Soweit ich das weiß kann der Vermieter nur bei 2 fehlenden Mieten fristloß kündigen. Dann hat man aber glaube ich noch eine Frist die Summe zu bezahlen wenn es das erste mal war innerhalb eines bestimmten Zeitraums war.
Mieter zahlt nicht - wie schnell loswerden?
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Zitat
Original geschrieben von Mcbane
aber ist das auch so ?Ist Google wirklich so schwer zu bedienen? *seufz*
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Biete dem Mieter Geld dafür dass er auszieht.
Immer noch günstiger als Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, eine Räumung durch einen Gerichtsvollzieher nebst evtl. Lagerung seiner Wohnungseinrichtung.
Diese Kosten könntest du zwar wiederum einklagen, aber wirklich Geld wirst du am Ende wohl nicht sehen...
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Zitat
Original geschrieben von karsten26
Biete dem Mieter Geld dafür dass er auszieht.Immer noch günstiger als Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, eine Räumung durch einen Gerichtsvollzieher nebst evtl. Lagerung seiner Wohnungseinrichtung.
Diese Kosten könntest du zwar wiederum einklagen, aber wirklich Geld wirst du am Ende wohl nicht sehen...
1. ist der Betroffene in diesem Fall der Mieter. Zumindest verstehe ich das so.
2. Davon ganz ab weiß ich nicht ob es so sinnig ist jemandem Geld zu bieten dass er auszieht. Du gibst es Ihm und er bleibt dann doch
Da bringen Dir dann auch Zeugen etc. herzlichst wenig. Wer schon im Mietrückstand ist und NK Nachzahlung nicht zahlen kann ist zumindest derzeit pleite und Du musst nun zudem noch deine Einmalzahlung einklagen... -
Zitat
Original geschrieben von flatie
1. ist der Betroffene in diesem Fall der Mieter. Zumindest verstehe ich das so.
2. Davon ganz ab weiß ich nicht ob es so sinnig ist jemandem Geld zu bieten dass er auszieht. Du gibst es Ihm und er bleibt dann doch
Da bringen Dir dann auch Zeugen etc. herzlichst wenig. Wer schon im Mietrückstand ist und NK Nachzahlung nicht zahlen kann ist zumindest derzeit pleite und Du musst nun zudem noch deine Einmalzahlung einklagen...ZU 2. Naja zahlst es denen halt nachdem sie ausgezogen sind.
AdministratorDr: Sofern du noch hier aktiv bist, wovon ich ausgehe, Wie geht es deinem Bekannten nun?(finanziell v.a.), und hat er (einen Teil von seinem Geld) sein Geld wieder gesehen? Wäre nett wenn du mal berichtest, war bisher echt interessant die 4 Seiten zu lesen.
Grüße
Andreas -
edit
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Meine Eltern hatten vor 2 Jahren ebenfalls ein Problem mit zahlungsunwilligen (oder -fähigen) Mietern. Der auf Anraten des Vermieterbundes eingeschaltete Anwalt hat lediglich 3 Briefe verschickt und dafür ein sattes Honorar in Rechnung gestellt. Zum Glück sind die Mieter letztendlich freiwillig ausgezogen.
Sofern die folgenden drei Grundregeln beachtet werden, dürfte man als Vermieter zumindest kurz- bis mittelfristig auf der sicheren Seite sein:
1) Auf 2 Monatsmieten Kaution bestehen, die vor Schlüsselübergabe zu entrichten sind.
2) Von den potentiellen Mietern eine Schufa Selbstauskunft fordern (Kostenpunkt: 7,50 Euro)
3) Nach Möglichkeit kurz mit dem vorherigen Vermieter in Kontakt treten und über die Zahlungsmoral informieren. Auf diesen Punkt sollte aber nicht zu viel gegeben werden: Wenn die Mieter schon bei ihrer aktuellen Mietswohnung keine Miete zahlen, wird der Vermieter froh sein, wenn sie sich nach einer neuen Wohnung umsehen und euch garantiert nicht auf die Nase binden, dass er schon seit Monaten keine Miete gesehen hat. -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von devilrider
Hi@all
Auch ich selber war mal Vermieter... gibt glaube ich nichts schlimmeres.
Die Wohnung war nagelneu. Nachdem die erste Famile raus war (die Polizei war schon Stammkunde) und ich den 2.ten wegen Eigenbedarf gekündigt habe, war die Wohnung nach ca. 4 Jahren ruiniert. Gott sei dank habe ich in meiner Verwandschaft viele Handwerker. Das Ganze lag dann noch im erträglichen Rahmen.Nun zu dem Problem. Ich habe schon vor Jahren von einen guten Bekannten (Versicherungsvertretter) den Tip bekommen.
Falls Ihr jemanden aus der Wohnung haben wollt. Wartet bis niemand mehr da ist.
Verschaft euch Zugang und entsorgt in kürzester Zeit das Inventar.Sollte jetzt die Polizei o.ä. kommen behauptet Ihr, das euch Informationen vorliegen das entweder, Wasser, Gas etc. auströmt und ihr zur Sicherheit die Wohnung geräumt habt. Dies ist Legal und dient dem Selbstschutz.
Mal abgesehen davon, dass ich sowas höchst unmoralisch und unter aller Sau finde, ist damit der Mieter ja noch nicht draussen. Die Kosten für den Transport und evtl. Beschädigungen sowie Unterbringung hast Du ja auch. Die Tür wirst Du auch aufbrechen müssen, da Du als Vermieter keinen Schlüssel mehr haben darfst. Und selbst wenn Du meinst von irgendwoher die Info zu haben es ströme Wasser ein oder sonstwas ist das noch lange keine Freibrief für Hausfriedensbruch. Wenn Du das bei mir als Vermieter machen würdest, hättest Du schlechte Karten. Und nicht jeder als legal bezeichneter Tipp ist das auch.bs
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von devilrider
Hi@all
Auch ich selber war mal Vermieter... gibt glaube ich nichts schlimmeres.
Die Wohnung war nagelneu. Nachdem die erste Famile raus war (die Polizei war schon Stammkunde) und ich den 2.ten wegen Eigenbedarf gekündigt habe, war die Wohnung nach ca. 4 Jahren ruiniert. Gott sei dank habe ich in meiner Verwandschaft viele Handwerker. Das Ganze lag dann noch im erträglichen Rahmen.Nun zu dem Problem. Ich habe schon vor Jahren von einen guten Bekannten (Versicherungsvertretter) den Tip bekommen.
Falls Ihr jemanden aus der Wohnung haben wollt. Wartet bis niemand mehr da ist.
Verschaft euch Zugang und entsorgt in kürzester Zeit das Inventar.Sollte jetzt die Polizei o.ä. kommen behauptet Ihr, das euch Informationen vorliegen das entweder, Wasser, Gas etc. auströmt und ihr zur Sicherheit die Wohnung geräumt habt. Dies ist Legal und dient dem Selbstschutz.
DAS ist der größte Schwachsinn den ich hier seit langem gelesen habe. Auch wenn ich manche Vermieter verstehen kann, dass sie ein soclhes handeln gerne als legal ansehen würden. Legal kann in einem solchen Fall lediglich der Zugang zur Wohnung sein. Zu meinen, dass das Abtransportieren von Mietereigentum in aber rechtens wäre ist vollkommen falsch. Ein Wasserschaden rechtfertigt dieses niemals! Und bei Gas wäre es sogar fahrlässig, zu meinen so vorzugehen.
Bei solchen Handeln landet man als Vermieter früher oder später wegen vieler Rechtsverstöße vor Gericht. Vor dem eigentlich der Mietbetrüger stehen sollte.
Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich eine solche Aussage aus dem Munde eines Versicherungsvertreters, außer er bietet im gleichen Zuge eine Rechtsschutzversicherung mit an.
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Zitat
Original geschrieben von tobias2k
1) Auf 2 Monatsmieten Kaution bestehen, die vor Schlüsselübergabe zu entrichten sind.
Eine solche Forderung ist nichtig, selbst wenn sie im bereits unterzeichneten Mietvertrag steht. Der Mieter hat in jedem Falle das Recht, die Kaution in drei gleichen Raten zusammen mit den ersten drei Monatsmieten zu zahlen.Zitat2) Von den potentiellen Mietern eine Schufa Selbstauskunft fordern (Kostenpunkt: 7,50 Euro)
Geht auch nicht, da ein Vermieter keinen Anspruch auf eine Schufa-Auskunft hat (das wäre datenschutzrechtlich sogar höchst illegal). Auch eine solche Klausel könnte der Mieter ohne Weiteres im Voraus unterschreiben, sie wäre dennoch nichtig.Zitat3) Nach Möglichkeit kurz mit dem vorherigen Vermieter in Kontakt treten und über die Zahlungsmoral informieren. Auf diesen Punkt sollte aber nicht zu viel gegeben werden: Wenn die Mieter schon bei ihrer aktuellen Mietswohnung keine Miete zahlen, wird der Vermieter froh sein, wenn sie sich nach einer neuen Wohnung umsehen und euch garantiert nicht auf die Nase binden, dass er schon seit Monaten keine Miete gesehen hat.
Das ist wohl wahr...
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