Der allgemeine O2 VVL Thread: Fragen zu Tarifen, Zeitpunkt etc. | Händler Fragen/Antworten zur pers. VVL im Werbethread

  • Habe im Chat den Free S 3 GB für 13,99 angeboten bekommen, Altvertrag ist ein ehm Base Tarif


    Wahrscheinlich geht das direkt von o2 nicht mehr günstiger oder?


    Nun werde ich nochmal die akt. Konditionen von vodafrank anfordern.

  • Zitat

    Original geschrieben von Doddy
    Vorher war es ein All-in XL. Multicard habe ich schon ewig, also nicht neu beantragt.


    Dann ist es auch klar, wieso die MC´s weiter kostenfrei sind. Da es die alten MC Konditionen sind werden die natürlich weiterhin mitgenommen, insofern nichts ungewöhnliches und war schon immer so. ;)

  • habe gestern auch einen Anruf auf meine Kündigung des o2 Blue All-in L (2015) Vertrags (Laufzeit bis 05.18) für 12,50 € (4GB inkl. 1 Multicard) bekommen.


    da habe ich überrumpelt eine Vertragverlängerung mit sofortiger Wirkung für den gleichen Preis zugesagt.
    4GB reichen , Multicard nutze ich im Tablet.


    War das OK ? da ich zur Zeit nicht so im Bilde bin, was es für Tarife gibt bzw. was man bei einer Vertragsverlängerung rausholen kann.


    was mich noch wundert ist der Text mit den Rabatten bei Kündigung:


    O2 Blue All-in L (2015) 39,99 €
    24 Monate 11,- € Rabatt auf die Grundgebühr -11,00 €
    Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten
    24 Monate 16,50 € Rabatt auf die Grundgebühr -16,50 €
    Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten


    wenn ich dann wieder nen halbes Jahr vor Vetragsende kündige, werden mir dann für das letzte habe Jahr die Rabatte gestrichen und ich zahle die vollen 39,99 €?


    Sorry, wenn das schon mal Thema hier war. :confused:

  • Ganz ehrlich:
    Mir erscheint solche eine Regelung rechtlich nicht zulässig - damit sollte mal jemand der sich damit auskennt auseinandersetzen.
    Schließlich verlangt der Anbieter das man 3 Monate vor Vertragsende kündigt und gleichzeitig muss man bei jeder Kündigung zittern ob der Anbieter sie nicht verschlampt => man muss auch noch frühzeitig kündigen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Das schließt ja nicht aus, daß solche Nichtkündigungsrabatte erlaubt sind. Bislang ist sowas zwar nicht gebräuchlich, aber dann muss man eben 3,x Monate Rabattfreiheit einkalkulieren. Für den Anbieter wird das natürlich höchstens genau diese Mehreinnahmen geben, denn auf eine Kündigung zu verzichten wäre für den Kunden noch viel teurer. Andererseits sind sowohl die Nominalpreise, als auch die Rabatte so hoch, daß viele Verlängerungen oder Abschlüsse am Mehrpreis scheitern werden. Kann also auch nach hinten losgehen.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Dieser Rabatt entfällt, sobald uns eine Kündigung Ihres Vertrages zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf von 24 Monaten


    Bei mir steht dieser Satz auch in der Auftragsbestätigung zur VVL von anfang Januar. Hab mich sehr darüber gewundert. Hatte aber auch noch keine Lust gehabt der Sache nachzugehen.


    Wenn das wirklich bedeutet, dass der Rabatt ab dem Eingang der Kündigung entfällt, wäre das ein ziemlich mieser Schachzug von O2 :mad: .

  • Man kann 3 Monate vor Ablauf ja die Kündigungsvormerkung aussprechen und dann die VVL Hotline noch ungekündigt für eine eventuelle VVL kontaktieren. Wenn die VVL Angebote passen, kann man ja zusagen, ansonsten halt die 3 Monate teurer absitzen und die Kündigung durchziehen. Sollte O2 trotzdem eine Woche vor Ablauf ein gutes Angebot machen, auf Erstattung der entfallenen Rabatte pochen, da die Kündigung ja nicht durchgezogen wurde. Falls sie nicht wollen muss man dann halt abwägen, was besser ist.


  • das ist wirklich mies :flop:


    Edit:
    die gleiche Frage ist im o2 Forum jetzt auch aufgetaucht
    https://hilfe.o2online.de/thre…g-nicht-mehr-gew%C3%A4hrt


    Edit2: ah, es ist der selbe nutzer wie hier im telefon treff habe ich grade gemerkt ;)


  • Ich bin zwar kein Jurist, jedoch bin ich der Meinung, dass diese Klausel gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach §242 BGB verstößt, weil sie dir eine ordentliche Vertragskündigung erschwert. Das ist m.E. nicht mal ansatzweise rechtens. Ich würde die VVL widerrufen oder einen Anwalt hinzuziehen.

    Handy: iPhone 15 Pro Max
    Mobilfunk: fraenk
    Festnetz: o2 My Home M

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