehmigung nicht widerrufen werden kann, gerade wenn sich die Bedingungen aendern.
Ist aber so.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Abstellgenehmigung nicht widerrufen werden kann, gerade wenn sich die Bedingungen aendern.
Ist aber so.
ZitatWenn Sie Ihren bestehenden schriftlichen Ablagevertrag kündigen möchten, richten Sie bitte ein postalisches Schreiben unter Angabe Ihres vollen Namens und Ihrer Adresse an: DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie in diesem Fall nicht.
ich sehe da keine zwingende Erfordernis eines "postalischen Schreibens", wenn das ganze per App beauftragt werden kan, sollte auch eine ebensolche Kuendigungsmoeglichkeit gegeben sein, zumindest per Fax ist auch Schriftform. Briefpost werden sie nicht zwingend einfordern koennen...
Thomas : Das bezieht sich nur auf die schriftlichen Ablageverträge, sowas habe ich nicht.
Ist aber so.
Ich kann es selbst auch kaum glauben... es ist doch ziemlich praxisfremd.
ich sehe da keine zwingende Erfordernis eines "postalischen Schreibens", wenn das ganze per App beauftragt werden kan
Früher hat man solche Verträge schriftlich abgeschlossen, auf die bezieht sich das.
Mir geht es um einmalig erteilte Ablagegenehmigungen, keinen dauerhaften Ablagevertrag (egal wie der geschlossen wurde). Es macht einfach keinen Sinn, die nicht zurück nehmen zu können, wenn an einem anderen Tag zugestellt wird, vor allem, da sie offenbar verhindert, dass man eine Sendung in eine Packstation umleiten kann.
ich 'sehe' schon, das muss irgendwann mal gerichtlich geklaert werden - war die Ablagegenehmigung ueberhaupt noch gueltig, wenn nicht am angekuendigten Tag zugestellt wurde? Ja, die Ankuendigung wird bewusst unverbindlich gehalten (auch hier haben sich die Formulierungen zu Ungunsten des Kunden im Laufe der Zeit geaendert), aber reicht das?
Das nächste Mal am besten warten bis die Sendung in das Zustellfahrzeug geladen wurde und dann die Abstellgenehmigung erteilen. Dann bist du relativ sicher (außer die Zustellung wird abgebrochen). Hilft im Nachhinein natürlich nichts.
zumindest vor einiger Zeit hatte DHL auch noch einen weiteren Fehler:
1. Wunschtag beauftragen
2. Abstellgenehmigung beauftragen
-> Zusteller sieht im Scanner keine Abstellgenehmigung und kann nicht zustellen
Wunschtag funktioniert hier immer. Kommt zu 99% nie am Wunschtsg, vielleicht am Folgetag.
und ich hab, mal wieder, ein Paket das seit gestern früh um 6 im Depot liegt weil Samstag als Liefertag ausgeschlossen ist...
Ich hätte das Paket aber schon gerne mit der Freitagszustellung gehabt...
Das nächste Mal am besten warten bis die Sendung in das Zustellfahrzeug geladen wurde und dann die Abstellgenehmigung erteilen.
Danke für den Tipp. Ich wusste gar nicht, dass das so spät noch geht.
Meine ursprünglich für gestern und dann für heute angekündigte Sendung soll nun am Montag kommen. Gut dass ich nicht den ganzen Tag lang drauf gelauert habe...
Was passiert eigentlich bei Sendungen, auf die man Einfuhrabgaben zahlen muss? Kann man die auch im nächsten DHL-Shop abholen und dort zahlen, wenn man nicht angetroffen wird?
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!