Kleinkram-Fragen (Sammel-Thread)

  • Wandlung und Kreditvertrag


    Nehmen mir mal folgendes an: Kunde kauft in einem Elektrofachmarkt ein Elektrogerät. Der Kunde möchte es in x Raten zahlen, und schließt daher im Elektrofachmartk einen Kreditvertrag für die Finanzierung ab. Der Kreditvertrag wird über die Bank y abgewickelt, mit der der Elektrofachmarkt scheinbar zusammenarbeitet.


    Leider stellt der Kunde fest das das Elektrogerät defekt ist. Er bringt es zurück in den Laden, und erhält ein neues. Das neue Gerät hat leider den selben Defekt. Er bringt auch das Gerät zurück und erhält wieder ein neues. Leider stellt sich nach ein paar Tagen erneut raus das auch das Gerät den selben Defekt aufweist. Der Kunde möchte dieses buggy Zeugs nun nicht mehr haben, und dem Elektrofachmarkt das Teil zurückgeben, sprich eine Wandlung des Kaufvertrages. Was geschieht in so einem Fall mit dem Kreditvertrag der zur Finanzierung abgeschlossen wurde? Hat der Kunde hier ebenfalls das Recht auf Wandlung?


    ~~~ root ~~~

  • Zipracer63


    weitere Möglichkeit: Hotline anrufen und noch ne belangloses Frage zu Deiner Gutschrift stellen - nach dem Gespräch nicht auflegen sondern warten - dann kommt eine Bewertungsabfrage - dort das Gespräch mit 6 bewerten und Du wirst direkt mit ner speziellen Hotline verbunden wo Du Dich beschweren kannst :)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Funktioniert das mit dem "am Ende dranbleiben" denn zuverlässig?


    Ich hab nämlich letztens 2x bei der T-Com angerufen und hätte jedesmal danach gut Frust ablassen können. Leider wurde jedesmal nach dem Gespräch die Leitung getrennt, ohne dass ich hätte bewerten können :mad:

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • die leute bei der hotline machen einen manchmal einfach zuu sauer, da hat man seine probleme mit dem shit und die quasseln nen müll bei dem man als nicht-mitarbeiter schon an den kopf fassen kann, aber darum gehts nichtmal mehr, es ist einfach die art und weise wie sie einen dumm anmachen


    hatte vorhin eine junge dame dran, die wusste NIX aber auch garnix, hat sich dafür aber auch net aufgespielt wie der letzte drachen von daher bin ihcs der auch net bös


    denn sie wissen nicht was sie tun, jugend forscht :D

    BUNGALOW AUF SARDINIEN...HIER

  • Re: Wandlung und Kreditvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von root
    Nehmen mir mal folgendes an: Kunde kauft in einem Elektrofachmarkt ein Elektrogerät. Der Kunde möchte es in x Raten zahlen, und schließt daher im Elektrofachmartk einen Kreditvertrag für die Finanzierung ab. Der Kreditvertrag wird über die Bank y abgewickelt, mit der der Elektrofachmarkt scheinbar zusammenarbeitet.


    Leider stellt der Kunde fest das das Elektrogerät defekt ist. Er bringt es zurück in den Laden, und erhält ein neues. Das neue Gerät hat leider den selben Defekt. Er bringt auch das Gerät zurück und erhält wieder ein neues. Leider stellt sich nach ein paar Tagen erneut raus das auch das Gerät den selben Defekt aufweist. Der Kunde möchte dieses buggy Zeugs nun nicht mehr haben, und dem Elektrofachmarkt das Teil zurückgeben, sprich eine Wandlung des Kaufvertrages. Was geschieht in so einem Fall mit dem Kreditvertrag der zur Finanzierung abgeschlossen wurde? Hat der Kunde hier ebenfalls das Recht auf Wandlung?


    ~~~ root ~~~


    Variante A: Kunde kauft als Verbraucher. Darlehen ist entgeltlich. Damit liegt ein Verbraucherkreditvertrag zwischen Bank und Kunden vor.


    Liegt der Nettodarlehensbtrag über dem Betrag von 200€, steht dem Vebraucher ein Widerrufsrecht nach §§ 495 I, 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt ab ordnungsgemäßer Belehrung zwei Wochen. Sofern erst nach Abschluss des Vertrags belehrt wurde abweichend 1 Monat. Wurde nicht ordnungsgemäß belehrt, verfristet das Widerrufsrecht überhaupt nicht.


    Da der Darlehensvertrag im geschilderten Fall der Finanzierung des Kaufvertrages dient und eine wirtschaftliche Einheit wohl unwiderleglich vermutet werden kann, da der Verkäufer häufiger mit der Bank zusammenarbeitet bzw. sich die Bank der Mithilfe des Verkäufers zum Abschluss bedient liegen verbundene Verträge i.S.d. § 358 III BGB. Gemäß § 358 II 1 BGB ist der Verbraucher an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden, wenn er sein Widerrufsrecht des Verbraucherdarlehensvertrags wirksam ausübt.



    Variante B: Einwendungsdurchgriff. Dem Käufer stünde gegenüber dem Verkäufer ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn die Sache behebbar mangelhaft ist. Da der Verkäufer den Nacherfüllungsanspruch des Käufer noch nicht befridiegt hat, steht dem Käufer die Einrede des nichterfüllten Vertrages aus § 320 BGB zu. Kaufvertrag und Darlehensvertrag sind verbunden i.S.v. § 358 III BGB, s.o. Der finanzierte Kaufpreis muss >200€ sein. Zusätzlich muss bei einem Leistungsverweigerungsrecht wegen nicht vorgenommener Nacherfüllung die Nacherfüllung fehlgeschlagen sein, § 359 S.3 BGB. Da hier eine zweimalig erfolglose Nachlieferung vorliegt, wird man in entsprechender Anwendung des § 440 S.2 BGB von einer unwiderleglichen Vermutung des Fehlschlagens der Nachlieferung ausgehen können. Auch die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nacherfüllung durch den Verkäufer bzw. das Erheben der Unverhälnismäßigkeitseinrede des § 439 III und eine Unzumutbarkeit der Nacherfüllung i.S.d. § 440 S.1 letze Variante BGB stehen dem "Fehlschlagen" i.S.d. § 359 S.3 BGB gleich.


    Daher kann der Verbraucher die Rückzahlung des Darlehensvertrages gem. § 359 S.1 BGB verweigern.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Ländervorwahlen


    Zitat

    Original geschrieben von alpha
    Und noch was Interessantes:
    +388-3
    Was sich dahinter verbirgt, sollte bei Interesse (ich habe keins) in einem eigenen Thread besprochen werden - vielleicht existiert der sogar schon ;)


    Nein er existiert noch nicht. Aber das ist schon interessant. Wo kann ich eine +388-3-7 Nummer beantragen? :)

    _T_
    HO2
    IW0
    GE0

    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE  MacBook Air M2 

  • Hier? Gar nicht:


    Zitat

    Obwohl die Vorwahl bereits im Jahr 2000 offiziell eingeführt wurde, bietet laut einer Umfrage der c't im Januar 2005 kein deutschsprachiger Netzbetreiber +3883-Rufnummern an. Auch die Erreichbarkeit aus seinem Netz, wenn Anschlüsse mit der Vorwahl in anderen Netzen erreicht werden sollen, konnte kein Netzbetreiber garantieren.


    ;)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Hier? Gar nicht:

    Und wieso kann man das nicht? Wofür sind die gut?

    Sie nannten ihn Trollfütterer.

  • hierfür:


    Zitat

    [...] dient zur Bereitstellung europaweiter Telefonnummern für international operierende Unternehmen, Dienste und Einzelpersonen.


    -> http://de.wikipedia.org/wiki/E…_Telefonnummerierungsraum


    Ich kannte die vorher auch noch nicht - warum die hier in D nicht angeboten werden müsste man die Provider fragen - vielleicht vermarkten sie lieber die 0700er ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

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