Beiträge von ilam

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    Original geschrieben von mvo
    Es könnte doch sein, dass du das Gerät an deine Freundin gibst oder es weiterverkaufst. In diesem Fall könntest du auch Apple einfach sagen, sperrt mal das iPhone, wenn dir die Freundin nicht mehr gefällt oder du dem Käufer eins auswischen wolltest.


    Apple könnte eine Anzeige bei der Polizei verlangen und erst wenn diese vorliegt sperren. Ja, man könnte auch falsch anzeigen, aber dies ist eine Straftat "Vortäuschung einer Straftat" und diese ist sowas von einfach zu ermitteln...


    Apple will nicht. Fertig. Genauso wie die Netzbetreiber keine Sperre für geklaute Geräte nach der IMEI machen. Technisch möglich und anderswo praktiziert ist es längst.

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    Original geschrieben von schorka


    und-nun versteh ich irgendwo...ihr lasst jetzt den dicken Samariter raushängen ist die Frage ob ihr auch so handeln würdet und wohl sehr lange noch warten müsstet.


    Das hat überhaupt nichts mit Samariter zu tun. Apple muss nur einmal in ihre Datenbank schauen, um festzustellen, wer das Gerät unterschlagen hat (wohlgemerkt, das ist eine Straftat). Und wenn sowas (evtl. auch durch das Borderlinx-Chaos) in größerem Mengen passiert, dann wird sich auch die eine oder andere Staatsanwaltschaft mal dazu bequemen, bei Apple einen entsprechenden Datenbankauszug anzufordern. Mir wäre das zu heiß.


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    § 246 StGB Unterschlagung
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
    (2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    (3) Der Versuch ist strafbar.

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    Original geschrieben von schorka
    Nochmal: Apple sperrt da garnichts, spreche aus Erfahrung.


    Apple hat schon mehr als einmal seine Policy geändert, so z.B. bei Garantiefällen für Geräte aus dem Ausland (ja, ich kann bestätigen, dass man mittlerweile tatsächlich Service im Apple Shop bekommt, die haben mein UK-Borderlinx-Gerät bereits getauscht, da es instabil lief), ich würde mich nicht drauf verlassen, dass sie nicht doch auf einmal mit den Sperren anfangen und wenn sie das tun, hat man nicht mehr als ein Ersatzteillager statt ein iPhone.


    Zudem hat die Polizei die Seriennummern gestohlen gemeldeter Geräte, da kann es bei einer Kontrolle auch schon mal unangenehm werden.


    Ich würde mit dem anderen in der Tat Kontakt aufnehmen, zudem mit Borderlinx.

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    Original geschrieben von yobigdealer
    ich glaube, wenn man für 4-5€/h bei der DHL arbeitet dann noch paar köpfe mehr durchfüttern muss bleibt das iphone für immer ein traum. es sei denn es fällt vom laster, ähhm vom transportband ;-)


    Nee, für diese Leute gibt es das für 1€ bei T-Mobile (ja, das ist leider ernst gemeint, ich kenne einige dieser Sorte).


    Zurück zum Thema, dass die Teile bei Borderlinx weggekommen sind, würde ich für ziemlich ausgeschlossen halten, die werden bei dem Iphone-Umschlag schon drauf achten, dass da niemand ein Paket einsteckt.

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    Original geschrieben von patphone
    Du müsstest es eben nachweisen, dass es bei TNT->BLX verlorengegangen ist, und selbst wenn das beweisbar wäre (was es nicht ist) müsste sich BLX wiederum an Apple für Dich wenden


    Nein, BLX ist ja nur die Empfangsadresse, in diesem Fall muss sich der Besteller, also der Kunde an Apple wenden.

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    Original geschrieben von BusterOne
      pzyko


    Dachte die leiten das dann automatisch in ne Filiale um wenn die voll oder kaputt ist.


    Das würde DHL machen. Der Kram wird aber per DHL Express verschickt, was ein Riesenunterschied ist, die sind eigenständig und haben mit den Filialen nichts am Hut. Die Sendung geht zurück zum DHL-Depot.

    Es sind nur 100$. Borderlinx verschickt zu DHL-Express-UK-Bedingungen und reicht die einfach weiter. Das mit den 500€ ist (leider) definitiv falsch.


    https://www.borderlinx.com/m/pages/de/terms-and-conditions


    36.
    Limited Liability for Lost or Damaged International Shipments.
    Every package is transported on a limited liability basis, relating to direct loss only and limited to US$100 (or equivalent) per shipment or for certain international shipments where the Warsaw Convention applies, approximately US$20.00/kg or US$9.07/lb (or equivalent), depending on the applicable law. All other types of loss or damage are excluded (including, but not limited to, lost profits, income, interest or future business).



    http://www.dhl.co.uk/en/expres…onal_terms_and_conditions


    6. DHL's Liabilty


    DHL contracts with Shipper on the basis that DHL's liability is strictly limited to direct loss only and to the per kilo/Ib limits in this Section 6. All other types of loss or damage are excluded (including but not limited to lost profits, income, interest, future business), whether such loss or damage is special or indirect, and even if the risk of such loss or damage was brought to DHL's attention before or after acceptance of the Shipment since special risks can be insured by Shipper. If a Shipment combines carriage by air, road or other mode of transport, it shall be presumed that any loss or damage occurred during the air period of such carriage unless proven otherwise. DHL's liability in respect of any one Shipment transported, without prejudice to Sections 7-11, is limited to its actual cash value and shall not exceed the greater of $US 100 or:


    * $US 20.00/kilogram or $US 9.07/lb for Shipments transported by air or other non-road mode of transportation; or
    * $US 10.00/kilogram or $US 4.54/lb for Shipments transported by road (not applicable to the US).


    Claims are limited to one claim per Shipment settlement of which will be full and final settlement for all loss or damage in connection therewith. If Shipper regards these limits as insufficient it must make a special declaration of value and request insurance as described in Section 8 (Shipment Insurance) or make its own insurance arrangements, failing which Shipper assumes all risks of loss or damage.

    Wenn nachweisbar schon bei TNT geklaut wurde, dann ist das das Problem von Apple, denn die Lieferung bis zur Zieladresse (also Borderlinx) liegt in deren Verantwortungsbereich. Aber da glaube ich nicht, denn Borderlinx prüft die Sendungen nach eigener Aussage ja, dann hätte es dort auffallen müssen.

    Die Betroffenen sollten sich auf jeden Fall untereinander austauschen, also Aktenzeichen der Anzeige sowie das Trackinglog den anderen verfügbar machen.


    Wenn ein einzelner Kunde bei DHL/Borderlinx auf der Matte steht, dann gilt das als Einzelfall und wird über die Versicherung abgewickelt und fertig. Wenn man hingegen so nachweisen kann, dass es auch etliche andere Fälle gibt, die ggfs. noch ein ähnliches Tracking haben, dann wird wirklich ermittelt.