O2 sondernummern anrufen (0700, 0180 usw..) / Sonderkündigung


  • Prinzip hin oder her. Der entscheidende Punkt ist halt, dass o2 doch irgendwie am längeren Hebel sitzt. Es ist nicht korrekt was o2 abgezogen hat, dass stimmt. Man muss halt abwiegen: Ist es mir wert wegen einer Erhöhung der Sonderrufnummerntarife (welche ich nie nutze) mich mit denen auf Konfrontation einzulassen? Wenn man Zeit und Nerven hat, gerne.


    Angenommen, Du machst es, wie oben beschrieben und o2 verklagt dich. Du verlierst den Prozess... dann haste die Scheisse am Dampfen. Du musst immer vom worst case Szenario ausgehen. Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen (ist halt in Deutschland so).

  • Zitat

    Original geschrieben von pubbel
    Wobei du genauso wenig ausschließen kannst, dass O2 nicht auch dir schon längst irgendwelche Einträge sonstwo verpasst hat.
    Diese Argumente wären daher für mich weniger Motivation für eine negative Feststellungsklage gewesen.
    Und die Argumente sind für ein Feststellungsinteresse auch objektiv nicht begründbar, da bestrittene Forderungen nicht eingetragen werden dürfen.


    Für eine einstweilige Verfügung, und nur die ist hier ja sinnvoll, braucht das Recht des Antragstellers nicht bereits verletzt zu sein, d.h. in diesem Fall muss der Schufaeintrag noch nicht erfolgt sein, es reicht die bloße Besorgnis eines unerlaubten Eingriffs, wenn diese schon erheblich ist (vgl. Palandt § 940 Rn 1).
    Dafür muss o2 natürlich mehr oder weniger deutlich gesagt haben, dass bei Nichtzahlung eine Meldung an Auskunfteien erfolgen wird.

    ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Prinzip hin oder her. Der entscheidende Punkt ist halt, dass o2 doch irgendwie am längeren Hebel sitzt. Es ist nicht korrekt was o2 abgezogen hat, dass stimmt. Man muss halt abwiegen: Ist es mir wert wegen einer Erhöhung der Sonderrufnummerntarife (welche ich nie nutze) mich mit denen auf Konfrontation einzulassen? Wenn man Zeit und Nerven hat, gerne.


    Angenommen, Du machst es, wie oben beschrieben und o2 verklagt dich. Du verlierst den Prozess... dann haste die Scheisse am Dampfen. Du musst immer vom worst case Szenario ausgehen. Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen (ist halt in Deutschland so).


    Wieso sitzt O2 am längeren Hebel? Ganz im Gegenteil. O2 sitzt am kürzeren Hebel. O2 will was vom Kunden und wenn der Kunde sich nicht darauf einlässt, dann muss O2 handeln. Und dieser Handlungsspielraum ist dann nur sehr eng gesteckt --> ordentlicher Rechtsweg. Und hier hat O2 bisher noch keinen einzigen Kunden verklagt - muss ja wohl einen Grund haben ;-)


    Und wieso kostet das Zeit und Nerven? Ausser dass ich hier mal ab und zu reinschaue kostet mich das garnichts. Ich lebe doch nicht in der Angst, dass mir tag täglich eine Klage ins Haus flattern könnte ...


    Und wieso ist die Scheiße am Dampfen, wenn ich den Prozess verliere? Bei den geringen Streitwerten ist das Kostenrisiko für viele so gering, dass sie es ruhig in Kauf nehmen. Und sollte es tatsächlich zur Verhandlung kommen und sollte man tatsächlich verlieren, na dann muss man halt diese Kosten zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Tipsy
    Für eine einstweilige Verfügung, und nur die ist hier ja sinnvoll, braucht das Recht des Antragstellers nicht bereits verletzt zu sein, d.h. in diesem Fall muss der Schufaeintrag noch nicht erfolgt sein, es reicht die bloße Besorgnis eines unerlaubten Eingriffs, wenn diese schon erheblich ist (vgl. Palandt § 940 Rn 1).
    Dafür muss o2 natürlich mehr oder weniger deutlich gesagt haben, dass bei Nichtzahlung eine Meldung an Auskunfteien erfolgen wird.


    öhm, sorry, wir reden hier nicht über eine Einstweilige Verfügung, in der O2 untersagt wird, Einträge in Auskunfteien zu tätigen.
    Und O2 hat in seinen Schreiben auch nirgends angekündigt, bei Nichtzahlung von besrittenen Forderungen entsprechende Einträge zu tätigen.


    Wir haben hier über negative Feststellungsklagen gesprochen. Und da sollte man wirklich mal die objektiven Gründe für den Antragsteller diskutieren. Dazu gehört z.B. die Frage der Rufnummernfreigabe und -mitnahme zum neuen Anbieter.



    Sollte O2 mir jedoch mit einem Schufa-Eintrag drohen, dann werde ich keine negative Feststellungsklage einreichen, sondern wie du geschildert hast, gehe ich zum Gericht und stelle einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Bekanntermaßen löst die Androhung eines Schufa-Eintrags einen Unterlassungsanspruch aus, wenn die Forderung bestritten wird und sie noch nicht rechtskräftig festgestellt worden ist. Und beides ist der Fall. Forderung wird bestritten und die Forderung wurde nicht rechtskräftig festgestellt.


    --> und hier überlasse ich es O2, dass O2 gerichtlich feststellen lässt, ob ihr Forderung rechtswirksam ist oder nicht ...


    Aber auf keinen Fall werde ich mich veranlasst sehen, wenn O2 in rechtswidriger Art und Weise mit Schufaeinträgen drohen sollte, eine negative Feststellungsklage einzureichen ...


  • Hi Pubbel,


    sehr schön geschrieben. Hätte o2 nicht bei mir eingelenkt (ich war ja einer der wenigen die so raus kam) hätte ich das so durchgezogen.


    Wenn o2 irgendwo was eingetragen hätte wäre von mir eine Strafanzeige wegen Kreditgefährdung erfolgt.



    Gruß Marco

  • Bei mir hat O2 indirekt mit der Schufa gedroht. In der Mahnung von "Recht & Inkasso" steht in relativ großer Schriftart drunter "O2 ist Vertragspartner der Schufa".


    Mir hat O2 als Kulanzangebot 30 EUR angeboten. Ich habe es nicht angenommen, trotzdem mahnen die jetzt 30 EUR weniger als zuvor an... gestern kam noch ein lustiger Anruf, ob ich bereits gezahlt hätte. Als ich der Callcenter-Dame dann erzählte, dass der Vertrag wegen unerlaubter Preiserhöhung längst gekündigt sei und ich nicht zahlen würde und das ganze über den Anwalt läuft, da war am anderen Ende der Leitung erst mal Schweigen. Dann kam ein "Wir melden uns schriftlich bei Ihnen".

  • Teltarif berichtet über eine Entscheidung des AG München. Die können o2s Argumentation, dass Sonderrufnummern eine Nebenleistung darstellen würden, nicht nachvollziehen. Der Kläger hat aber trotzdem verloren, da er nach Bekannwerden der Erhöhung seinen Vertrag ganz normal weiter genutzt hat und selbst nie diese Nummern angerufen hat. Ihm wäre laut Gericht die Fortsetzung des Vertrags zuzumuten gewesen.

  • Ich hätte vor der Kündigung ja wenigstens jeden Tag meine Grossmutter im Krankenhaus und dann auch mal die Bank (für Telefonbankinggeschäfte), den Telefonprovider, das Arbeitsamt und den DSL-Support und den Katalogbestellservice etc. über die notwendigen 0180-Nummern angerufen und dann erst nach der nächsten Rechnung gekündigt. Also Leute gibt es.... :rolleyes:

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Seh' ich auch so, der hat wirklich alles falsch gemacht, was man nur falsch machen kann. Bei dem Verhalten, wollte der doch gar nicht aus dem Vertrag raus, sondern vielleicht nur die Handysubvention abziehen.

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