Wandlung und Kreditvertrag
Nehmen mir mal folgendes an: Kunde kauft in einem Elektrofachmarkt ein Elektrogerät. Der Kunde möchte es in x Raten zahlen, und schließt daher im Elektrofachmartk einen Kreditvertrag für die Finanzierung ab. Der Kreditvertrag wird über die Bank y abgewickelt, mit der der Elektrofachmarkt scheinbar zusammenarbeitet.
Leider stellt der Kunde fest das das Elektrogerät defekt ist. Er bringt es zurück in den Laden, und erhält ein neues. Das neue Gerät hat leider den selben Defekt. Er bringt auch das Gerät zurück und erhält wieder ein neues. Leider stellt sich nach ein paar Tagen erneut raus das auch das Gerät den selben Defekt aufweist. Der Kunde möchte dieses buggy Zeugs nun nicht mehr haben, und dem Elektrofachmarkt das Teil zurückgeben, sprich eine Wandlung des Kaufvertrages. Was geschieht in so einem Fall mit dem Kreditvertrag der zur Finanzierung abgeschlossen wurde? Hat der Kunde hier ebenfalls das Recht auf Wandlung?
~~~ root ~~~