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  • Dann geh zum RA und lasse ihn das klären.

    Muss dann aber ein guter Rechtsanwalt sein. Es gibt auch schlechte.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!


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  • Dann geh zum RA und lasse ihn das klären.

    Ich habe geschrieben das ich es abgehakt habe. Ich stecke keine Energie mehr da rein. Die Info war vielleicht für den einen oder anderen der noch damit zu kämpfen hat.

  • Ok.

    Wenn die Summe hoch genug ist, dann würde ich das vom RA klären lassen. Selber kann man sich dann zurücklehnen.

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    2002 - 2022, 20 Jahre TT:

    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Der sonntägliche o2 Bericht:

    Auszahlung o2 beantragt: 30.04.2022, 31.07.2022 noch kein Geld erhalten.

    20.07.22 Erinnerungs-Email an impressum@cc.o2online.de mit Fristsetzung 31.07.22, bisher keine Antwort erhalten.

    Neu: Beitrag im o2 Forum eröffnet, laut Mod fehlt Ausweiskopie zur Auszahlung, überflüssig zu erwähnen, dass diese seit mehr als 2 Monaten vorliegt.


    o2 cant do.

  • Die Mods da antworten auch immer nur in grossen Abständen und fordern dann immer irgendwelche Unterlagen die schon längst vorliegen und zögern immer alles weiter hinaus.



    Da fehlen einem echt die Worte.

  • Gibt es noch andere Kontakt-Email-Adressen außer die aus dem Impressum? Meine letzten Emails dorthin wurden mit einer Unzustellbarkeits-Fehlermeldung beantwortet.

  • Hallo,


    schicke ein Einschreiben Rückschein, klassisch per Post.


    Oder:


    Wenn Du es super sicher machen möchtest, schicke die Post per Gerichtsvollzieher. Kein Witz. Das kostet 18 Euro - Der Gerichtsvollzieher liest den Brief und hat somit Kenntnis vom Inhalt sorgt dafür, dass er rechtsverbindlich bei Telefónica in München


    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

    Georg-Brauchle-Ring 50

    80992 München Deutschland

    UST-IdNr. DE 811 889 638

    Amtsgericht München HRA 70343


    ankommt.


    Siehe auch: https://www.promietrecht.de/Zu…wie-beauftragen-E2099.htm

  • Hallo,


    schicke ein Einschreiben Rückschein, klassisch per Post.

    Lieber Henning, das kann man natürlich alles machen, nur löst es denn das aktuelle Problem?

    Bei mir hat o2 nun mehrfach per Email oder Forenport bestätigt, dass sie die Unterlagen zur Auszahlung erhalten haben.

    Nur: Sie tun nichts. Das ist doch das Problem, nicht dass sie sagen würden: "Wir haben gar nichts erhalten!"

    Dagegen würde Einschreiben, Postzustellungsurkunde oder Zustellung per Gerichtsvollzieher helfen, aber nicht gegen Untätigkeit.


    Ich frage mich, ob ich mich an die Schiedsstelle bei der Bundesnetzagentur wenden soll. Klar, Schiedsverfahren kann man ablehnen, aber das ist dann schon ein sehr unhöflicher (und dokumentierter) Schritt für ein Unternehmen. Hast du da Erfahrungen?

    Dort gibt es auch einen Bericht über Schiedsverfahren im Jahre 2021: Es waren gerade mal 1622. Mehrere neue Verfahren mit demselben Thema ("Restguthabenauszahlung") könnten da vielleicht etwas bewegen?

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